Öffentliche Mittel über MKIB?
Kann ich öffentliche Mittel über MKIB erhalten?
Selbstverständlich können Sie auch über MKIB KfW-Mittel im Rahmen einer Gesamtfinanzierung beantragen. Vermerken Sie dazu bitte im Feld "Hinweise zur Finanzierung
" welchen Darlehensteilbetrag
Sie als KfW-Darlehen beantragen möchten. Bitte vermerken Sie dabei bitte das genaue KfW-Programm und fügen Sie den Unterlagen die entsprechenden KfW-Anträge unterzeichnet bei.
Öffentliche Förderungen der Länder und Gemeinden müssen von Ihnen direkt beantragt werden.
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Eigenheimzulage berechnen
Wie berechne ich die Höhe meiner Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage setzt sich zusammen aus dem Fördergrundbetrag und dem Baukindergeld. Der Fördergrundbetrag beträgt bei Neubauten 5% der Herstellungskosten inklusive des Grundstückes
bis höchstens 2.556 Euro pro Jahr. Bei Bestandsbauten, die älter als 2 Jahre sind, sowie bei Ausbauten, sind es maximal 1.278 Euro pro Jahr. Das Baukindergeld beträgt je Kind 767 Euro pro Jahr. Die Förderung bezieht sich auf maximal 8 Jahre.
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Eigenheimzulage beantragen
Wo beantrage ich die Eigenheimzulage?
Sie erhalten das Formular "Antrag auf Eigenheimzulage" bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Sie können sich den Antrag aber auch von unseren Seiten herunterladen.
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Auszahlung der Eigenheimzulage
Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich die Eigenheimzulage?
Wenn Sie den Antrag auf Eigenheimzulage gestellt haben, dauert es einige Zeit, bis Ihr Finanzamt den Antrag bearbeitet hat. Sie werden mit einem speziellen Bescheid benachrichtigt. Danach wird die Eigenheimzulage für das erste Jahr auf Ihrem Konto gutgeschrieben. In den Folgejahren geschieht die Auszahlung ohne erneuten Antrag jeweils zum 15. März des Jahres.
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Mehrfache Eigenheimzulage
Wie oft erhalte ich die staatliche Wohneigentumsförderung, die so genannte Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage kann von jeder Person nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Haben Sie z.B. bereits eine Förderung nach §§7b, 10e EStG bzw. §15b BerlinFG erhalten, so gilt für Sie der Grundsatz des Objektverbrauches. Sie erhalten keine Eigenheimzulage mehr. Ein Trostpflaster: Zusammenveranlagte Ehepaare können die Förderung für insgesamt zwei Objekte beanspruchen. Eine gleichzeitige Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn beide Objekte im räumlichen Zusammenhang stehen (d.h. durch geringe Baumaßnahmen zu einer Einheit verbunden werden können). Fragen Sie in diesem Fall Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
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