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| Darlehen |
| Ein Darlehen ist ein Kredit. Es bezeichnet den Betrag, den die Bank dem Darlehensnehmer gegen angemessene Verzinsung zur Verfügung stellt. |
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| Finanzierung |
| Der Eigentumserwerb an einem Gut über ein Darlehen, gestreckt über einen längeren Zeitraum wird Finanzierung genannt.Zum Beispiel erwirbt ein Kunde ein Fahrzeug mit Hilfe einer Finanzierung zu günstigen Zinssätzen und festen Monatsraten. Am Ende der Vertragslaufzeit, mit der Überweisung der letzten Rate, gehört das Fahrzeug dem Kunden. |
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| Konditionen |
| Konditionen beschreiben die einzelnen Bedingungen eines Vertrages. |
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| Mehrwertsteuer |
| Auf die monatliche Nettoleasingrate wird der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen und gesondert ausgewiesen. |
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| Sicherheiten |
| Grundsätzlich sind die persönliche Zuverlässigkeit sowie ein regelmäßiges Einkommen entscheidend, um einen Ratenkredit in Anspruch zu nehmen. In den meisten Fällen, besonders bei kleineren Kreditsummen, reicht daher die Vorlage Ihrer letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen als Sicherheit aus. |
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| Abtretung |
| Eine Abtretung ist ein Vertrag, mit dem eine Forderung des Gläubigers (z.B. von Ihnen) auf einen Dritten (z.B. eine Bank) übertragen werden kann. So können Sie Ihren Kredit absichern. Beispiele für abtretbare Forderungen sind: Forderungen gegenüber Kreditinstituten (Ihr Guthaben, Fonds, Sparbriefe, Sparkonten, Termingeldkonten, Lebensversicherungen oder Bausparverträge), Lohn- und Gehaltsforderungen, Miet- oder Pachtforderungen, oder die Eigenheimzulage im Rahmen der Eigenheimzulagevorfinanzierung. |
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| Bereitstellungszins |
| Im Kreditvertrag wird festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt das Darlehen auf dem Konto der Bank verbleiben kann, ohne dass Kosten entstehen. Ist diese Frist abgelaufen, fällt ein Bereitstellungszins auf nicht abgerufene Beträge an. |
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| Grundbuch |
| Grundbücher werden von den Amtsgerichten für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke geführt. Im Grundbuch sind Bestands-, Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grund und Boden ausgewiesen. |
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| Grunderwerbsteuer |
| Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken. |
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| Grundschuld |
| Die Grundschuld ist eine Belastung des Grundstücks bei der an den Grundschuldgläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Grundschuld ist - im Gegensatz zur Hypothek - nicht vom Bestand einer Forderung abhängig. Sie kann als verzinsliche Verpflichtung im Grundbuch eingetragen werden. |
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| Grundschuldbestellung |
| Im Zuge der Finanzierung muss vor Auszahlung des Darlehens die Grundschuld eingetragen werden. Diese Grundschuldbestellung wird in der Regel vom Notar durchgeführt. |
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| Kreditgeber |
| Kreditgeber sind Kreditinstitute, hauptsächlich Realkreditinstitute (Hypotheken- und Landesbanken), Sparkassen, Kreditgenossenschaften (Volks- und Raiffeisenbanken) sowie Geschäftsbanken.Außerdem spielen Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften, sowie private und öffentliche Haushalte eine große Rolle als Kreditgeber |
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| Maklerprovision |
| Mit Maklerprovision wird hier das Entgelt bezeichnet, das ein Immobilienmakler für seine Tätigkeit verlangt. |
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| Schätzkosten |
| Schätzkosten können entstehen, wenn eine Schätzung des Wertes eines Grundstücks oder Bauwerkes erfolgt. |
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| Umschuldung |
| Die Umschuldung ist im Prinzip eine Prolongation. Bei der Umschuldung wird jedoch nach Ablauf der Zinsbindungsfrist oder nach Austritt mittels Vorfälligkeitsentschädigung ein Kreditvertrag mit einer neuen Bank über die verbliebene Restschuld geschlossen. |
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Warum ist MKIB so günstig?
Was kostet der Service von MKIB?
Welche Gebühren werden fällig?
Nebenkosten
Kosten für Kreditgeberwechsel
Warum ist MKIB so günstig? Warum kann MKIB den Zins günstiger anbieten als meine Bank? MKIB arbeitet mit modernster Methodik und effizientesten technischen Hilfsmitteln. Ein großes Plus dabei sind unsere funktionierenden Kontakte - auf technischer und zwischenmenschlicher Ebene. Es ist ein Teil unserer Philosophie, unsere Transaktionskosten so gering wie möglich zu halten. Da wir ein insgesamt sehr hohes Baufinanzierungsvolumen erreichen, erhalten wir zudem von zahlreichen Kreditinstituten sehr günstige Konditionen , die wir wiederum direkt an Sie weitergeben.
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Was kostet der Service von MKIB? Welche Kosten fallen durch einen Abschluss eines Darlehens über MKIB an? Selbstverständlich ist unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei. MKIB stellt Ihnen keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung.
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Welche Gebühren werden fällig? Die Kreditinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten, berechnen in der Regel keine Kontoführungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten . Ausnahmen können bei Liebhaberobjekten, Mehrfamilienhäusern und Gewerbefinanzierungen oder Darlehen von über 300.000 Euro auftreten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten vorab mit Ihnen abgestimmt.
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Nebenkosten An welche Kosten außer dem Kaufpreis muss ich bei dem Erwerb einer Immobilie denken? Die Kaufpreisnebenkosten dürfen Sie in keinem Fall unterschätzen, da schnell einige Prozent des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten zusammen kommen.
Hier einige Ansatzpunkte für Sie:
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| Grunderwerbsteuer : 3,50% | |
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| Notar- und Grundbuchkosten : ca. 1,50% | |
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| Maklerprovision : frei verhandelbar, bis zu 6 % zuzüglich Mehrwertsteuer | |
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| Finanzierungskosten , Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen , Bauzeitzinsen etc. |
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Kosten für Kreditgeberwechsel Welche Kosten entstehen beim Wechsel zu einem anderen Kreditgeber, z.B. bei einer Umschuldung? Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld . Sie entstehen hauptsächlich durch die notwendige Übertragung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten (Grundschuld) und der damit verbundenen Grundbuchänderung. Die Notar- und Grundbuchkosten werden in der Kostenordnung (KostenO) festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der Notar geben. Im Einzelnen ist die Eintragung der Grundschulden in Ihrem Grundbuch entscheidend. Unter Umständen ist eine Abtretung nicht möglich. Dieses Detail kann Ihr Finanzierungsberater dann im Gespräch klären. Wichtige Informationen enthalten die Kopie der Grundschuldbestellungsurkunde und der aktuelle Grundbuchauszug, die Sie mit Ihren Unterlagen einsenden.
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