Über MkiB MKIB - Baufinanzierung, Ratenkredit und Girokonto
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Warum ist MKIB so günstig?
Was kostet der Service von MKIB?
Welche Gebühren werden fällig?
Nebenkosten
Kosten für Kreditgeberwechsel

Warum ist MKIB so günstig?
Warum kann MKIB den Zins günstiger anbieten als meine Bank?

MKIB arbeitet mit modernster Methodik und effizientesten technischen Hilfsmitteln. Ein großes Plus dabei sind unsere funktionierenden Kontakte - auf technischer und zwischenmenschlicher Ebene. Es ist ein Teil unserer Philosophie, unsere Transaktionskosten so gering wie möglich zu halten. Da wir ein insgesamt sehr hohes Baufinanzierungsvolumen erreichen, erhalten wir zudem von zahlreichen Kreditinstituten sehr günstige Konditionen, die wir wiederum direkt an Sie weitergeben.
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Was kostet der Service von MKIB?
Welche Kosten fallen durch einen Abschluss eines Darlehens über MKIB an?

Selbstverständlich ist unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei. MKIB stellt Ihnen keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung.
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Welche Gebühren werden fällig?
Die Kreditinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten, berechnen in der Regel keine Kontoführungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten. Ausnahmen können bei Liebhaberobjekten, Mehrfamilienhäusern und Gewerbefinanzierungen oder Darlehen von über 300.000 Euro auftreten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten vorab mit Ihnen abgestimmt.
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Nebenkosten
An welche Kosten außer dem Kaufpreis muss ich bei dem Erwerb einer Immobilie denken?

Die Kaufpreisnebenkosten dürfen Sie in keinem Fall unterschätzen, da schnell einige Prozent des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten zusammen kommen.

Hier einige Ansatzpunkte für Sie:
Grunderwerbsteuer: 3,50%
Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,50%
Maklerprovision: frei verhandelbar, bis zu 6 % zuzüglich Mehrwertsteuer
Finanzierungskosten, Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen, Bauzeitzinsen etc.
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Kosten für Kreditgeberwechsel
Welche Kosten entstehen beim Wechsel zu einem anderen Kreditgeber, z.B. bei einer Umschuldung?

Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld. Sie entstehen hauptsächlich durch die notwendige Übertragung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten (Grundschuld) und der damit verbundenen Grundbuchänderung. Die Notar- und Grundbuchkosten werden in der Kostenordnung (KostenO) festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der Notar geben.
Im Einzelnen ist die Eintragung der Grundschulden in Ihrem Grundbuch entscheidend. Unter Umständen ist eine Abtretung nicht möglich. Dieses Detail kann Ihr Finanzierungsberater dann im Gespräch klären. Wichtige Informationen enthalten die Kopie der Grundschuldbestellungsurkunde und der aktuelle Grundbuchauszug, die Sie mit Ihren Unterlagen einsenden.
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