Rechtsschutzversicherung
Versichert werden Sie mit Ihrer im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen besteht nur für den Versicherungsnehmer. Zusätzliche Bereiche wie z.B. Verkehrs-Rechtschutz, Miet-Rechtschutz usw. können Sie auch versichern.
Für einige Berufgruppen gibt es ganz spezielle Deckungskonzepte, welche die Besonderheiten absichern.
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