Lexikon

ABB

Abkürzung für "Allgemeine Bauspar-Bedingungen".

Abbuchungsauftrag

Seit 2014 lediglich als SEPA-Firmenlastschrift anwendbar, wenn keiner der Beteiligten Verbraucher ist.

Abgeld

Anderer Begriff für "Disagio".

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Bauaufsichtsamt ausgestellt und bestätigt, dass Wohnungen nach dem WEG abgeschlossen sind. Die Wohnungen sind somit baulich von anderen Wohnungen getrennt und sind von außen mit einem eigenen Zugang erreichbar.

Ablösesumme

Bei einer Umschuldung wird dieser Betrag von der neuen Bank an die bisherige Bank gezahlt. Die Ablösesumme setzt sich aus der Restschuld, den Bearbeitungsgebühren und der eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung zusammen.

Ablösung

Ablösung ist die vollständige Rückführung eines Darlehens bei einem Kreditinstitut (durch Umschuldung oder Einsatz von Eigenkapital).

Abnahmeverpflichtung

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich hier, das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen.

Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die bei Abschluss eines Bausparvertrages von den Bausparkassen erhoben wird. Diese Gebühr setzt sich aus Beratungs- und Abschlusskosten zusammen.

Abschlussphase

Die Abschlussphase ist die erste Phase eines Bausparvertrages. Hier wird der Vertrag abgeschlossen und die Abschlussgebühr berechnet.

Abteilung I - III des Grundbuches

Im Grundbuch sind 3 Abteilungen zu finden: Abteilung I gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. In Abteilung II sind alle Lasten und Beschränkungen des Grundstücks verzeichnet. Die Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist, sind in Abteilung III zu finden.

Abtrag

Die monatlichen Raten (Annuitäten), welche für die Rückzahlung der Finanzierung aufgewendet werden, werden Abtrag genannt.

Abtretung

Bei einer Abtretung werden Rechte und Ansprüche auf einen Dritten übertragen. Es kann z.B. der Anspruch auf die Auszahlung eines Bausparvertrages durch den Darlehensnehmer an den Darlehensgeber abgetreten werden. Eine Abtretung kommt z.B. bei einem Festdarlehen mit einem Tilgungsersatzprodukt zum Einsatz.

Abzahlungsdarlehen

Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen (gleichbleibende Ratenhöhe) sinkt bei einem Abzahlungsdarlehen die Ratenhöhe. Hierdurch ergibt sich eine längere Laufzeit.

AGB

Abkürzung für "Allgemeine Geschäftsbedingungen".

Agio

Manche Banken verlangen für die Bereitstellung eines Darlehens einen Aufpreis, das sogenannte Agio (Aufgeld). Hierbei wird der Darlehensbetrag zu 100% ausgezahlt. Allerdings muss der Darlehensnehmer einen höheren Betrag zurückzahlen. Auch ist in einem solchen Fall der Sollzinssatz höher.

Akzessorietät

Im juristischem Sinne bedeutet Akzessorietät "abhängig" oder "gebunden". Das bedeutet, dass eine Sicherheit (z.B. Hypothek, Bürgschaft) vom Bestehen einer Kredit-Forderung abhängig ist. Wenn die Forderung erlischt, erlischt damit auch die Sicherheit.

Alleineigentum

Als Alleineigentümer werden Sondereigentümer bezeichnet. Das Sondereigentum wird in der Teilungserklärung ausgewiesen. Das Alleineigentum an einer Wohnung wird als Wohnungseigentum bezeichnet.

Allgemeine Bauspar-Bedingungen

In den Allgemeinen Bauspar-Bedingungen werden die rechtlichen Vertragsbestimmungen zwischen Bausparer und Bausparkasse geregelt. Sie sind fester Bestandteil von jedem Bausparvertrag.

Allgemeine Darlehensbedingungen

In den Allgemeinen Darlehensbedingungen sind die Vertragsbestimmungen, die grundsätzlich für alle Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens gelten, zu finden. Das AGB-Gesetz ist die gesetzliche Grundlage auf dem diese Bestimmungen basiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, welche bei Vertragsabschluss unter Umständen Vertragsinhalt werden können.

Altenteil

Hier wird die leibliche und persönliche Versorgung des Berechtigten im Zusammenhang mit der Übertragung eines Anwesens gesichert. Das Altenteilsrecht bezieht sich auf dinglich gesicherte Nutzungen und Sach- und Dienstleistungen aus oder auf einem Grundstück.

Amortisation

Wenn für eine Anschaffung Geld ausgegeben wurde, bedeutet Amortisation die Rückzahlung einer Schuld. Die anfänglichen Aufwendungen für ein Objekt werden durch die dadurch entstehenden Erträge gedeckt.

Amtlicher Lageplan

Der amtliche Lageplan wird von den Kataster- oder Liegenschaftsämtern geführt. Aus dem Lageplan lassen sich die genaue Lage des Grundstücks, die darauf errichteten Gebäude und andere baurechtliche Details entnehmen. Der Lageplan ist Bestandteil eines Bauantrages und setzt sich aus einem schriftlichen und zeichnerischen Teil zusammen.

Anderkonto

Das Anderkonto ist eine spezielle Form eines Treuhandkontos. Das Konto wird hierbei in eigenem Namen, jedoch für fremde Rechnung geführt und für einen Dritten verwaltet.

Anfänglicher effektiver Jahreszins

Von einem anfänglichen effektiven Jahreszins spricht man, wenn bei Vertragsabschluss Änderungen vorbehalten werden, wie z.B. ein variabler Zinssatz.

Anlagenaufwandszahl

Die Anlagenaufwandszahl beschreibt das Verhältnis von Aufwand und Nutzen eines gesamten Anlagensystems zur Raumheizung, Be- und Entlüftung, sowie der Warmwasseraufheitung. Je niedriger die Anlagenaufwandszahl ist, umso effizienter ist die Anlage. Die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien wird mit eingeschlossen.

Annahmeerklärung

Wenn die Bank das Darlehen zusagt, spricht man von einer Annahmeerklärung. Diese wird schriftlich an den Antragsteller versandt.

Annuität

Die Annuität ist die für ein Darlehen anfallende Rate pro Jahr. Sie setzt sich aus einem Tilgungs- und Zinsanteil zusammen, wobei der Tilgungsanteil im Laufe der Rückzahlung steigt und der Zinsanteil in dieser Zeit sinkt, so dass die Ratenhöhe immer gleich hoch bleibt. Die Basis für die Berechnung der Annuität ist der Sollzinssatz und der Tilgungssatz des Darlehens.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Raten. Die Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils.

Anpassungstermin

An diesem Termin läuft die im Darlehensvertrag vereinbarte Zinsbindung ab, so dass eine Anpassung der Konditionen nötig werden kann.

Anschaffungsdarlehen

Ein Anschaffungsdarlehen ist die frühere Bezeichnung für einen Ratenkredit.

Anschaffungskosten

Um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Aufwendungen nötig. Diese bezeichnet man als Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen u.a. Erwerbskosten, Renovierungskosten, Grunderwerbssteuer.

Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen

Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen liegen vor, wenn Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes anfallen. Diese finanziellen oder sachlichen Aufwendungen fallen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes an.

Anschlussfinanzierung

Fortsetzung einer laufenden Finanzierung.

Anschlusskosten

Für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze) fallen Anschlusskosten an.

Anspruch auf weitere Darlehen

Wenn Anspruch auf weitere Darlehen bestehen, können diese bei der Baufinanzierung dem Eigenkapital hinzugerechnet werden. Weitere Darlehen können z.B. aus einem bestehenden Bausparvertrag kommen.

Anzahlung

Die Anzahlung ist ein Mittel um die monatliche Rate zu verringern, da der Finanzierungsbeitrag reduziert wird. Die Anzahlung kann in Form von Sachwerten und Barleistungen vorkommen.

Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen ist eine unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Darlehens vom Arbeitgeber an den Arbeitsnehmer.

Arbeitnehmersparzulage

Die staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer nennt man Arbeitnehmersparzulage. Für vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt, ist dies eine staatliche Subvention.

Aufgebotsverfahren

Wenn man Ansprüche aus einem verloren gegangenen Grundschuld- / Hypothekenbrief geltend machen möchte, kommt es zu einem Aufgebotsverfahren. Es handelt sich hier um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten aus dem verloren gegangenen Grundschuld- / Hypothekenbrief. Mit Ablauf des Aufgebotes durch ein Ausschlussurteil wird dieser Brief für kraftlos erklärt, ebenso wie die vollstreckbare Ausfertigungen der Grundschuld-Bestellungsurkunden. Es kann bei Bedarf dann ein neuer Grundschuldbrief erstellt oder das Grundspandrecht gelöscht werden.

Aufgeld

Anderer Begriff für "Agio".

Auflassung

Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Übergang eines Eigentums an einem Grundstück (§ 925 BGB) einigen, spricht man von einer Auflassung. Diese wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages vom Notar beglaubigt. Durch die Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch wird der Eigentumsübergang bewirkt.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer. Die Eintragung erfolgt in Abteilung II des Grundbuches. Alle Belastungen und Verfügungen über das Grundstück sind unwirksam, sofern sie zeitlich nach der Auflassungsvormerkung und ohne Zustimmung des Auflassungsberechtigten (=Grundstückskäufer) durchgeführt werden.

Aufteilungsplan

Gemeint sind damit alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen. Alle Einzelräume, die zu demselben Wohnungseigentum gehören, müssen hier mit derselben Nummer gekennzeichnet sein. Zum Aufteilungsplan gehört auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Aufwendungsdarlehen/-zuschüsse

Beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum fallen immer Aufwendungsdarlehen an. Dabei werden diese als zinsgünstige Darlehen bezeichnet, die für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung anfallen. Der Wohnungsbau wird auch durch steuerliche Vergünstigungen wie Abschreibungen und laufende Zuschüsse, die häufig auch als Aufwendungszuschüsse bezeichnet werden, staatlich gefördert. Die Darlehen stellen zwar keinen direkten Zuschuss dar, aber doch eine Subvention für den Wohnungsbau, da sie deutlich zinsgünstiger als üblich angeboten werden.

Aufwendungshilfen

Für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien sind Aufwendungshilfen öffentliche Zuschüsse oder Darlehen, die zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen sollen. Für die Aufwendungshilfen gelten die Bestimmungen des II. WoBauG.

Ausbauhaus

Beim Ausbauhaus wird das Haus nur bis zu einem bestimmten Stand durch die Baufirma gebaut. Alle weiteren Arbeiten (z.B. Innenausbau) werden durch den Bauherrn in Eigenleistung zu Ende gebracht.

Ausbietungsgarantie

Einen Vetrag zwischen einem Grundpfandgläubiger, der die Zwangsversteigerung einer Immobilie betreibt, und einem an der Ersteigerung Interessierten, dennt man Ausbietungsgarantie. Der Interessent verpflichtet sich hier gegenüber dem betreibenden Gläubiger (Bank) im Versteigerungstermin ein Gebot in einer vereinbarten Mindesthöhe abzugeben. Da sich der Interessent mit dem Vertrag zum Erwerb einer Immobilie verpflichtet, bedarf dieser der notariellen Beurkundung. Der betreibende Gläubiger (Bank) bietet dem Interessenten häufig Gegenleistungen an, wie z.B. Übernahme der Finanzierung zu Sonderkonditionen, Verzicht auf Sicherheitsleistung, nicht den Zuschlag des Interessenten zu verhindern.

Ausfallbürgschaft

Bei der Ausfallbürgschaft kann der Bürge erst in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, dass ein Ausfall der Forderung, zumindest teilweise, endgültig eingetreten ist.

Außenanlagen

Zu den Außenanlagen gehört die Umgebung des Hauses auf dem Grundstück. Hierzu gehöhren die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Besfestigungen von Wegen.

Außerplanmäßige Sonderzahlung

Eine außerplanmäßige Sonderzahlung ist eine einmalige Teilrückzahlung des Kreditbetrages, wodurch dich der zurück zu zahlende Kreditbetrag um die geleistete Sonderzahlung vermindert. Die Sonderzahlung wirkt sich auch kostenmindernd auf die noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten aus.

Auszahlung

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Die Auszahlungshöhe ist ebenfalls vertraglich geregelt. In der Regel wird der Betrag bei Bestandsimmobilien vollständig und bei Neubauten nach Baufortschritten ausgezahlt.

Auszahlungsbetrag

Der Betrag, der dem Darlehensnehmer tatsächlich aus dem Darlehen zur Finanzierung der Immobilie zur Verfügung steht, nennt man Auszahlungsbetrag.

Auszahlungskurs

Der Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominatbetrag), welcher dem Darlehensnehmer ausgezahlt wird, wird als Auszahlungskurs bezeichnet. In der Regel beträgt dieser 100%. Sollte jedoch ein Disagio vereinbart worden sein, kann dieser auch unter 100% liegen.

Auszahlungsvoraussetzungen

Ein Darlehen wird erst an den Darlehensnehmer ausgezahlt, wenn alle im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

Aval

Wenn ein Kreditinstitut eine Bürgschaft übernimmt oder eine Garantie stellt, spricht man von einem Aval. Dabei wird kein Geldbetrag, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung gestellt. Mit der Übernahme eines Avals verpflichtet sich das Institut für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Im Falle einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.

Avalgebühr

Die Bank erhält für die Übernahme eines Avals eine Avalgebühr.

b.a.w.-Konditionen

Hierbei handelt es sich um Konditionen die "bis auf weiteres" gelten.

Back Office

Als Back Office bezeichnet man den sich im Hintergrund befindlichen Bereich eines Finanzdienstleisters. Hier erfolgt kaum oder kein Kontakt zu den Kunden.

Ballonfinanzierung

Eine Ballonfinanzierung wird auch als Schlussratenfinanzierung bezeichnet. Hierbei sieht der Tilgungsplan eine sehr hohe Schlussrate (den Ballon) vor. Diese übersteigt die laufenden Raten um ein Vielfaches. Typischerweise macht diese Schlussrate mehr als die Hälfte der Darlehenshöhe aus. Üblich ist diese Finanzierungsform besonders bei Autokrediten.

Bank

Eine Bank ist ein Kreditinstitut das Bankgeschäfte gemäß § 1 des KWG (Kreditwesengesetz) betreibt. Als Bank dürfen sich nur Unternehmen bezeichnen, die eine Banklizenz besitzen. Zu den Bankgeschäften gehören z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.

Banken-Gruppen

Je nach Zweck sind Banken in unterschiedliche Gruppen zusammengefasst.

Bankfeiertage

An Bankfeiertagen werden in den Banken keine Bankgeschäfte abgewickelt. Diese können unter Umständen von den gesetzlichen Feiertagen abweichen.

Bankvorausdarlehen

Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertragses. Das bedeutet, dass der Bausparvertrag bereits vor Zuteilung vor- bzw. zwischenfinanzierung. Die Bausparsumme enspricht dabei dem Darlehensbetrag. Mit Zuteilung des Bausparvertrages wird das Bankvorausdarlehen abgelöst. Solange das Bankvorausdarlehen läuft sind nur Zinsen und keine Tilgung zu zahlen (Tilgunsaussetzung), statt dessen wird der Bausparvertrag bespart.

Basispunkt

Im Finanzwesen wird ein Prozenpunkt als Basispunkt bezeichnet. Ein Basispunkt ist der hundertste Teil eines Prozentpunktes (0,01%).

Bauantrag

Um eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten, muss der Bauherr bei der Baubehörde einen schriftlichen Bauantrag einreichen. Dem Bauantrag müssen alle für die Bearbeitung und Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beigelegt sein. Folgende Unterlagen gehören zum Bauantrag: - Bauantragsvordruck, dieser muss vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein - Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 - Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 bzw. 1:500 - Baubeschreibung - Flächenberechnungen und Berechnung des umbauten Raumes (Kubaturberechnung) - Technische Nachweise zur Statik etc. - Entwässerungspläne

Bauanzeige

Mit der schriftlichen Bauanzeige gibt der Bauherr ein nicht baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben bei der zuständigen Baubehörde bekannt. Sofern 4 Wochen nach Bekanntgabe keine Einwände von der Baubehörde kommen, kann mit dem Bau begonnen werden.

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Aufgelistet werden hier, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet.

Baudarlehen

Ein Baudarlehen kann ausschließlich zur Finanzierung im Zusammenhange mit Baumaßnahmen oder Immobilienkauf verwendet werden. Hierbei ist es wichtig, dass eine Immobilie (Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung) vorhanden ist, die beliehen werden kann und damit als Sicherheit dient.

Bauerwartungsland

Wenn ein Grundstück als Bauerwartungsland gekennzeichnet ist, bestehen hierfür Planungsabsichten für eine bauliche Nutzung.

Baufinanzierung

Wenn man eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, benötigt man meist eine Baufinanzierung. Dabei wird ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen und über einen Zeitraum von mehreren Jahren wieder zurück gezahlt.

Bauförderung

Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen werden an Vermieter gegeben, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Bauförderung des Staates

Wenn Familien mit geringem Einkommen oder vielen Kindern Wohneigentum erwerben möchten, unterstützt der Staat diese. Es gelten jedoch in jedem Bundesland unterschiedlichste Bestimmungen.

Baufortschritt

Bei Neubauten und umfangreichen Modernisierungen werden Darlehen in der Regel nach Baufortschritt ausgezahlt. Der erreichte Bautenstand muss durch den Bauherrn oder Architekt bestätigt werden, damit die Bank den jeweiligen Darlehensteil auszahlt. Oft erfolgt die Auszahlung nach MaBV. Individuelle Absprachen zwischen Bauherr und Bauträger sind auch möglich.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die offizielle Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, um eine Immobilie zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.

Baugrenze

Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgesetzte Grenze. Diese darf von Gebäuden oder deren Teilen nicht überbaut werden.

Bauhelferversicherung

Wenn bei einem privaten Bauvorhaben Eigenleistungen durch Freunde oder Verwandte erbracht werden, ist es notwendig eine Bauhelferversicherung abzuschließen, um Risiken abzudecken die zu Schäden führen können.

Bauherr

Wenn man ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt, ist man ein Bauherr. Dieser trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung inklusive des Bauherrenhaftungsrisikos. Der Bauherr entscheidet über die achitektonische und technische Gestaltung, sowie über die Finanzierung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann, werden von dieser Versicherung abgedeckt.

Baujahr

Das Jahr, in dem ein Gebäude errichtet wurde, wird als Baujahr bezeichnet.

Baukosten

Die Baukosten setzen sich aus den reinen Kosten für das Bauwerk und die Außenanlagen zusammen. Erschließungs- und Baunebenkosten fallen nicht darunter.

Baulast

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit an einem Grundstück. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis registriert. Vor einem Grundstückskauf empfiehlt sich die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt.

Bauleistungsversicherung

Wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen, springt die Bauleistungsversicherung ein. Die Schäden können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

Baumängel

Wenn eine bauliche Leistung von dem vertraglich vereinbarten Sollzustand abweicht, spricht man von einem Baumangel. Der Gesetzgeber definiert genau wann ein Mangel vorliegt. Erkennbare Schäden sollte der Bauherr schon bei der Bauabnahme schriftlich anzeigen, um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Baunebenkosten

Die Kosten, welche neben den eigentlichen Baukosten und Kosten für das Grundstück auftreten, sind die Baunebenkosten. Zu den Baunebenkosten zählen z.B. Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige; Gebühren für Baugenehmigungen (Behördliche Gebühren); Versicherungsgebühren; anfallende Finanzierungskosten

Bauordnung

Jedes Bundesland legt seine eingene Bauordnung fest. Die Bauordnung regelt das Verfahren der Baugenehmigung, sowie die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen.

Bauschein

Bauschein ist ein anderer Begriff für "Baugenehmigung".

Bausparbeiträge

Alle Zahlungen, die während der Sparphase in einen Bausparvertrag fließen, werden Bausparbeiträge genannt.

Bauspardarlehen

Im Rahmen eines Bausparvertrages kann eine Bausparkasse ein nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen, welches für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden muss, gewähren.

Bausparen

Der Bausparer verpflichtet sich mit Abschluss eines Bausparvertrages, eine voher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Sobald diese erreicht wurde, kann der Bausparer ein Darlehen von der Bausparkasse erhalten.

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben ist die Summe aus den schon angesparten Bausparbeiträgen inkl. Zinsen. Dieses muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz (in der Regel 40% oder 50%) der Bausparsumme erreicht haben.

Bausparkassen

Bausparkassen sind sogenannte Zweck-Sparkassen, die dem Sparen zum Erwerb von Wohneigentum dienen. Sie erhalten die Einlagen ihrer Sparer und geben Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke aus.

Bausparkollektiv

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird man Teil eines Bausparkollektivs. Die Bausparkasse übernimmt dabei die Funktion des Verwalters. Die Bausparkasse nimmt die Spargelder an und gibt dafür Bauspardarlehen aus.

Bausparsumme

Ein Bausparvertrag wird über einen bestimmten Betrag abgeschlossen. Dieser Betrag setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen. Die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbeitrags hängt von der Bausparsumme ab.

Bauspartarif

Die meisten Bausparkassen bieten mehrere bzw. unterschiedliche Tarife an. Der Bauspartarif regelt die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge und die Höhe der Zinsen für das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen.

Bausparvertrag

Beim Bausparvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse. Durch Ansparen der Bausparsumme kann der Bausparer ein Bauspardarlehen erhalten.

Bautenstandsbericht

Der Bautenstandsbericht dient u.a. bei Neubauten / Umbauten zur Teil- / Restauszahlung eines bewilligten Darlehens. Er ist ein regelmäiger Bericht des Bauherren bzw. Architekten über den Stand der Arbeiten an einem Bauprojekt.

Bauträger

Unternehmen, die Grundstücke kaufen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Wohn- und Gewerbebauten bebauen, um diese anschließend zu verkaufen, nennt man Bauträger.

Bauträgermodell

Beim Bauträgermodell befindet sich die zu kaufende Immobilie noch in der Planungs- bzw. Bauphase. Durch dieses Konzept können steuerliche Förderungen ausgenutzt werden.

Bauwert

Eine von mehreren Grundlagen zur Festsetzung des Beleihungswertes nennt man Bauwert. Dieser setzt sich aus den angemessenen Herstellungskosten für Gebäude und Außenanlagen zusammen.

Bauwesenversicherung

Bei unerwarteten Beschädigungen, die während der Bauzeit an einer Immobilie eintreten, leistet die Bauwesenversicherung Ersatz.

Bauzeichnung

Hierbei handelt es sich um eine technische Zeichnung der Bauplanung, die geometrische und/oder statische Informationen für die Bauausführung zeigt. Weiterhin zeigt sie alle räumlichen Ausmaße und Materialien.

Bauzwischenfinanzierung

Die Bauzwischenfinanzierung (auch Zwischenfinanzierung) überbrückt eine kurze Zeitspanne von bis zu max. 2 Jahren, bis zur Auszahlung eines Geldbetrages.

Bearbeitungsgebühr/-entgelt

Diese einmalige Gebühr wird von Banken / Bausparkassen für die Bearbeitung eines Darlehensantrages erhoben. In der Regel wird der Betrag bei der Auszahlung des Darlehens abgezogen. Bearbeitungsgebühren im Bereich der privaten Baufinanzierung werden kaum noch angewendet.

Bebauungsplan

Hier wird die Art und Weise einer möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der frei zu haltenden Flächen geregelt.

Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.

Begünstigung

Wenn der Auszahlungsanspruch aus einem Bausparvertrag an einen Dritten weitergegeben wird (z.B. durch Erbschaft), spricht man von einer Begünstigung. Die Begünstigten erhalten dann nach der Zuteilung oder Kündigung die Bausparmittel ausgezahlt.

Belastung

Die Summe aller Zahlungsverpflichtungen bzw. regelmäßigen Ausgaben eines Haushaltes ergibt die monatliche Belastung. Hierzu gehören u.a. die gesamten Lebenshaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Telefon- und Fahrtkosten und die Darlehensraten.

Belastungs- und Veräußerungserklärung

Mit der Belastungs- und Veräußerungserklärung erteilen die Grundstückseigentümer die Zustimmung, damit beim Erbbaurecht eine als Sicherheit dienende Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann. Diese Zustimmung ist nach § 15 der Erbbaurechtsverordnung (ErbBauVO) notwendig.

Beleihung

Mit der Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfeähigkeit des Kreditnehmers ab. Hierfür wird in den meisten Fällen die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit für die Baufinanzierung herangezogen. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze der Immobilie.

Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf dem Kaufpreis und gibt den Anteil des Objektwertes in Prozent an, der beliehen wird an. Beträgt ein Darl. z.B. 150 T€ und ist der Beleihungswert des Objektes 300 T€, so ist der Beleihungsauslauf 50%. Man spricht dann von einer 50-%igen Beleihung.

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze limitiert im Regelfall die Darlehenshöhe. Die Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien bleiehen. Es kann also nur ein Teil einer Immobilie zur Absicherung eines Darlehens dienen.

Beleihungsobjekt

Eine Immobilie, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechts (meist Grundschuld) in das Grundbuch dient, nennt man Beleihungsobjekt. Dieses muss nicht zwingend mit dem Investitionsobjekt übereistimmen.

Beleihungsvertrag

Die Bindung zu einer Forderung zwischen Gläubiger und Schuldner wird mit dem Beleihungsvertrag hergestellt.

Beleihungswert

Der Beleihungswert gibt den nachhaltig erzielbaren Wert einer Kreditsicherheit (Beleihungsobjekt) an. Hierbei werden alle maßgebenden Umstände berücksichtigt. Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes ist die Beleihungswertverordnung (BelWertV). Dieser ist oft Grundlage für die Kerditentscheidung und liegt meist unter dem Verkehrswert der Besicherten Immobilie, da Sicherheitsabschläge durchgeführt werden.

Bemusterung

Die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden sich im Rahmen einer Bemusterung, wie ihre spätere Immobilie ausgestattet sein soll. Details wie Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe werden dabei festgelegt.

Bereitstellungszinsen

Wenn ein genehmigtes Darlehen von der Bank zum Abruf bereit gestellt wird, der Darlehensnehmer dieses jedoch nicht bzw. nur zum Teil abruft, berechnet das Kreditistitut nach einer längeren Zeit Zinsen. Denn solange die Darlehensmittel auf Abruf bereit liegen, kann das Geld nicht durch Zwischenanlagen kapitalbringend eingesetzt werden. Die daraus entstandenen Ausfälle gleicht der Darlehensnehmer durch Bereitstellungszinsen wieder aus.

Bergschadenverzicht

Der Bergschadenverzicht bewirkt eine Minderung oder Wegfall des Ersatzanspruches bei einem Bergschaden. Man versteht darunter den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Haftung für Bergschäden. Wenn der Bergschadenverzicht im Grundbuch eingetragen ist, wirkt dieser auch gegenüber jedem Rechtsnachfolgers des Grundstückseigentümers. Zu finden ist der Bergschadenverzicht oft in Grundbüchern ehemaliger Bergbaugebiete, z.B. im Ruhrgebiet.

Besitz

Besitzer im rechtlichen Sinne ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Sowohl bei Leasing als auch bei einer Finanzierung ist der jeweilige Fahrzeugnutzer der Besitzer

Besparung

Die Einzahlungen (Besparung) in einen Bausparvertrag sind in Höhe und Regelmäßigkeint nicht festgelegt. Durch z.B. Sonderzahlungen oder Sofortauffüllung kann der Bausparer die Entwicklung seines Bausparvertrages selber beeinflussen.

Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis ist der erste Teil des Grundbuchs. Hier sind werden die Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Katasterangaben eingetragen.

Betriebskosten

Die Betriebskosten sind die Kosten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt einer Immobilie. Darunter fallen z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge, Reparaturen.

Beurkundung

Bei der Beurkundung wird nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften (wie bei der Beglaubigung) durch den Notar bestätigt, sondern der Inhalt des Rechtsgeschäft. Die Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift. Kaufverträge über Immobilien bedürfen imer der Beurkundung.

Beurkundungspflicht

Verträge, bei denen es um den Eigentumsübergang an Grundstücken oder Immobilien geht, müssen generell notariell beurkundet werden. Hier besteht eine Beurkundungspflicht.

Bewertungszahl (BWZ)

Das Ziel eines jeden Bausparers ist die Zuteilung seines Bausparvertrages. Bei der Zuteilung wird die gesamte Bausparsumme von der Bausparkasse zur Verfügung gestellt. Durch die Bewertungszahl wird eine korrekte Zuteilung gewährleistet. Dabei wird die Leistung (Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die Bauspargemeinschaft berechnet.

Bewertungszahlfaktor/Laufzeit

Der Bewertungszahlfaktor wird beim Abschluss eines Bausparvertrages, mit einer dazu gewählten Tarifvariante, bestimmt. Der Bewertungszahlfaktor fließt auch in die Berechnung der Bewertungszahl mit ein und beeinflusst die Laufzeit eines Bausparvertrages.

Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten sind die Kosten für den laufende Bewirtschaftung einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien können Bewirtschaftungskosten zum Teil auf den Mieter umgelegt werden.

Bezugsfertigkeit

Der bauliche Zustand eines Gebäudes, in dem nach genereller Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann, wird Bezugsfertigkeit genannt. Bezugsfertigkeit betrifft sowohl Neubauten als auch grundrenovierte Gebäude.

Bilanz

Eine Bilanz ist wesentliches Instrument und Bestandteil des Jahresabschlusses und dient der Gegenüberstellung und Aufschlüsselung der Herkunft und Verwendung des im Unternehmen gebundenen Kapitals.

Bindungsfrist

Nach Zuteilung ausgezahlte Bausparmittel können innerhalb einer 7-jährigen Bindungsfrist nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen genutzt werden. Wenn eine Bausparvertrag innerhalb dieser Bindungsfrist gekündigt wird, wirkt sich das grundsätzlich prämienschädlich aus und die staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie besteht nicht mehr. Sobald die Bindungsfrist abgelaufen ist, kann der Bausparer über das gesamte Guthaben frei verfügen.

Blanko-Darlehen

Wenn ein Darlehen ausschließlich aufgrund der Bonität eines Darlehensnehmers gewährt wird, ohne dass Sicherheiten hinterlegt werden, spricht man von einem Blanko-Darlehen. In den meisten Fällen sind Dispokredite Blanko-Darlehen.

Bodenwert

Der Wert eines unbebauten oder fiktiv freigelegten Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts wird Bodenwert genannt. Die Lage, Größe, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung des Grundstücks beeinflussen den Bodenwert.

Bonität

Bonität ist ein anderer Ausdruck für die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Sie wird über die Bonitätsprüfung festgestellt und ist maßgeblich für die Annahme eines Darlehens- oder Leasingantrages.

Bonitätsanalyse

Bei der Bonitätsanalyse wird die sachliche und persönliche Bonität einer Person beurteilt. Die Person des Darlehensnehmers wird bei der persönlichen Bonität beurteilt. Bei der sachlichen Bonität werden seine finanziellen Voraussetzungen sowie die Vermögensverhältnsse beurteilt. Hierbei ist die Ermittlung des frei verfügbaren Einkommens zentraler Punkt. Nach Abzug aller Lebenshaltungskosten (von den regelm. Einkünften) sollte dem Darlehensnehmer noch ein genügend hoher Geldbetrag für die Zahlung der monatlichen Darlehensraten übrig bleiben.

Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung stellt die Zahlungsfähigkeit eines Kunden fest. Die Prüfung ist vor jedem Vertragsabschluss obligatorisch.

Brandversicherung

Eine Brandversicherung versichert ein Gebäude gegen Feuerschäden und deckt im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes. Bei manchen Kreditinstituten muss eine ausreichende Brandversicherung nachgewiesen werden.

Briefgrundschuld

Wenn bei einer Grundschuld neben der Eintragung ins Grundbuch zusätzlich noch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird, handelt es sich um eine Briefgrundschuld. Heute erfolgt die Bestellung einer Grundschuld in der Regel ohne Brief.

Bruchteilseigentum

Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht. Jedem Miteigentümer steht dabei ein ideeller Anteil zu und er kann über seinen Teil frei verfügen.

Brutto

Ein Bruttopreis ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer. Darlehensverträge werden grundsätzlich brutto kalkuliert.

Bruttokaltmiete

In der Bruttokaltmiete werden in der Miete enthaltene Zahlungen für Wasser, Zentralheizung, Möblierung usw. nicht berücksichtigt. Man spricht hier auch von der "kalten Leerraummiete".

BSV

Abkürzung für "Bausparvertrag".

Buchgrundschuld

Die Buchgrundschuld wird lediglich im Grundbuch registriert. Die Ausstellung eines Grunsschuldbriefes wurde hier ausgeschlossen. Diese Form der Grundschuld ist heute die übliche Form der Grundschuldbestellung.

Budgetrechnung

Einnahmen und Ausgaben des Darlehensnehmers werden hier gegenübergestellt und damit die tragbare monatliche Belastung errechnet.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ist die zentrale Allfinanzaufsichtsbehörde über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleistungsinstitute. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland.

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich hierbei gegenüber dem Gläubiger des Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt.

Bürgschaft nach § 7 MaBV

Der Bauunternehmer stellt die Bürgschaft nach § 7 MaBV in de Fall, wenn er vom Käufer der Immobilie Geldleistungen erhält, die dem aktuellen Wert der zu errichtenden Immobilie noch nicht entsprechen (Vorauszahlungen). Mit dieser selbstschuldnerischen Bürgschaft stellt der Bauunternehmer eine Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche auf Rückgewähr oder Auszahlung der Vermögenswerte des Käufers. Sobald die Immobilie fertig gestellt ist, ist die Bürgschaft vom Käufer zurück zu geben.

Bürgschaftsgebühr

Der Bürge erhebt für die Übernahme des Risikos und den Prüfungs-, und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder kontinuierliche Bürgschaftsgebühr, die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.

Cap

Der Cap kann bei einem variablen Darlehen zum Einsatz kommen. Der Cap ist dabei eine im Darlehensvertrag vereinbarte Zinsobergrenze. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei steigendem Zins nie mehr als den als Cap vereinbarten Zins zahlen muss. Für diese Vereinbarung zahlt der Darlehensnehmer einen Aufschlag. Es kann auch eine Zinsuntergrenze vereinbart werden.

Cap-Zinsdarlehen

Das Cap-Zinsdarlehen ist ein Spezialfall von variabler Zinsvereinbarung. Für einen bestimmten Zeitraum wird für ein Darlehen eine Zinsobergrenze und eine Zinsuntergrenze vereinbart. Außerdem wird festgelegt, zu welchem Zeitpunkt Zinsänderungen wirksam werden.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Die KfW gewährt Eigentümern eines Altbaus mit ihrem CO2-Gebäudesanierungsprogramm günstige Darlehen für Umbauarbeiten, die den Energieverbrauch der Immobilie deutlich senken.

Credit Scoring

Banken überprüfen mit diesem Verfahren die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Nach einem Punktesystem aus dem negativen Zahlungsverhalten und persönlichen Angaben wie Alter, monatliche Einkommen, Beruf usw. wird hierbei ein Gesamtpunktwert kalkuliert.

Creditreform

Die Unternehmensgruppe Creditreform erteilt Auskünfte zur Bonität von Unternehmen und Privatpersonen.

Damnum

Hierbei handelt es sich um einen selten verwendeten Begriff für Disagio. Das Damnum ist die Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens und stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Solllzins senkt.

Darlehen

Der Darlehensgeber überlässt dem Darlehensnehmer gegen ein Entgelt einen bestimmten Geldbetrag oder andere vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zur vorübergehenden Nutzung.

Darlehensablösung

Von einer Darlehensablösung spricht man, wenn man ein neues Darlehen aufnimmt, um ein anderes Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut abzulösen bzw. umzuschulden. In der Regel sind bei diesem Vorgang zwei unterschiedliche Banken beteiligt.

Darlehensanspruch

Mit Abschließen eines Bausparvertrages und dessen regelmäßiger Besparung kann ein Bausparer, vorbehaltlich einer Beleihungs- und Bonitätsprüfung, einen Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, mit festem Darlehenszins während der kompletten Laufzeit erhalten.

Darlehensantrag

Wenn man ein Darlehen wünscht, muss ein Antrag mit der Darehenssumme und den geforderten Unterlagen bei der Bank abgegeben werden. Daraufhin überprüft die Bank die Kreditwürdigkeit.

Darlehensbedingungen

In einem Darlehensvertrag werden allgemeine Kriterien schriftlich festgehalten. Aber auch spezifische Bedingungen können zwischen Darlehensgeber und -nehmer geregelt werden.

Darlehensbetrag

Der Darlehensbetrag ist der im Darlehensvertrag vereinbarte Betrag des Darlehens.

Darlehensbewilligung

Die Darlehensbewilligung ist die rechtlich verbindliche Zusage des Darlehensgebers über die gewährung des Darlehens.

Darlehensgeber

Darlehensgeber ist zum Beispiel eine Bank. Sie stellt dem Kunden das Darlehen gegen angemessene Verzinsung zur Verfügung.

Darlehensgebühr

Wenn ein Darlehen bereit gestellt wird, wird die Darlehensgebühr fällig. Diese wird im Vorfeld zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer in einer bestimmten Höhe vereinbart. In den meisten Fällen errechnet sie sich aus dem Darlehensbetrag und wird in prozentualer Höhe angegeben. Die Darlehensgebühr wird direkt dem Darlehenskonto belastet und mit der Zahlung der monatlichen Rate beglichen.

Darlehensgesamtbetrag

Der Darlehensgesamtbetrag ist der Betrag, den der Darlehensnehmer der Bank schuldet. Es ist die Summe aus dem Kaufpreis des Fahrzeuges, inkl. optionaler Restschuldversicherung, den Bearbeitungsgebühren und den Zinsen.

Darlehenshöhe

Die Darlehenshöhe wird auch als Nennbetrag oder Nominalbetrag eines Darlehens bezeichnet. Zu beachten gilt hierbei, dass sich Darlehenshöhe und Auszahlungsbetrag in vielen Fällen voneinander unterscheiden, wenn ein Ausgabeaufschlag von dem Darlehensbetrag abgezogen wird. In der Regel entspricht die Darlehenshöhe dem Finanzierungsbedarf. Die Kosten, die für ein Darlehens anfallen, richten sich nach der Darlehenshöhe.

Darlehenslaufzeit

Während der Darlehenslaufzeit leistet der Darlehensnehmer feste Zins- und Tilgungsraten für sein Darlehen. Durch Sondertilgungen kann die Darlehenslaufzeit verkürzt werden.

Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer ist der Vertragspartner der Bank. (Schuldner)

Darlehensnennbetrag

Der Darlehensnennbetrag wurde im Darlehensvertrag vereinbart. Dieser Betrag, zuzüglich Gebühren, muss vom Darlehensnehmer zurück gezahlt werden.

Darlehensphase

Die Darlehensphase ist die letzte Phase eines Bausparvertrages. In dieser Phase wird der in Anspruch genommene Darlehensbetrag in festen Tilgungs- und Zinsraten zurück gezahlt.

Darlehenssumme (Nettodarlehensbetrag)

Der Begriff Darlehenssumme entspricht dem vom Gesetzgeber verwendeten Begriff Nettodarlehensbetrag.

Darlehensurkunde

Anderer Begriff für "Darlehensvertrag".

Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen Bank und Darlehensnehmer über die Gewährung und die Rückzahlung eines Darlehens.

Darlehenszins

Der Darlehenszins ist der Zins, der bei einem Darlehen tatsächlich zu zahlen ist. Während der Zinsbindungsfrist ändert sich der Zinssatz nicht.

Darlehenszusage

Wenn die Bank den Kreditantrag annimmt, spricht man von einer Darlehenszusage. Hier werden nochmals alle Konditionen die das Darlehen betreffen aufgeführt.

Darleiher

Anderer Begriff für "Darlehensgeber".

Deckungshypothek

Die Deckungshypothek dient als Sicherheit für die, von einer Hypothekenbank ausgegebenen Pfandbriefe. Das gewährte Darlehen darf dabei nicht 60% des Beleihungswertes der Immobilie übersteigen. Die Refinanzierung von Hypothekenbanken erfolgt hauptsächlich durch Ausgabe von Pfandbriefen.

Deckungsprinzip

Beim Deckungsprinzip müssen verkaufte Pfandbriefe durch Hypotheken in mindestens gleicher Werthöhe gedeckt sein.

Dingliche Sicherheiten

Darlehenssicherheiten, die sich auf materielle Güter (z.B. Grundstücke oder Immobilien) beziehen, nennt man dingliche Sicherheiten. Üblicherweise werden in der Baufinanzierung Grundpfandrechte (Grundschulden oder Hypotheken) als dingliche Sicherheiten verwendet.

Dingliche Zinsen

Dingliche Zinsen werden zusammen mit dem Grundschuldeintrag in Abteilung III des Grundbuches eingetragen, da sie häufig Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld sind. Diese Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen dabei den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung kann der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer abschließen. Als Direktversicherung dient hierzu eine Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherung. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind dabei Bezugsberechtigt und haben einen direkten Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen.

Disagio

Das Disagio wird benutzt, um den Nominalzins zu senken. Dabei wird die ausgezahlte Bruttokreditsumme um den Betrag des Disagios verringert. Die Differenz geht als Zinsvorauszahlung direkt an die Bank. Das Disagio ist besonders interessant für Kapitalanleger.

Disagiorückerstattung

Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens mit Disagio, muss das noch nicht verbrauchte Disagio bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.

Durchleitende Bank

Über eine durchleitende Bank kann ein Darlehen der KfW beantragt werden. Die Bank zahlt dabei das Darlehen an den Darlehensnehmer aus und leitet dessen Rückzahlung an die KfW weiter. Der Darlehensnehmer haftet bei KfW-Darlehen gegenüber der finanzierenden Bank und diese wiederum haftet gegenüber der KfW.

eff

Abkürzung für "Effektivzinssatz".

Effektivzins (Effektiver Jahreszins)

Im Effektivzins sind nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt. Keine Berücksichtigung finden Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge. Der Effektivzins eignet sich besonders gut um verschiedene Angebote zu vergleichen. Die Berechnung des Effektivzinses ist rechtlich eindeutig in der PAngV geregelt.

Effektivzinssatz

Der Gesamtpreis eines Darlehens wird mit dem Effektivzinssatz beschrieben. Dieser setzt sich aus dem Nominalzins und den entstehenden Nebenkosten zusammen und wird in Prozent angegeben. Die Kreditinstitute sind durch die Preisangaben-Verordnung dazu verpflichtet, die Preise für Leistungen gegenüber dem Verbraucher anzugeben und zu Beginn einen eff. Jahreszinssatz zu errechnen, bei dem ausser dem Nominalzins auch Agio und Disagio berücksichtigt werden.

Eigenheim

Wenn sich Wohnraum im Besitz der Bewohner befindet, spricht man von Eigenheim. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung handelt.

Eigenkapital

Alle finanziellen Mittel, die dem Eigentümer selber zur Verfügung stehen, sind das Eigenkapital. Zum Eigenkapital zählen z.B. Bargeld, Festgeld, Sparguthaben, Bausparguthaben, Wertpapiere, bereits vorhandenes Grundstück, Eigenleistungen, usw.. Im weiteren Sinne gehören auch die bezahlten Baumaterialien und Architektenleistungen, Arbeitgeberdarlehen, Verwandtendarlehen und öffentl. Zuschüsse zum Eigenkapital.

Eigenkapitalersatz

Wenn Fremdmittel nicht von einem Kreditinstitut stammen, spricht man von Eigenkapitalersatz. Eigenleistungen oder private Darlehen von Familienangehörigen oder Arbeitgeber zählen z.B. zum Eigenkapitalersatz.

Eigenleistungen

Um Handwerkerlohnkosten zu sparen, können einige Arbeiten durch die persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe) erbracht werden.

Eigenmittel

Anderer Begriff für "Eigenkapital".

Eigennutzung

Wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung für eigene Wohnzwecke nutzt, spricht man von Eigennutzung.

Eigentum

Derjenige der alle Rechte an einer Sache hält, nennt man Eigentümer. Bei einer Finanzierung ist der Darlehensnehmer Eigentümer. Mit der Zahlung der letzten Rate erlischt der Eigentumsvorbehalt der Bank an einer Sache.

Eigentümergrundschuld

Wenn im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten des Grundstückseigentümers eingetragen ist, spricht man von einer Eigentümergrundschuld. Diese kann entweder durch Bestellung des Eigentümers (z.B. zur Sicherung einer entsprechenden Rangstelle), durch Gesetz oder durch Umwandlung (z.B. Löschungsanspruch des Eigentümers nach erfolgter Darlehensrückzahlung) entstehen. Der Grundstückseigentümer kann damit zu jeder Zeit eine Sicherheit für ein Darlehen stellen (durch Abtretung), ohne dass der Begünstigte im Grundbuch eingetragen wird und zusätzliche Kosten durch eine Umschreibung entstehen.

Eigentumsquote

Die Eigentumsquote bezeichnet das Verhältnis der von Eigentümern selbst bewohnten Wohnungen zu der Gesamtzahl der Wohnungen.

Eigentumswohnung

Wenn man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst) sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Eigentumsverhältnisse.

Einheitswert

Der Einheitswert wird auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt und ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Der Einheitswert dient als Bemessungsgrundlage für Steuern, Gebühren und Beiträge (z. B. Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer).

Einkommensgrenzen

Die Gewährung der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage hängt von verschiedenen Einkommensgrenzen ab.

Einkommensnachweise

Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen mit GuV und auch andere zum Nachweis eines Einkommens entsprechende Belege zählen zu den Einkommensnachweisen. Diese Nachweise sind maßgeblich für die Bonitätsprüfung im Rahmen der Prüfung der Kreditvergabe. Die Budgetrechnung zur Ermittlung der tragbaren monatlichen Belastung erfolgt anhand der Einkommensnachweise.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen unter anderem vor, wenn man Mieteinnahmen aus einer Immobilie erhält. Aufwendungen wie z.B. Darlehenszinsen, Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen oder Disagio können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.

Einliegerwohnung

Wenn innerhalb eines Einfamilienhauses eine kleinere, abgeschlossene, selbstständig vermietbare Wohung besteht, nennt man diese Einliegerwohnung.

Einmalvalutierungserklärung

Der Grundschuldgläubiger bestätigt in der Einmalvalutierungserklärung gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Gläubiger, die Grundschuld nur zur Sicherung eines konkret festgelegten Darlehens zu verwenden. In diesen Fällen darf die Grundschuld nicht zur Sicherung eines weiteren Darlehens herangezogen werden bzw. ist eine Revalutierung von freien Grundschuldteilen nur mit Zustimmung der nachrangigen oder gleichrangigen Gläubiger möglich.

Einrede der Vorausklage

Mit der Einrede der Vorausklage kann der Bürge eine Inanspruchnahme durch den Bürgschaftsgläubiger zunächst abwehren. Der Bürgschaftsgläubiger muss nämlich nachweisen, dass er erfolglos versucht hat, seinen gesicherten Anspruch beim Hauptschuldner durch Zwangsvollstreckung in dessen Vermögen durchzusetzen. Erst bei einem nachgewiesenen erfolglosen Vollstreckungsversuch muss der Bürge zahlen.

Eintragungsmitteilung

Einen Veränderungsnachweis des Grunsbuchamts über vorgenommene Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch, nennt man Eintragungsmitteilung. Damit werden die Eigentümer und Berechtigten vom Grundbuchamt über Eigentümerwechsel und Eintragungen, Abtretungen und Löschungen in Abteilung II und III informiert.

Endenergiebedarf

Die Energiemenge, die den Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung zur Verfügung gestellt werden muss, um die normierte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das ganze Jahr sicherzustellen, bezeichnet man als Endenergiebedarf. Dieser bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung, usw.) benötigte Hilfsenergie ein.

Endfälliges Darlehen

Bei endfälligen Darlehen (auch Festdarlehen, Fälligkeitsdarlehen) ist der gesamte Darlehensbetrag erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig. Der Darlehensnehmer zahlt während der Laufzeit ausschließlich die anfallenden Zinsen.

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis ist eine Variante des Energieausweises und ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV soll „dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden“. Hier werden Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich der Isolations-Eigenschaften und der Qualität der Anlagentechnik festgelegt.

Enthaltener Grundstückswert

Der Wert des Grundstückes, was man auch als den sogenannten enthaltenen Grundstückswert deklariert, wird in jeder Ablösesumme eines aufgenommenen Darlehens bzw. einer Baufinanzierung angegeben. In der Regel setzt sich die Ablösesumme aus der Restschuld des Darl., den anfallenden Gebühren für die Bearbeitung und einer evtl. vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung zusammen, ebenso fließt der Grundstückswert mit in die Berechnung des Endbetrages ein.

Erbauszahlung

Wenn beim Antreten eines Erbes eine sogenannte Erbengemeinschaft besteht bzw. gibt es mehrere erbberechtigte Personen und nur eine dieser übernimmt eine Immobilie aus der Erbmasse, muss dieser eine Zahlung als Ausgleich an seine Miterben leisten. Diese Zahlung nennt man auch Gleichstellungsgeld und muss als Erbauszahlung dann erfolgen, wenn der Wert der Immobilie den eigentlichen Erbteil übersteigt. Damit werden die Miterben gleichgestellt.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks, des Erbbaurechtsgebers, ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen uns darf sich ausschließlich an erster Rangstelle befinden und der Rang kann auch nicht geändert werden. Weiterhin wird ein besonderes Grundbuchblatt (ein Erbbaugrundbuch) angelegt, welches auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann. Das Erbbaugrundbuch ist wir ein normales Grundbuch aufgebaut. Im Bestandsverzeichnis werden der Erbbauvertrag, das belastete Grundstück und der Grundstückseigentümer benannt. In Abteilung I wird der Erbbauberechtigte benannt. In Abteilung II werden der Erbbauzins und sonstige Rechte und Belastungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte eingetragen. Abteilung III bleibt den Grundpfandrechten, die auf dem Erbbaurecht lasten, vorbehalten. Im Erbbaurechtsvertrag wird der Erbbauzins und die Laufzeit (normalerweise 50, 60 oder 99 Jahre) vereinbart.

Erbbauzins

Für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts muss der Erbbaurechtsnehmer eine wiederkehrende Zahlung an den Erbbaurechtsgeber zahlen. In der Regel wird als Erbbauzins ein Prozentsatz des aktuellen Bodenwerts zu Beginn der Laufzeit festgelegt.

Erbpacht

Anderer Begriff für "Erbbaurecht".

Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde, das feststellt wer Erbe ist und welchen Beschränkungen dieser unterliegt. Der Nachweis des Erbrechts gegenüber dem Grundbuchamt kann nur durch Erbschein erbracht werden. Der Erbschein wird kostenpflichtig auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt.

Erhöhung der Bausparsumme

Die Bausparsumme kann noch vor der ersten Auszahlung eines Bausparguthabens angehoben werden. Ab dem Erhöhungsdatum gilt zunächst eine Zuteilungssperrfrist und die zum Erhöhungszeitpunkt erreichte Bewertungszahl wird dann an die neue erhöhte Bausparsumme angeglichen.

Erläuterungspflicht

Vor Abschluss des Vertrages sind der Darlehensgeber und der Darlehensvermittler verpflichtet, dem Verbraucher angemessene Erläuterungen zum Vertragsinhalt zu geben. Danach bedeutet „erläutern“, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer den Vertrag und die Vertragsbedingungen verständlich zu machen hat. Der Umfang der Erläuterung hängt von der Komplexität des konkreten Darlehensgeschäfts und auch von der Verständnismöglichkeit des Darlehensnehmers ab, soweit diese dem Darlehensgeber erkennbar ist. Die Erfüllung der Erläuterungspflichten soll am Verständnis des durchschnittlichen Darlehensnehmers ausgerichtet sein.

Ermäßigung der Bausparsumme

Die Bausparsumme kann während der Sparphase noch verkleinert werden. Dadurch wird die für die Zuteilung notwendige Mindestbewertungszahl rascher erreicht.

Erschließung

Unter Erschließung versteht man die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die bauliche oder gewerbliche Nutzung von Grundstücken zu ermöglichen. Sie umfasst die Grundstücks Ver- und Entsorgungsanlagen und die für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs- und Erholungsflächen.

Erschließungskosten

Die Kosten, die für die Erschließung des Grundstücks fällig werden, sind Erschließungskosten. Zu diesen Kosten zählen z. B. die für den Grunderwerb und die Freilegung der Flächen, die erstmalige Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung und Beleuchtung, die für die Bebauung notw. Straßen, usw.

Erstrangiges Darlehen

Belastungen werden im Grundbuch nach Rangstellen eingetragen. Die Rangstellen legen die Reheinfolge fest, in der Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung bedient werden. Die Bank, die im ersten Rang steht, wird zuerst bedient. Wenn aus dem Versteigerungserlös noch Geld übrig bleibt, erhält auch der Gläubiger eines zweitrangigen Darlehens noch Geld. Aus diesem Grund sind erstrangige Darlehen in der Regel zinsgünstiger als nachrangige.

Ertragwert

Der Ertragwert ist die kapitalisierte Jahresnettokaltmiete. Der Kapitalisierungsfaktor wird in der Regel bei wohnwirtschaftlichen Objekten mit 5% pro Jahr angesetzt. Das Ertragswertverfahren wird zur Wertermittlung bei vermieteten Objekten verwendet.

Erwerberkosten

Alle Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen, nennt man Erwerberkosten oder Kaufnebenkosten. Zu diesen Kosten zählen die Maklerprov., Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird, können die Erwerberkosten steuerlich abgesetzt werden.

EURIBOR

Der Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist die Verhandlungsbasis für Darlehen mit variabler Verzinsung. Der EURIBOR ist ein Referenzzinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft.

Europäisches Standardisiertes Merkblatt

Im Europäisches Standardisiertes Merkblatt, kurz ESIS, werden dem Interessenten bereits in der vorvertraglichen Phase Informationen zu den Rahmenbedingungen der Finanzierung zur Verfügung gestellt. Zu diesen Informationen zählen unter anderem Informationen zum Kreditinstitut und personalisierte Angaben zu den Finanzierungseckdaten (z.B. Sicherheiten, Verzinsung, Kosten, Rückzahlung, u.ä.).

Fälligkeit

Wenn man bei einer Bank ein Darlehen zur Baufinanzierung beantragr, kann es sein, dass dies nicht sofort benötigt wird. Der Zeitpunkt, zu dem das Geld bzw. Darlehen tatsächlich in Anspruch bzw. benötigt wird, wird Fälligkeit genannt. Wenn das Darlehen längere Zeit nicht in Anspruch genommen wurde, ist zu beachten, dass nicht nur die üblichen Zinsen zu zahlen sind, sondern auch Bereitstellungszinsen fällig werden.

Fälligkeitsdarlehen

Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird beim Fälligkeitsdarlehen die Darlehenssumme am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu zahlen. Für die fehlende Tilgung muss ein Tilgungsersatz in Form einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrags abgeschlossen und an den Darlehensgeber abgetreten werden.

Fälligkeitsmitteilung

Sobald alle im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen erfüllt wurden und der Kaufpreiszahlung nichts mehr im Wege steht, sendet der Notar eine Bestätigung in Form der Fälligkeitsmitteilung.

Fazilität

Kreditrahmen oder Kreditlinien, insbesondere von Banken, werden als Fazilität bezeichnet.

Fertighaus

Ein Gebäude, welches aus vorgefertigten Teilen errichtet wurde, nennt man Fertighaus. Diese werden meist Schlüsselfertig übergeben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Auslieferung als Ausbauhaus. In diesem Fall wird ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung durchgeführt. Wenn Fertighäuser fest mit dem Grund und Boden verbunden sind, werden sie, von Ausnahmen abgesehen, wie konventionell errichtete Häuser beliehen.

Festbetragshypothek

Die Festbetragshypothek wird in der Baufinanzierung genutzt. Hier müssen nur die anfallenden Zinsen gezahlt werden und es erfolgt keine Tilgung während der Laufzeit. Am Ende ist die Summe dann komplett zu tilgen.

Festdarlehen

Festdarlehen werden bei der privaten Wohnungsbaufinanzierung meistens im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Lebensversicherung vereinbart. Für den Darlehensnehmer entfällt eine direkte Tilgung des Darlehens. Er zahlt während der Laufzeit der Lebensversicherung bzw. des Darlehens, Versicherungsprämien und Zinsen für das Darlehen.

Festzins

Der für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz bei einem Darlehen, ist der Festzins. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung des Darlehens nicht möglich. Nur wenn der Sollzins für mehr als 10 Jahre festgeschrieben ist, kann das Darlehen mit einer 6-monatigen Frist gekündigt werden.

Festzinsdarlehen

Wenn bei einem Darlehen die Konditionen für einen vorher bestimmten Zeitraum von der Bank garantiert werden, unabhängig von der Zinsentwicklung, spricht man von einem Festzinsdarlehen. Das Gegenteil hiervon ist das Gleitzinsdarlehen.

Festzinshypothek

Bei einer Festzinshypothek wird der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit eines Darlehens garantiert. Für den Darlehensnehmer ist dies von Vorteil, da er durch die gleichmäßge Belastung finanziell langfristig vorausplanen kann.

Feuerversicherung

Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosioni entehen werden von der Feuerversicherung gedeckt. Sie sollte im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernehmen. Für die Finanzierung einer Immobilie ist der Nachweis einer bestehenden Brandversicherung eine Grundvoraussetzung.

Finanzierung

In der Finanzwirtschaft ist eine Finanzierung die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts (Darlehensnehmer) mit Kapital, damit es seine Ziele (Immoblienfinanzierung) verfolgen kann.

Finanzierungsantrag

Ein unverbindliches Anfrageformular, in welches die Eckdaten der gewünschten Finanzierung und auch die Einkommens- und Vermögenssituation eingetragen werden. Anhand dieser eingetragenen Angaben kann ein persönliches Angebot erstellt werden.

Finanzierungsbestätigung

Wenn ein Neubau egkauft wird, wird seitens der Baufirma üblicherweise die Vorlage einer Finanzierungsbestätigung verlangt. Eine Finanzierungsbestätigung kann eine Bürgschaft (Aval) oder eine allgemeine Bestätigung über eine bestehende Finanzierung sein. In der Regel haben die Baufirmaen eigene Vordrucke, woraus ersichtlich ist, ob eine Bürgschaft oder eine Finanzierungsbestätugng gewünscht ist.

Finanzierungskosten

Alle Kosten, die im Rahmen einer Finanzierung anfallen, sind Finanzierungskosten. Zu diesen Kosten zählen neben den zu zahlenden Zinsen auch anfallende Gebühren oder Bereitstellungszinsen.

Finanzierungsplan

Der Finanzplan wird bei Vorhaben aufgestellt, bei denen eine umfangreiche Finanzierung erforderlich ist. Hierbei werden die Finanzierungsmittel und die Herstellungs- und Erwerbskosten gegenübergestellt. Aus der Differenz der Eigenmittel und der Gesamtkosten ergibt sich dann der Finanzierungsbedarf.

Flur

Die Flur ist ein topographisch abgegrenzter Teil der Gemarkung. Die Gemarkung umfasst im topographischen Zusammenhang liegende Flurstücke.

Flurkarte

Die Flurkarten definiert Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen und Grenzeinrichtungen, Gebäude, Verkehrswege und Gewässer, politische Grenzen, Straßennamen und andere topographische Informationen.Die Flurkarte ist zudem die amtliche Grundlage für den Grundstücksverkehr und für die Beleihung von Grundstücken sowie die Kreditgewährung bei Bauvorhaben. Die Flurkarte gewährleistet auch, dass im Anschluss an die Planung alle rechtsbegründeten Maßnahmen, wie Baulandumlegungen, Enteignungen usw, durchgeführt werden können.

Flurstück

Das Flurstück ist die kleinste Bucheinheit im Kataster.

Förderung

Einige Bundesländer bieten jungen und kinderreichen Familien Fördermitte an, um diesen zu einem Eigenheim zu verhelfen. Neben der staatlichen Förderung, bieten auch einige Kreditinstitute und Banken zinsgünstige Darlehen speziell für Familien an. Für solche Darlehen müssen bestimmte Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden.

Förderung des Wohneigentums

Die staatlichen Förderungen wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen eingerichtet, um die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Zum einen wurde dies durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Zum anderen gibt es auch die Möglichkeit, bestimmte, beim Bau anfallende, Kosten steuerlich geltend zu mach

Forderungsabtretung

Wenn der Darlehensnehmer eine offene bzw. bestehende Forderung auf einen neuen Gläubiger abtritt, spricht man von einer Forderungsabtretung. Eine Abtretung kann nicht nur Geld-Forderungen betreffen, sondern auch Rechte an einer Sache.

Fortführungsnachweis

Wenn sich sachliche Veränderungen bei einem Flurstück ergeben, werden diese vom Katasteramt dem Grundbuchamt durch einen Fortführungsnachweis übermittelt. Änderungen können z.B. Änderung der Größe, der Lagebezeichnung oder der Beschreibung oder Teilung oder Verschmelzung von Flurstücken sein.

Fortsetzung des Vertrages

Wenn ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, das Darlehen zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife jedoch noch nicht in Anspruch genommen werden soll, kann auch auf die Zuteilung verzichtet werden. Dadurch kann man z.B. die Berechnung von Bereitstellungszinsen verhindern. Durch die Nicht-Zuteilung wird der Bausparvertrag regulär weitergeführt und der Bausparer hat weiterhin sein Recht auf Zuteilung.

Forward-Periode

Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an. Allerdings wird ein geringer Aufschlag auf den Sollzins berechnet.

Forwarddarlehen

Durch das Forwarddarlehen kann sich ein Interessent zum jetzigen Zeitpunkt gegen einen geringen Aufschlag eine Kondition für eine in der Zukunft beginnende Zinsfestschreibung sichern. In der Regel wird diese Darlehensart bei Umschuldungen eingesetzt.

Fotovoltaik

Wenn ein Hausbesitzer die Energie der Sonne zur Stromerzeugung mittels Solarzellen nutzt, spricht man von Fotovoltaik bzw. Photovoltaik. Diese Art der Stromerzeugung findet unter anderem Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden, Freiflächen und auf dem Wasser.

Freiberufler

Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und selbstständig ausgeübte Tätigkeiten betreffen, werden als Freie Berufe oder Freiberuf bezeichnet. In der Regel erhalten Freiberufler ihre Leistungen in Form von Honoraren (z.B. bei Ärzten) oder Gagen (z.B. bei Künstlern). Freiberufler sind nicht bilanzierungspflichtig und erstellen zum Jahresende entweder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Freistellung im Innenverhältnis

Darlehensnehmer können sich untereinander durch eine Freistellung im Innenverhältnis von der Haftung befreien. Dabei bleiben beide Kunden Darlehensnehmer, so dass der Darlehensgeber eventuelle Forderungen bei beiden Darlehensnehmer geltend machen kann. Diese Forderungen kann der durch die Freistellung im Innenverhältnis freigestellte Darlehensnehmer vom anderen Darlehensnehmer zurückfordern.

Freistellungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch Bauträger haben Kreditinstitute gewöhnlich eine sogenannte Globalgrundschuld als Absicherung. Somit wird das Bauobjekt rechtlich als Einheit betrachtet und verkauft. Die Käufer einzelner Eigenzumswohnungen werden durch die MaBV in Form der Freistellungserklärung geschützt. Durch die Zahlung des Käufers an den Bauträger, wird die nun bezahlte Wohnung vom Kreditinstitut von der Globalgrundschuld freigestellt und der Käufer erhält die Rechte an der erworbenen Eigentumswohnung.

Freistellungsverpflichtungserklärung

Wenn ein Bauträger Eigentumswohnungen baut, werden diese normalerweise durch eine Globalgrundschuld abgesichert. Wenn nun während der Bauphase einzelne Eigentumswohnungen verkauft werden, muss der Käufer oft schon vor Fertigstellung Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers wird der Bauträger durch die MaBV verpflichtet, diese Teilzahlungen nur entgegenzunehmen, wenn durch eine Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, dass die gekaufte Whg. nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird.

Fremdkapital

Fremdkapital sind alle Finanzierungsmittel, die von Dritten gegeben werden. Dritte können zum Beispiel Banken, Bausparkassen, Versicherungen, öffentliche Stellen, Arbeitgeber oder die Familie sein.

Fremdmittelbescheinigung

Wenn der Darlehensnehmer einen Lastenzuschuss beantragen möchte, ist eine von der finanzierenden Bank ausgefüllte Fremdmittelbescheinigung notwendig. Folgende Punkte sind in der Bescheinigung enthalten: Verwendungszweck, Anfangsdarlehen, Darlehenszinssatz, Tag der Gewährung, jährliche Zinszahlung, jährliche Tilgungszahlung, Darlehensrestschuld zum 31.12. des laufenden Jahres, Jahresleistung, Restlaufzeit, laufende Kosten aus Bürgschaften für Fremdmittel.

Fremdwährungskredit

Fremdwährungskredit ist ein Kredit, der in einer anderen Währung als der Inlandswährung des Kreditnehmers aufgenommen und auch in dieser zurückgezahlt wird. Allerdings wird hier meist ein variabler Zins vereinbart, und dieser kann steigen. Ein weiteres Risiko sind die Wechselkursschwankungen, welche dazu führen können, dass der Schuldenbetrag wächst und nicht schrumpft.

Front Office

Der Bereich eines Finanzdienstleisters, der im direkten Kontakt mit den Kunden steht bzw. in dem Geschäfte abgeschlossen werden, wird als Front Office bezeichnet.

Gebäudewert

Der Wert des Gebäudes ohne Grundstück ist der Gebäudewert. Dieser spielt für die Ermittlung des Verkehrswertes eine wichtige Rolle und wird gemeinsam mit dem Bodenwert bei der Ermittlung des Beleihungswertes benötigt.

Geldbeschaffungskosten

Geldbeschaffungskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Hierzu gehöhren unter anderem Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notargebühren, Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld oder von der Bank erhobene Kosten, diese werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

Gemarkung

Eine zusammenhängende, aus einer größeren Zahl von Flurstücken bzw. Grundstücken bestehende Fläche das Katasters nennt man Gemarkung. In der Regel haben diese einen Eigennamen. Eine Gemarkung kann mehrere Flure beinhalten und wird nach ihrer Lage benannt (meistens dem Namen der auf ihr befindlichen bzw. der nächstgelegenen Ortschaft).

Gemeinschaftseigentum

Teile des Grundstücks sowie des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Gemeinschaftseigentum tritt oft im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen sind z.B. Gemeinschaftseigentum und wird von allen Miteigentümersn gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten. Was genau zum Gemeinschaftseigentum gehört lässt sich aus der Teilungserklärung entnehmen.

Genehmigungserklärung

Eine nachträgliche notarielle Genehmigung des Kaufvertrags durch den bei Vertragsunterzeichnung abwesenden Verkäufer nennt man Genehmigungserklärung.

Gesamtgrundschuld

Wenn eine Grundschuld auf mehreren Grundstücken lastet, spricht man von einer Gesamtgrundschuld. Dabei haftet jedes der Grundstücke für die gesamte Darlehensforderung.

Gesamtkosten

Der Begriff Gesamtkosten fasst alle Kosten, die beim Kauf oder Bau einer Immobilie anfallen zusammen. Dazu zählen unter anderem die eigentlichen Kosten für die Immobilie bzw. für das Grundstück, aber auch die Nebenkosten und ein aufgenommenes Darlehen bzw. Baufinanzierung.

Gesamtlaufzeit

Die Dauer ab der ersten Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer bis zur kompletten Rückzahlung an den Darlehensgeber ist die Gesamtlaufzeit (seit 2010 Vertragslaufzeit). In Abhängigkeit vom Zinssatz ist die Vertragslaufzeit meist 30 bis 40 Jahre, wobei die Vertragslaufzeit bei einem hohen Zinssatz kürzer und bei einem niedrigen Zinssatz länger ist.

Gesamtrate

Die ausgezahlte Darlehenssumme wird in der Regel vom Darlehensnehmer in monatlichen Raten als Tilgung an den Darlehensgeber zurückgezahlt. Die Ratenhöhe setzt sich aus der Tilgung, den Zinsen und den eventuell anfallenden Bearbeitungsgebühren zusammen. Es kann unter Umständen auch eine Vorfälligkeitsgebühr als Nebenkosten in die Rate einfließen. Die Gesamtrate ist dann die tatsächliche Rate unter Einbeziehung aller Nebenkosten.

Gesamtschuldner

Wenn mehrere Darlehensnehmer für ein Darlehen haften, sind diese Gesamtschuldner. Dabei ist jeder unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Der Schuldner, der die Zahlung gegenüber dem Kreditinstitut geleistet hat, kann jedoch von den anderen Schuldnern einen Ausgleich verlangen. Von welchem der Gesamtschuldner das Kreditinstitut verlangt, kann es selbst wählen. Es darf die Leistung allerdings nur ein mal verlangen.

Geschäftstag

Jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ist ein Geschäftstag.

Geschenkbausparvertrag

Wenn ein Dritter einen Bausparvertrag auf den Namen des Beschenkten abschließt, ist dies ein Geschenkbausparvertrag. Welche der anfallenden Zahlungen der Schenkende dabei übernimmt, kann dieser frei wählen.

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Gemeinden haben in bestimmten Fällen ein gesetztliches Vorkaufsrecht zwecks Sicherung ihrer Bauleitplanung. Mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht haben Gemeinden das notwendige Recht, in einen geschlossenen Kaufvertrag über ein Grundstück einzutreten, welcher vom Grundstückseigentümer mit einer anderen Person abgeschlossen wurde. Die zuvor ausgehandelten Vertragsbedingungen bleiben dabei bestehen.

Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Besitzer eines Heizöltanks vor den finanziellen Folgen in einem Schadensfall.

Gewerbe-Einheiten

Immobilien, die nur zum gewerblichen Zweck genutzt werden, sind Gewerbe-Einheiten. Dies sind z.B. Büro- oder Geschäftshäuser, Hotels, Restaurants und Lagergebäude, aber auch Werkstätten und Fabrikgebäude.

Gewerbefläche

Die Fläche bzw. die Anzahl der m², die innerhalb einer Immobilie gewerblich genutzt wird, ist die Gewerbefläche.

Gläubiger

Derjenige, dem die Schuld (z.B. Darlehen) vom Schuldner (z.B. Darlehensnehmer) zusteht, ist der Gläubiger (z.B. Darlehnesgeber) einer Schuld.

Gleitzinsdarlehen

Wenn der Darlehensgeber die Zinsen jederzeit einseitig ändern kann, handelt es sich um ein Gleitzinsdarlehen. Dieses Zinsänderungsrisiko geht einher mit einem, zunächst niedrigerem Einstiegszins.

Globalbelastung

Anderer Begriff für "Gesamtgrundschuld".

Globalgrundschuld

Anderer Begriff für "Gesamtgrundschuld".

Grenzabstand

Wie nahe ein Gebäude an die Grundstücksgrenze heran gebaut werden darf, wird mit dem Begriff Grenzabstand definiert.

Grenzattest

Im Grenzattest bestätigt das Katasteramt, dass ein Gebäude innerhalb der rechtmäßigen Grenzen eines Grundsrücks errichtet wurde.

Grenzeinhaltungsbestätigung

Wenn ein Gebäude auf dem geplanten Grundstück liegt und die erforderlichen Grenzabstände einhält, wird dies in der Grenzeinhaltungsbestätigung bestätigt. Diese Bestätigung wird normalerweise von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.

Grundbesitzwert

Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbssteuer ist der Grundbesitzwert. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Ertragswert einer Immobilie, in Ausnahmefällen aber auch am Sachwert.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, das der Offenlegung von Rechtsverhältnissen an einem Grundstück dient. Eingetragen sind das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und etwaige Belastungen.

Grundbuchamt

Die Abteilung des Amtsgerichts, die für die Rechtsvorgänge mit Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten zuständig ist, wird Grundbuchamt genannt.

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist die komplette Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann einen Grundbuchauszug fordern.

Grundbuchblatt

Für jedes einzelne Grundstück wird ein eigenständiges Grundbuchblatt geführt, das mit einer laufenden Nummer versehen ist.

Grundbucheinsicht

Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen. Wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf man Einsicht in das jeweilige Grundbuch nehmen. Jeder Käufer eines Grundstücks darf z.B. das Grundbuch einsehen und eine Abschrift fordern.

Grundbuchkosten

Die Grundbuchkosten gehören zu den Nebenkosten eines Grundstücks-/Immobilienerwerbs. Für die Ermittlung der Grundbuchkosten gibt es feste Gebührensätze. Die Grundbuchkosten machen zusammen mit den Notarkosten ca. 1,5% vom Kaufpreis der Immobilie aus.

Grunddienstbarkeiten

Eine Grunddienstbarkeit ist die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks). Zu den typischen Grunddienstbarkeiten zählen Wegerechte, Leitungsrechte und Geh- und Farhtrechte. Im Grundbuch werden Grunddienstbarkeiten in der Abteilung II eingetragen.

Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken. Nachstehden aufgelistet sind die aktuellen Zinssätze, die je nach Bundesland fällig sind:

  • 3,50% - Bayern, Sachsen
  • 4,50% - Hamburg
  • 5,00% - Baden Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 6,00% - Berlin, Hessen
  • 6,50% - Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan festgesetzt. Diese Zahl gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,3 dürften z.B. 30% des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.

Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sind Belastungen eines Grundstückes, eine Hypothek oder eine Grundschuld. Der Grundpfandrechtsgläubiger kann Bezahlung aus dem Grundstück verlangen. Dazu muss der Grundstückseigentümer ggf. die Zwangsvollstreckung seines Grundstücks dulden.

Grundpfandrechtsgläubiger

Der Begünstigte eines Grundpfandrechts ist der Grundpfandrechtsgläubiger. Im Rahmen einer Baufinanzierung ist es der Darlehensgeber, da durch das Grundpfandrecht seine Ansprüche aus dem Darlehen gesichert werden.

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine Belastung des Grundstücks, bei der eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück, an den Grundschuldgläubigen zu zahlen ist. Die Grundschuld ist - im Gegensatz zur Hypothek - nicht vom Bestand einer Forderung abhängig.

Grundschuldbestellung

Im Zuge der Finanzierung muss vor Auszahlung des Darlehens die Grundschuld eingetragen werden. Diese Grundschuldbestellung wird in der Regel vom Notar durchgeführt.

Grundschuldbestellungsurkunde

Die Grundschuldbestellungsurkunde ist eine notarielle Urkunde. In dieser erklärt der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld als Grundpfandrecht, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.

Grundschulddarlehen

Hierbei handelt es sich um eine wenig gebräuchliche Bezeichnung von Darlehen, bei denen eine Grundschuld als Sicherheit für den Darlehensgeber zur Eintragung kommt.

Grundschuldzins

Der Grundschuldzins wird im Grundbuch zusammen mit der Grundschuld eingetragen. Die Höhe der Grundschuld entspricht meist dem Darlehensbetrag. Der Grundschuldzins hingegen weicht erheblich vom Darlehenszins ab, da der Darlehensgeber im Falle einer Zwangsversteigerung damit weitere Forderungen (z.B. ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung) abdecken möchte. Der Grundschuldzins kommt erst im Zuge einer Zwangsversteigerung zum tragen.

Grundschuldzweckerklärung

Die Grundschuldzweckerklärung stellt die Verbindung zwischen der einzutragenden Grundschuld und dem dazugehörigen Darlehen her. Die Erklärung wird vom Notar aufgesetzt, der für die Grundschuldeintragung ohnehin heranzuziehen ist.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundbesitz. Die Erhebung erfolgt nach einheitlichen Grundstätzen. Im Wesentlichen hängt die Höhe vom Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab.

Grundstück

Im natürlichen Sinn ist das Grundstück ein abgemessener Teil der Erdoberfläche. Im katasterrechtlichen Sinn ist das Grundstück ein Flurstück mit eigener Nummer. Im Rechtssinn ist das Grundstück eine Eintragung im Grundbuch unter einer Nummer.

Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag über den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten.

Gutachten

Das Gutachten ist ein Dokument, in dem eine exakte Beurteilung der Immobilie stattfindet. Auf Basis des Gutachtens legt der Darlehensgeber den Beleihungswert der Immobilie fest, da das Gutachten mit einer Aussage über den Wert der Immobilie schließt.

Gutachter

Der Gutachter verfügt auf einem gewissen Fachgebiet über eine spezielle Sachkunde. Durch dieses überdurchnittliche Fachwissen können Gutachter jeweilige Stellungnahmen (Gutachten) aus einem Fachgebiet abgeben.

Gutachterkosten

Die Gutachterkosten fallen für die Beauftragung und Erstellung eines Gutachtens über die Immobilie an.

Güterstand

Die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepartner wird als Güterstand bezeichnet. In der Regel gilt die Zugewinngemeinschaft, bei der jeder Ehepartner die Werte behält, die er bereits vor Eheschließung besaß und alles was im Laufe der Ehe an Sach- oder Vermögenswerten hinzukommt wird genau aufgeteilt. Weitere Möglichkeiten sind Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Diese müssen aber speziell durch einen Ehevertrag vereinbart werden.

Guthabenzins

Bausparguthaben werden bei allen Tarifvarianten jährlich verzinst. Dabei wird zum Teil eine Mischung aus Guhabenzins und Bonuszins ausgezahlt. Der Bonus wird z.B. bei Verzicht auf das Darlehen gezahlt.

Haftung - persönlich und dinglich

Bei der persönlichen Haftung haftet der Schuldner mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen, wobei aus Gründen des Schuldnerschutzes bestimmte Bereiche von der Haftung ausgenommen sind (unpfändbares Vermögen). Bei der dinglichen Haftung muss der Eigentümer eines Grundstücks die Verwertung wegen eines darauf lastenden Pfandrechts (z.B. Grundpfandrechts) durch den Gläubiger dulden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Der Eigentümer einer Immobilie ist verpflichtet, sein Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, muss der Eigentümer Schadenersatz leisten. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.

Haushaltspauschale

Vor der Darlehensvergabe prüft ein Kreditinstitut im eigenen Interesse, ob dem Darlehensnehmer nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag bleibt, um den normalen Lebensunterhalt zu betreiten. In der Regel werden hierfür Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt. Je nach Kreditinstitut sind die Monatspauschalen verschieden.

Heimfall

Die Rückübertragung des Erbbaurechts auf den Grundstückseigentümer, bevor die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist, nennt man Heimfall. Der Heimfall dient dem Schutz des Grundstückseigentümers, falls der Erbbauberechtigte seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Erbbaurecht wird in diesem Fall auf den Grundstückseigentümer zurück übertragen. Wenn auf dem Erbbaurecht Grundpfandrechte lasten, bleiben diese bestehen.

Heizenergiebedarf

Die Energiemenge, die dem Heizsystem in Form von Brennstoffen, Fernwärme bzw. Strom zugeführt werden muss, um den Heizwärmebedarf bereitzustellen ist der Heizenergiebedarf.

Herstellungskosten

Die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Immobilie stehen, sind die Herstellungskosten. Sie werden häufig auch als Anschaffungskosten bezeichnet.

Hinterlegungsklausel (MaBV)

Die Bauträgerbank kann in MaBV-Bürgschaften eine Hinterlegungsklausel einfügen. Damit ist die Bauträgerbank berrechtigt, sich jederzeit durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags beim Amtsgericht zum Zwecke der Sicherheitsleistung von der Verpflichtung dieser Bürgschaft zu befreien.

Höchstbetragshypothek

Die Höchstbetragshypothel ist eine Sonderform der Sicherungshypothek. Dabei wird allein der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt und in das Grundbuch eingetragen.

Hypothek

Die Hypothek ist eine Forderung auf eine bestimmte Summe aus einem Grundstückswert. Dafür muss der Begünstigte der Forderung eingetragen sein. Im Gegensatz zur Grundschuld, ist die Hypothek vom Bestand einer Forderung abhängig. Mit der Bezahlung der Forderung erlischt auch die Hypothek.

Hypothekarkredit

Anderer Begriff für "Hypothekendarlehen".

Hypothekenbanken

Hypothekenbank ist die veraltete Bezeichnung für Pfandbriefbanken, deren Bankgeschäft das Pfandbriefgeschäft umfasst, das als Refinanzierung für die Beleihung von Immobilien dient.

Hypothekenbankgesetz

Das Hypothekenbankgesetz (HBG) regelte die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken in Deutschland. 2005 wurde das Hypothekenbankgesetz durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) ersetzt.

Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Darlehen, die durch Grundpfandrechte auf mindestens einer Immobilie besichert sind. Der vereinbarte Zins wird für einige Jahre festgeschrieben, um den Darlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern.

Hypothekenkredit

Anderer Begriff für "Hypothekendarlehen".

Identitätserklärung

Die Identitätserklärung bevollmächtigt den beurkundenden Notar, nach Teilung eines Grundstücks dem Grundbuchamt gegenüber zu erklären, dass das abgeschriebene Grundstück mit dem im Kaufvertrag benannten Grundstücksteil identisch ist.

Identitätsprüfung

Bei der Identitätsprüfung lässt sich das Kreditinstitut bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität des Dalehensnehmers durch geeignete offizielle Dokumente (z.B. Personalausweis) nachweisen.

Immobilie

Nicht bebaute oder bebaute Grundstücke inklusive der darauf errichteten Gebäude nennt man im allgemeinen Immobilie. Ein grundstücksgleiches Recht kann ebenfalls als Immobilie bezeichnet werden.

Immobilienfinanzierung

Eine verwendungszweckorientierte Finanzierung für die Errichtung, Erwerb oder Sanierung von Immobilien nennt man Immobilienfinanzierung.

Instandhaltung

Die Instandhaltung dient der Erhaltung des vorhandenen baulichen Zustands eines Gebäudes (Renovierung).

Instandhaltungskosten

Die Instandhaltungskosten werden für die Instandhaltung einer Immobilie veranschlagt. Darunter fallen regelmäßige Schönheitsreparaturen oder die Instandhaltung der Heizuhgsanlage usw.

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rückstellung für die langfristige Erhaltung der Liegenschaftswerte von Eigentumswohnungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Inventar

Alle beweglichen Einrichtungsgegenstände einer Immobilie werden als Inventar bezeichnet.

Investorenfinanzierung

Wenn eine Immobilie als Kapitalanlage und nicht zur privaten Nutzung erworben wird, gibt es andere Anforderungen an die Finanzierung. Es werden hier andere Bewertungsverfahren angesetzt. Für gewöhnlich weichen auch die Konditionen geringfügig von denen einer privaten Baufinanzierung ab.

Inzahlungnahme

Bei Abschluss eines Vertrages kann eine Anzahlung auch durch die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeuges geleistet werden. Der Wert des Gebrauchtfahrzeuges wird als Anzahlung oder Teilbetrag davon betrachtet.

Jahres-Primärenergiebedarf

Die Energie, die im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird, nennt man Jahres-Primärenergiebedarf. Dabei ist für jeden Neubau ein zulässiger Höchstwert vorgegeben, abhängig von Nutzfläche und Volumen des Gebäudes.

Jahresheizwärmebedarf

Die maßgebliche Kenngröße des jährlichen Wärembedarfs ist der Jahresheizwärmebedarf (Qh). Hier wird die Wärme angegeben, die den beheizten Räumen zugeführt werden muss, um die innere Solltemperatur einzuhalten. Für manche Kreditinstitute ist dies ein relevanter Wert für das KfW-Programm Enerfieeffizient Bauen.

Jahresleistung

Anderer Begriff für "Annuität". Sie ist die Summe aus den Tilgungs- und Zinsleistungen in einem Jahr.

Jahresreinertrag

Der Jahresreinertrag ergibt sich aus dem Jahresrohertrag (Nettosollmiete) abzüglich der nicht umlgefähigen Bewirtschaftungskosten eines Objektes.

Jahresrohertrag

Der Jahresrohertrag ergibt sich aus der Bruttokaltmiete, also der Mietertrag einschließlich umlagefähiger Betriebskosten.

Juristische Personen

Als juristische Person wird eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbständigkeit bezeichnet.

Kapitalanlage

Eine Immobilie kann auch vermietet oder verpachtet werden, statt selbstgenutzt werden. In diesem Fall ist der Erwerb eine Kapitalanlage, die einen möglichst hohen Gewinn abwerfen soll. Dieser wird z.B. durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile erzielt.

Kapitalbeschaffung

Von einer Kapitalbeschaffung spricht man, wenn die beantragten Darlehensmittel nicht zweckgebunden verwendet werden sollen und auf einer lastenfreien Bestandsimmobilie des Antragstellers besichert werden.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet eine Vorsorge für den Todesfall. Für den Erlebensfall wird mit ihr zusätzlich Vorsorgekapital angesammelt, z.B. für die Altersvorsorge oder für die Darlehenstilgung.

Kapitaldienstfähigkeit

Wenn der Darlehensnehmer die Belastungen durch ein Darlehen aus seinen laufenden Einkünften bedienen kann, verfügt er über Kapitaldienstfähigkeit. Vor jeder Darlehensvergabe wird diese geprüft.

Kapitalkosten

Die Zinsen, die ein Darlehensnehmer für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss, bezeichnet man als Kapitalkosten.

Kapitalmarkt

Mit Kapitalmarkt wird der Markt bezeichnet, auf dem mittel- und langfristige Darlehen aufgenommen und Kapitalanlagen getätigt werden. Auf diesem Markt erhält man auch das meist langfristig laufende Baudarlehen zur Finanzierung einer Immobilie.

Katasteramt

Das Katasteramt wird auch als Liegenschaftsamt bezeichnet. Hier werden die Liegenschaftsbücher, sogenannte Verzeichnisse über die "technischen" Daten der Grunstücke einer Gemeinde geführt. Die Katasterämter fertigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten) an, die kostenpflichtig eingesehen oder bestellt werden können.

Katasterpapiere

Die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse mit den "technischen" Daten der Grundstücke einer Gemeinde, werden als Katasterpapiere bezeichnet.

Kaufnebenkosten

Die Kaufnebenkosten fallen beim Erwerb des Grundstückes inklusive seiner immobilen Bestandteile an, unabhängig davon an ob man nach dem Erwerb baut oder nicht. Die Kaufnebenkosten bestehen aus der Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung und Maklerprovisionen und betragen insgesamt etwa 5 bis 13 % der Erwerbskosten. Unter bestimmten Umständen (Erbschaft, Schenkung, kein Makler …) können die Kaufnebenkosten auch geringer ausfallen.

Kaufpreis

Wenn ein Grundstück (inkl. eventuell darauf errichteter Bauwerke) erworben wird, bezeichnet man den Gegenwert den Käufer und Verkäufer im notariellen Kaufvertrag vereinbaren, als Kaufpreis. Der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Verkaufs stellt meist den aktuellen Verkehrs- bzw. Marktwert dar. und wird zur Objektbewertung herangezogen. Daher dürfen eventuell mitverkauftes Inventar oder Nebenkosten nicht im eigentlichen Kaufpreis enthalten sein.

Kaufvertrag

Damit der Kauf einer Immobilie rechtsgültig ist, muss er durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen. Darin werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Kaufvertragsentwurf

In der Regel ist man beim Kauf von Immobilien fast immer auf ein Darlehen angewiesen. Für eine Darlehenszusage durch die Bank, muss man den Kaufvertrag vorlegen. Wenn dieser noch nicht abgeschlossen wurde, wird zumindest der Kauvertragsentwurf benötigt, der vor allen Dingen die genauen Grundbuchbezeichnungen und Zahlungsmodalitäten enthalten muss. Der Kaufvertragsentwurf muss dem Käufer mindestens 14 Tage vor dem Notartermin vorliegen, damit er ihn nochmal prüfen kann.

Kenntnisgabeverfahren

Das Bauvorhaben wird im Kenntnisgabeverfahren der Baurechtsbehörde nur zur Kenntnis gegeben. Die Prüfpflichten und die Verantwortung für die Druchführung des Bauvorhabens gehen auf den Bauherrn, den Architekten / Bauingenieur und den Sachverständigen über.

KfW

Die KfW (kurz für "Kreditanstalt für Wiederaufbau") ist ein bundeseigenes Institut und vergibt zinsgünstige Darlehen. Mit diesen sollen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden. Da die KfW ihre Mittel nicht selbst vergibt, müssen sie über ein durchleitendes Institut beantragt werden.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt durch zinsgünstige Darlehen den Erwerb oder den Bau von selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Deutschland (Wohneigentum).

Kick-Back-Modell

Beim Kick-Back-Modell erhält der Käufer vom Verkäufer einen Teil des Geldes aus der Kaufpreis-Zahlung zurück. In den meisten Fällen wird diese Zahlung den finanzierenden Banken gegenüber verschwiegen, weshalb diese Verfahren äußerst zweifelhaft und unseriös sind. Sollten die verschwiegenden Zahlungen ans Licht kommen, muss man sich den Vorwurf des Kreditbetrugs gefallen lassen, mit dem man sich sogar strafbar gemacht hat. Wie die Strafverfolgung dann aussieht, hängt immer vom Einzelfall ab.

KO-Darlehen

Kurzform für "Kommunaldarlehen". Diese Darlehen können nur Gemeinden oder Bund und Ländern gewährt werden.

Kombi-Darlehen

In der Regel besteht ein Kombi-Darlehen aus einem klassischen Annuitätendarlehen und einem speziellen Sondertilgungsdarlehen. Solch ein Darlehen bietet dem Darlehensnehmer mehr Flexibilität, da monatliche Sondertilgung möglich sind.

Kommunaldarlehen

Kommunaldarlehen sind Darlehen, die an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Gemeinden und Länder) gewährt werden.

Kommunalobligation

Eine Kommunalobligation ist ein öffentlicher Pfandbrief, der durch eine Forderung gegen inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts besichert ist. Sie werden von Pfandbriefbanken ausgegeben und dienen der Refinanzierung von Kommunaldarlehen.

Konditionen

Die Konditionen sind die Bedingungen bzw. Kosten, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Sollzinssatz, Dauer der Sollzinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie der Beginn der Tilgung, Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen zählen hierzu. Durch die Einbeziehung aller Eckpunkte und durch sorgfältigen Vergleich der Gesamtkondition lässt sich die günstigste Finanzierung ermitteln.

Konditionenanpassung

Wenn die Sollzinsfestschreibung abläuft, müssen für den folgenden Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche hinsichtlich Höhe des Darlehensbetrages oder Höhe des Tilgungssatzes des Darlehensnehmers können hierbei berücksichtigt werden.

Konditionsangebot

Das Konditionsangebot wird häufig auch als Darlehensangebot bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein meist schriftliches Angebot einer Bank an einen Darlehensnehmer. In dem Angebot werden dem Darlehensnehmer die Konditionen für die Finanzierung angeboten, die für die Bank verbindlich sind.

Konditionsauslauf

Aus dem Verhältnis des Darlehensbetrags zum tatsächlichen Verkehrswert des Objektes ergibt sich der Konditionsauslauf.

Konstantdarlehen

Beim Konstantdarlehen werden Darlehensbetrag, Bausparsumme und die monatlichen Zahlungen so aufeinander abgestimmt, dass durch den Darlehensnehmer über die gesamte Laufzeit eine gleich bleibende Darlehensrate gezahlt wird. Bei Vertragsabschluss wird der Finanzierungsbedarf zu 100% ausgezahlt und gleichzeitig erfolgt eine Soforteinzahlung in einen Bausparvertrag in Höhe von 50% des Finanzierungsbedarfs. Dieser Betrag wird ebenfalls finanziert.

Konsumentenkredit

Konsumentenkredite dienen der Finanzierung von Konsumgütern oder Dienstleistungen (Kfz, Reisen, Möbel, usw.) bei Verbrauchern. Die Rückzahlung erfolgt normalerweise in festen monatlichen Raten über die gesamte Laufzeit (bis zu 10 Jahre). Es ist behinhaltet auch stets ein flexibles Sondertilgungsrecht.

Konsumfinanzierung

Die Beschaffung von Geldmitteln zur Deckung eines privaten Bedarfs (Konsum) wie z.B. einer Urlaubsreise, der Erwerb einer Küche oder ähnlichem wird als Konsumfinanzierung bezeichnet. Dazu kann man Eigemittel einsetzen (z.B. als Anzahlung) oder einen Kredit (Konsumentenkredit) aufnehmen.

Kontoführungsgebühr

Die Kreditinstitute können für die Führung von Konten Kontoführungsgebühren berechnen. In der Regel sind diese Entgelte quartalsweise oder monatlich zu zahlen und finden vereinzelt auch bei Baudarlehen Anwendung. Kontoführungsgebühren sind nicht Gegenstand des Effektivzinssatzes nach Preisangabeverordnung und sollten daher beim Angebotsvergleich hinterfragt werden.

Kredit

Veralteter Begriff für "Darlehen".

Kreditablösung

Anderer Begriff für "Umschuldung".

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein bundeseigenes Institut und vergibt zinsgünstige Darlehen. Mit diesen sollen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden. Da die KfW ihre Mittel nicht selbst vergibt, müssen sie über ein durchleitendes Institut beantragt werden.

Kreditbedarf

Der Kreditbedarf ergibt sich nach Abzug der zur Verfügung stehenden Eigenmittel von den Gesamtkosten.

Kreditbetrag

Veralteter Begriff für "Darlehensbetrag".

Kreditfähigkeit

Wenn man die Fähigkeit besitzt, rechtswirksam Kredite abschliessen zu können, spricht man von Kreditfähigkeit. Voraussetzung hierbei ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Kreditgeber

Kreditgeber sind Kreditinstitute, hauptsächlich Realkreditinstitute (Hypotheken- und Landesbanken), Sparkassen, Kreditgenossenschaften (Volks- und Raiffeisenbanken) sowie Geschäftsbanken.Außerdem spielen Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften.

Kreditgebühr

Die Summe der Zinszahlungen wird als Kreditgebühr bezeichnet.

Kreditinstitut

Kreditinstitut ist der Oberbegriff für Sparkassen und Banken.

Kreditkonsolidierung

Die Zusammenfassung von mehreren bestehenden Kreditverpflichtungen in ein neues Darlehen, nennt man Kreditkonsolidierung. Die bestehenden Kreditschulden werden durch das neue Darlehen abgelöst. Wenn die Zinsaufwendungen alles in allem geringer werden als die Summe der Zinszahlungen der einzelnen Kredite, ist eine Konsolidierung enpfehlenswert.

Kreditsicherheiten

Vor der Vergabe von Darlehen verlangt der Darlehensgeber Sicherheiten, die ihn vor finanziellen Ausfällen schützen sollen, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird. Die Absicherung eines Darlehens kann durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen erfolgen.

Kredittilgung

Wenn ein Kredit bzw. Darlehen aufgenommen wurde, muss dieses während einer bestimmten Laufzeit zurückgezahlt werden. Die Kredittilgung sind dabei die aufgewendeten Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Der Tilgungssatz wird bei Abschluss des Darlehensverrtages vereinbart und in Prozent angegeben.

Kreditvermittlungskosten

Wenn ein Vermittler (Makler) für einen Kunden einen Kredit vermittelt, können Kreditvermittlungskosten entstehen. Wenn diese vom Kunden gezahlt werden müssen, muss dieser über die entstehenden Kosten informiert werden.

Kreditwürdigkeit

Anderer Begriff für "Bonität".

Kreditzins

Bei der Aufnahme eines Kredites fallen während der Laufzeit Kreditzinsen an und müssen zusammen mit der Tilgung bezahlt werden.

Kubatur

Kubatur ist eine andere Bezeichnung für "umbauter Raum" und gibt das Volumen eines Bauwerks an. Die Kubatur spielt bei der Wertermittlung für Gebäude eine Rolle. Die Kubatur wird in Kubikmeter (m³, cbm) angegeben.

Kubus

Ein würfelförmiges Gebäude wird als Kubus bezeichnet.

Kündigung

Die Kündigung ist die einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder -gebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Wenn ein Darlehens vertragsgemäß abgewickelt wird, ist es seitens des Darlehensgebers nicht kündbar. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, normalerweise bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Wenn das Darlehen vorzeitig gekündigt wird, kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einer Zinsfestschreibung von über 10 Jahren kann der Darlehensnehmer nach §489 BGB unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sobald die Vollauszahlung des Darlehens 10 Jahre zurück liegt. In diesem Fall darf keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden.

Kündigung (Konsumentenkredit)

Der Kreditnehmer kann jederzeit seine Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag erfüllen. Der Kreditgeber kann allerdings Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Kosten für die ersten 9 Monate der ursprünglich geplanten Laufzeit verlangen, wenn der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten vorher erfüllt (§14 VerbKrG).

Kurzarbeitergeld

Wenn die Regelarbeitszeit über einen gewissen Zeitraum reduziert oder ausgesetzt wurde, spricht man von Kurzarbeit. Der entstehende Verdienstausfall wird durch den Staat in gewisser Höhe durch das Kurzarbeitergeld (Kug) ausgeglichen.

Landesverbürgtes Darlehen

Ein Landesverbürgtes Darlehen stellt ein Kommunaldarlehen dar, das der Gemeinde, dem Bund oder einem Bundesland garantiert wird.

Langfristiger Kredit

Wenn die Mindestlaufzeit eines Kredites 4 oder mehr Jahre beträgt, spricht man von einem langfristigen Kredit.

Lastenzuschuss

Die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zu den Kosten von selbst genutzten Wohneigentum erhalten, nennt man Lastenzuschuss.

Laufzeit

Die Zeitspanne zwischen Begründung der Kreditschuld (Auszahlung) bis zur Fälligkeit (vollständige Rückzahlung) ist die Laufzeit. Die Laufzeit hängt von der Höhe der Tilgung und von der Höhe des Sollzinssatzes ab.

Laufzeiteffekt

Der Laufzeiteffekt beschreibt das Phänomen, wenn durch niedrige Zinsen die Raten niedriger sind, dadurch aber die Tilgung des Darlehens länger dauert. Daher sollte bei niedrigen Zinsen der Tilgungssatz über dem üblichen 1% liegen, da es sonst 35, 40 oder mehr Jahre dauern kann, bis das Darlehen zurück gezahlt ist.

Lebensversicherung

Lebensversicherungen sind Versicherungen, die Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie der privaten Altersvorsorge dienen.

Legitimation

Durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reispasses muss sich jeder Darlehensnehmer ausweisen. Aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen Darlehensgeber und -nehmer kann die Vorlage der Papiere oft nicht persönlich erfolgen. In diesem Fall übernimmt die Deutsche Post mit dem PostIdent-Verfahren vielfach die Legitimationsprüfung.

Legitimationsprüfung

Die Feststellung der Identität von Personen ist die Legitimationsprüfung. Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind alle Banken verpflichtet, die Identität des Kunden bei Kontoeröffnung oder Kreditgewährung zu überprüfen und festzuhalten.

Liebhaberobjekt

Wenn ein Objekt aufgrund der Lage (z.B. mitten im Wald), der Ausstattung (z.B. die oft genannten goldenen Wasserhähne) oder der Gestaltung (z.B. postmoderne Architektur) nur einer verminderten Anzahl von Interessenten zur Verfügung steht und somit die Wiederverkäuflichkeit nur begrenzt gegeben ist, spricht man von einem Liebhaberobjekt.

Liegenschaftsbuch

Das Liegenschaftsbuch ist ein Register, das beim zuständigen Katasteramt geführt wird. In diesem sind alle Grundstücke eines Bezirks erfasst. Die dort angegebenen Größen sind verbindlich und entsprechen den aktuellen Vermessungsergebnissen.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis der Grundstücke, zu deren Benennung im Grundbuch.

Liquidität

Die Fähigkeit, Geldmittel zur Verfügung stellen zu können, nennt man Liquidität.

Löschungsantrag

Neben der Löschungsbewilligung ist auch ein Löschungsantrag des Grundstückseigentümers erforderlich, um ein Grundpfandrecht im Grundbuch löschen zu lassen. Der Löschungsantrag muss durch einen Notar beglaubigt werden. Der Löschungsantrag kann aber auch in einer beglaubigten Urkunde enthalten sein. Z.B. kann in einem beurkundeten Kaufvertrag der Löschungsantrag zu einer eingetragenen Grundschuld, die im Zuge des Kaufs gelöscht werden muss, enthalten sein.

Löschungsbewilligung

Wenn das Darlehen zurückgezahlt wurde, erklärt der Gläubiger (Darlehensgeber) mit seiner Löschungsbewilligung, dass er die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch bewilligt.

Löschungsfähige Quittung

Mit der löschungsfähigen Quittung bestätigt der Gläubiger (Darlehensgeber) dem Grundstückseigentümer die Aufgabe des Grundpfandrechts. Die löschungsfähige Quittung ermöglicht eine Umschreibung der Grundschuld auf einen anderen Schuldner. Die zu löschende Grundschuld kann dann z.B. in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt werden.

LS

Abkürzung für "Lastschrift".

LV

Abkürzung für "Lebensversicherung".

MaBV

Abkürzung für "Makler- und Bauträgerverordnung".

Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine rechtliche Verordnung, die vor allem Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrages regelt. Einen Schwerpunkt bildet in der MaBV die Absicherung von Kundengeldern.

Maklercourtage

Anderer Begriff für "Maklerprovision". Wenn ein Makler z.B. ein Grundstück vermittelt, ist eine Provision an diesen zu zahlen. Die Höhe der Provision wird dabei frei vereinbart.

Maklerprovision

Mit Maklerprovision wird hier das Entgelt bezeichnet, das ein Immobilienmakler für seine Tätigkeit verlangt.

Marktwert

Der Marktwert oder auch Verkehrswert ist der aktuelle Wert einer Immobilie und wird im Rahmen der Verkehrswertermittlung bestimmt.

Mietausfallwagnis

Unter dem Mietausfallwagnis (umgangssprachlich auch Mietausfallrisiko) wird die Gefahr verstanden, dass erwartete Mieteinnahmen ganz oder teilweise ausbleiben. Wie die Instandhaltungskosten und die Verwaltungskosten gehört das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden. Es verkleinert somit den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Mischung aus Mieten und Kaufen, wobei dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt wird, die gemietete Sache innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen. Die bis dahin geleisteten Mietzahlungen können ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Mindestansparsumme/ Mindestsparguthaben

Das Erreichen der Mindestansparsumme ist die Hauptvoraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages. Die Mindestansparsumme kann z.B. 40% der festgelegten Bausparsumme ausmachen.

Mindestbewertungszahl

Neben dem Erreichen der Mindestansparsumme ist das Erreichen der Mindestbwertungszahl die Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages.

Mitantragsteller

Neben dem Antragsteller haftet auch der Mitantragsteller selbstschuldnerisch. Wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt, ist der Mitantragsteller unmittelbar zur Zahlung verpflichtet.

Miteigentum nach Bruchteilen

Andere Bezeichnung für "Bruchteilseigentum".

Miteigentumsanteil

Das Eigentum an einer Immobilie zu bestimmten Teilen wird als Miteigentumsanteil bezeichnet. Wenn ein Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, wird in der Teilungserklärung für jede Wohnung (Sondereigentum) festgelegt, wie viele Miteigentumsanteile dadurch repräsentiert werden

Mitschuldner

Der Mitschuldner (meist der Ehepartner) haftet gemeinsam mit dem eigentlichen Darlehensnehmer für ein Darlehen.

Modernisierung

Die baulichen Maßnahmen zur Erhöhung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung an moderne Anforderungen, ist eine Modernisierung. Im Gegensatz zur Instandhaltung oder Renovierung geht es nicht nur um die Erhaltung oder Wiederherstellung des bisherigen baulichen Zustandes sondern um eine Verbesserung des Wertes durch z.B. Anpassung des Grundrisses oder der Ausstattung.

monatliche Belastung

Die monatliche Belastung beinhaltet alle festen Ausgaben des Darlehensnehmers und hängt von dessen Lebensumständen und der finanziellen Situation ab.

Monatliche freie Mittel

Die monatlichen freien Mittel sind der Teil des Monatseinkommens des Darlehensnehmers der nach Abzug der festen Ausgaben und eines angemessenen Betrags für die Lebenshaltungskosten übrig bleibt und dem Darlehensnehmer zur Verfügung steht.

Monatsrate

Die Monatsrate ist die regelmäßige, monatliche Zahlung des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber.

Muskelhypothek

Eigenleistungen werden umgangssprachlich auch als Muskelhypothek bezeichnet.

Nacherbenvermerk

Der Erblasser kann testamentarisch verfügen, dass sein Erber zunächst an einen Vorerben geht und bei Eintreten eines bestimmten Ereignisses (z.B. Wiederverheiratung oder Tod des Vorerben) an einen Nacherben. Der Nacherbe erbt dabei vom Erblasser und nicht vom Vorerben, wodurch dieser in seiner Verfügungsgewalt über das Erbe eingeschränkt ist. Wenn sich im Nachlass nun ein Grundstück befindet wird der Schutz des Nacherben durch ein Nacherbenvermerk in Abteilung II des Grundbuchs gewährleistet. Damit darf die Immobilie vom Vorerben nicht verkauft, belastet oder verschenkt werden, ausser der Nacherbe stimmt zu.

Nachfinanzierung

Wenn sich im Laufe des Bauvorhabens herausstellt, dass die Kosten (und damit der Finanzierungsbedarf) höher sind als geschätzt und daher zusätzlich zum bereits vereinbarten Baudarlehen ein weiterer Kredit nötig wird, spricht man von einer Nachfinanzierung.

Nachrang

Bei einem Hauskauf oder -bau ist fast immer eine Baufinanzierung notwendig. Diese wird in der Regel durch eine Grundschuld abgesichert, die ins Grundbuch eingetragen wird. Die erstrangige Grundschuld wird bei der ersten Finanzierung eingetragen. Alle weiteren Finanzierungen werden dann im Nachrang eingetragen. Bei erstrangigen Grundschulden verlangen die Banken geringere Zinsen für ein Darlehen und werden im Falle einer Zwangsversteigerung aus den Erlösen zuerst bedient.

Nachrangdarlehen

Bei einem Nachrangdarlehen erfolgt die Besicherung nachrangig zu einer Fremdgrundschuld, die im ersten Rang steht.

Nachrangfinanzierungen

Nachrangfinanzierungen sind Finanzierungen, bei denen das Grundpfandrecht nicht im 1. Rang eingetragen wird.

Nebenkosten

Alle Kosten die neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie anfallen sind die Nebenkosten. Bei der Kalkulation der Gesamtinvestition dürfen diese nicht vernachlässigt werden. Wenn die Immobilie erworben wurde, fallen laufende Nebenkosten in Form von Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten an. Diese sind bei der Ermittlung der monatlichen Belastung zu beachten.

Nebenleistungen

Die Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, die neben den Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart werden, werden als Nebenleistungen bezeichnet. Dazu gehören z.B. Bereitstellungszinsen, Teilvalutierungszuschläge, Schätzungsgebühren, Bürgschaftsgebühren.

Negativattest

Wenn eine Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück verzichtet, bestätigt sie dies im Negativattest. Erst wenn diese Bescheinigung vorliegt, darf das Grundbuchamt eine Eigenumsumschreibung aufgrund eines Grundstücksvertrags vornehmen.

Negativbescheid

Vor der Bestellung einer Grundschuld muss in den Neuen Bundesländern in der Regel ein Negativbescheid erbracht werden. Hierin wird bestätigt, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf ein Grundstück geltend gemacht werden. Ausgestellt wird der Bescheid vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen

Negativbescheinigung

Grundstücke unterliegen grundsätzlich dem Vorkaufsrecht der Gemeinden, ohne dass dieses im Grundbuch eingetragen sein muss. Mit einer Negativbescheinigung erklärt die Gemeinde, dass kein Vorkaufsrecht besteht, oder dass der Anspruch auf das Vorkaufsrecht nicht geltend gemacht wird.

Negativerklärung

Eine Negativerklärung des Darlehensnehmers dient der Absicherung von Kleinkrediten. Der Darlehensnehmer erklärt darin, dass er sein Vermögen nicht zu Ungunsten des Darlehensgebers belasten oder veräußern wird.

Nennbetrag

Der Nennbetrag ist der gesamte Darlehensbetrag, der sich aus dem Nettodarlehensbetrag und den anfallenden Einmalkosten zusammensetzt. Dieser Nennbetrag muss mit den monatlichen Raten vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurück gezahlt werden.

Nennwert

Der Nennwert ist gleichbedeutend mit dem Nominalbetrag. Er stellt die Darlehenssumme, die im Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und -geber vereinbart wurde, dar. Wenn z.B. ein Darlehen über 200.000 € vereinbart wurde, ist dies der Nennwert.

Nettokaltmiete

Die Nettokaltmiete ergibt sich aus der Bruttokaltmiete abzüglich der umlagefähigen Betriebskosten. Bei der Ertragswertermittlung wird oft die Nettokaltmiete als ansetzbare Miete herangezogen.

Nettokreditbetrag

Der Nettokreditbetrag (seit 2010 Nettodarlehensbetrag) ist der auszuzahlende Darlehensbetrag abzüglich Bearbeitungskosten, Schätzkosten und eines möglichen Disagios.

Nettomiete

Die Nettomiete ergibt sich aus der Nettokaltmiete abzüglich der nicht umlagefähigen Betriebskosten.

Nichtabnahmeentschädigung

Wird ein Darlehen nach Abschluss des Vertrages nicht in Anspruch genommen, so wird eine vertraglich geregelte Nichtabnahmeentschädigung fällig.

Nichtproportionale Teilung

Das bisher angesparte Bausparguthaben kann man beliebig auf mehrere Teilverträge aufteilen. Für jeden Teilvertrag wird die Bewertungszahl neu berechnet. Damit beschleunigt sich die Zuteilung eines Teilvertrages.

Niedrigenergiehaus

Wenn der Heizenergieverbrauch eines Hauses wesentlich unter dem zulässigen Mass liegt, spricht man von einem Niedrigenergiehaus. So ein Haus kommt im Idealfall ohne eine Heizung aus. Dies wird durch einen erhöhten Aufwand für Wärmedämmung, kontrollierte Lüfung, Wärmerückgewinnung und Verwendung spez. Bauteile erreicht.

Nießbrauch

Der Nießbrauch gewährt seinem Inhaber das Recht auf uneingeschränkte Nutzungen des Gegenstandes (z.B. Grundstücks). Das Recht auf Veräußerung oder Belastung ist allerdings nicht inbegriffen.

Nominalbetrag

Der Nominalbetrag ist der im Darlehensvertrag vereinbarte Betrag des Darlehens.

Nominalschuld

Die Nominalschuld ist die Darlehenssumme, die wichtig für die Berechnung der Zinsen, Tilgung, Disagio und Bearbeitungsgebühr ist.

Nominalzins

Der Nominalzins ist das reine Entgelt für die Überlassung von Kaufkraft. Er wird auf Grundlage des Nettokreditbetrags berechnet. Er ist nicht mit dem Effektivzins zu verwechseln.

Nominalzinssatz

Der Begriff Nominalzinssatz wurde 2010 durch den Begriff Sollzinssatz ersetzt. Dieser kann entweder gebunden oder veränderlich vereinbart werden.

Notaranderkonto

Mit einem Notaranderkonto können Gelder, z.B. Darlehensauszahlungen, treuhändlerische durch einen Notar verwaltet werden.

Notarbestätigung

Wenn der Notar gegenüber dem Kreditinstitut schriftlich bestätigt, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen, ist dies die Notarbestätigung.

Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist notwendig, wenn ein Grundstück gekauft oder mit einem Grundpfandrecht belastet werden soll. Die Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift.

Notarieller Kaufpreis

Der Kaufpreis der im notariellen Kaufvertrag festgeschrieben ist, ist der notarielle Kaufpreis. Dieser ist z.B. für die steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbsteuer und für die Ermittlung des Beleihungswertes maßgeblic

Notarkosten

Die Notarkosten gehören zu den Nebenkosten bei einem Immobilienkauf. Für alle Vorgänge (z.B. Beurkundung) in denen ein Notar tätig werden muss, fallen Notarkosten an.

Notleidender Kredit

Wenn bei einem gewährten Darlehen die Zinsen oder Tilgungsraten nicht mehr bezahlt werden, spricht man von einem notleidenden Kredit. Es ist dabei ungewiss, ob der Darlehensnehmer das Darlehen zurückzahlen kann.

Nutzfläche

Die Nutzfläche eines Gebäudes ist der Anteil der Grundfläche, der entsprechend der Zweckbestmmung genutzt wird, wie z.B. Keller, Waschküche.

Objekt

Das Objekt wird oft auch als Beleihungsobjekt bezeichnet. Generell werden Immobilien als Objekt bezeichnet.

Objektbeschränkung

Eine staatliche Grundförderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie kann jeder Steuerpflichtige beantspruchen. Die Förderung ist aber grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt, so dass sie nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann. Bei Ehegatten kann sie folglich für zwei Objekte genutzt werden.

Objektkredit

Wenn ein Darlehen für die Finanzierung eines bestimmten Objektes (Immobilie) ausgegeben wird, spricht man von einem Objektkredit.

Objektverbrauch

Wenn die staatliche Grundförderung, die jedem Steuerpflichtigen einmal im Leben zusteht, in Anspruch genommen wurde, ist ein sogenannter Objektverbrauch eingetreten.

Objektwechsel

Wenn während der Zinsfestschreibung das Beleihungsobjekt getauscht wird, spricht man von einem Objektwechsel / Sicherheitentausch. Alle anderen Vertragsbedingungen aus dem Darlehensvertrag bleiben dabei unverändert.

Objektwert

Mit dem Objektwert wird der erzielbare Verkehrswert einer Immobilie bezeichnet. Hierdurch wird bestimmt, bis zu welchem Betrag ein Darlehen augenommen werden kann.

PAngV

Kurzform für "Preisangabeverordnung". Hier wird unter anderem bestimmt, wie der Preis für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Verhältnis zum Endverbraucher anzugeben ist, sofern das Angebot gewerbs- oder geschäftsmäßig erfolgt.

Paralleldarlehen

Wenn eine Anschlussfinanzierung erst kurz- bis mittelfristig fällig wird, eignet sich für die Überbrückung dieser Zeit ein Paralleldarlehen. Der aktuelle Zinssatz wird garantiert und es werden keine Zuschläge bis zur Abnahme berechnet. Allerdings fallen Bereitstellungszinsen an.

Passivhaus

Ein Passivhaus ist so gut wärmegedämmt, dass keine herkömmliche Heizungsanlage notwendig ist. Der Heizenergiebedarf kann zum größten Teil aus der Gewinnung von Wärme durch Sonneneinstrahlung und der Abwärme von Personen und technischen Geräten gedeckt werden.

Personalkredit

Ein Personalkredit ist ein Kredit oder Darlehen, der auf Grundlage der Bonität des Kreditnehmers und als Blankokredit oder gegen Kreditsicherheiten vom Darlehensgeber gewährt wird.

Persönliche Haftung

Bei der persönlichen Haftung haftet der Darlehensnehmer mit seinem gesamten Vermögen für seine Verbindlichkeiten aus dem Darlehen.

Pfandaustausch

Den Austausch des Beleihungsobjektes während der Darlehenslaufzeit bezeichnet man als Pfandaustausch. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben dabei unverändert.

Pfandbriefe

Pfandbriefe werden von Hypothekenbanken oder Pfandbriefbanken ausgegeben. Diese festverzinslichen Wertpapiere dienen der Mittelbeschaffung für Darlehen im Wohnungsbau und im gewerblichen Baubereich. Pfandbriefe unterliegen strikten gesetzlichen Vorschriften und müssen daher zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken mit mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein.

Pfandfreigabe

Bei der Pfandfreigabe wird das Beleihungsobjekt freigegeben, so dass dieses Objekt nich länger für die Rückzahlung des Darlehens haftet.

Pfandfreigabeversprechen

Wenn die Bank auf einen Teil des Sicherungsobjektes (Grundstücksteilfläche oder eine von mehreren Eigentumswohnungen) verzichtet, ist dies ein Pfandfreigabeversprechen. Dabei wird das eingetragene Grundpfandrecht nicht vollständig gelöscht, sondern nur bei dem freizugebenden Teil.

Pfandrecht

Das Pfandrecht ist eine durch das BGB gesetzlich vorgesehene Kreditsicherheit, dessen Vorschriften des Sachenrechts zwingend einzuhalten sind. Als Beteiligte beim Pfandrecht kommen der Kreditnehmer (Schuldner), der Kreditgeber (Gläubiger) und ein Sicherungsgeber in Betracht, sofern nicht der Kreditnehmer das Pfand selbst zur Verfügung stellt.

Photovoltaik

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in Strom mittels Solarzellen.

PostIdent

Das Postident-Verfahren ist eine Methode der persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Das Verfahren wurde zur möglichst bequemen Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes eingeführt, das Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Man spricht beim Postident-Verfahren auch von einer unpersönlichen Legitimationsprüfung.

Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung ermöglicht einen objektiven Preisvergleich. Sie dient dem Verbraucherschutz und hat wettbewerbsrechtliche Bedeutung.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung zahlt eine lebenslage oder bgekürzte Leibrente. Hier wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert. Die private Rentenversicherung ergänzt neben der gesetzlichen Rente die Absicherung und Vorsorge im Alter.

Prolongation

Die Prolongation ist die Verlängerung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist durch dasselbe Institut.

Proportionale Teilung

Wenn bereits angespartes Bausparguthaben auf einzelne, im gleichen Verhältnis der gesamten Bausparsumme, Teilverträge aufgeteilt wird, spricht man von einer proportionalen Teilung. Die erzielte Bewertungszahl und der Bewertungszahlzuwachs bleiben für alle Teilverträge identisch. Also verändern sich auch nicht die Zuteilungsaussichten für die Teilverträge.

Prozent

Prozent ist eine Verhältnisgröße und stellt einen Bruchteil von 100 dar. Daher erfolgt die Angabe immer in Verbindung mit einer Bezugsgröße. Prozentangaben werden durch das Prozentzeichen % kenntlich gemacht.

Prozentpunkte

Der Begriff Prozentpunkt ist ein sprachliches Hilfsmittel zur Bezeichnung des absoluten Unterschiedes zwischen zwei relativen Angaben, die in Prozent vorliegen.

Prozentsatz

Der Prozentsatz stellt einen Anteil von einer Bezugsgröße dar, die mit 100 gleichgesetzt wird. Der Prozentsatz ist meist der Zinssatz, kann aber auch für Provision, Gebühren und Beleihungsgrenze angegeben werden.

Rahmenzins

Zusammen mit der Grundschuld wird der Rahmenzins in das Grundbuch eingetragen. Mit diesem sichert der Darlehensgeber zusätzliche Nebenleistungen ab.

Rangattest

Die schriftliche Bestätigung des Notars an das Kreditinstitut, dass eine Grundschuldeintragung durchgeführt werden kann, ist der Rangattest.

Rangbescheinigung

Nach der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch wird eine Rangbescheinigung erteilt. Diese gibt den aktuellen Grundbuchstand wieder.

Rangrücktritt

Ein Rangrücktritt ist die freiwillige Rückstufung der Forderung eines Grundpfandgläubigers hinter jener eines anderen. Er tritt somit im Rang zurück.

Rangstelle

Wenn in einem Grundbuch mehrere Rechte eingetragen sind, gibt die Rangstelle Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös bedient werden. Durch einen Rangrücktritt können die Rangverhältnisse nachträglich geändert werden.

Rate

Die Rate ist eine regelmäßige Zahlung des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Die Rate setzt sich aus den Zinsen und der Tilgung zusammen und wird oft auch als Annuität bezeichnet.

Ratendarlehen

Während der Zinsfestschreibungszeit wird neben den Zinsen ein konstanter Tilgungsbetrag gezahlt. Durch diese Tilgung verringert sich die Restschuld und dadruch der Zinsbetrag. Die anfängliche Belastung aus dem Darlehen ist in der Regel deutlich höher als bei einem vergleichbaren Annuitätendarlehen, sie sinkt jedoch kontinuierlich.

Ratenkredit

Der Ratenkredit dient der Finanzierung von Konsumgütern und ist ein Kredit bei Privatpersonen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlich identischen Raten (Ausnahme: erste und/oder letzte Rate).

Ratenverzug

Wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Tingungs- und Zinsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, liegt ein Ratenverzug vor. In diesem Fall wird ein Verzugsschaden berechnet, dessen Höhe sich am Bruttosollzinssatz orientiert.

Realkredit

Ein Realkredit ist ein langfristiger Kredit, der durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld) gesichert ist.

Realkreditinstitut

Realkreditinstitut ist der Oberbegriff für Spezialbanken, die Immobilienfinanzierung betreiben.

Reallast

Das Recht einer bestimmten Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen, nennt man Reallast. Dabei sind neben Zahlung von Geldbeträgen auch andere Dienst- und Sachleistungen möglich. Durch die Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem, sowie durch Eintragung in das Grundbuch entsteht die Reallast.

Referenzgebäude

Ein virtuelles Gebäude, das bei jeder Berechnung des Energieausweises neu erstellt wird, nennt man Referenzgebäude. Dieses dient dem Vergleich des Energiebedarfs eines baugleichen Gebäudes.

Referenzkonto

Ein Girokonto, auf das Auszahlungen von einem zweiten Konto gebucht werden, bzw. von dem Beträge auf ein zweites Konto abgebucht weren, nennt man Referenzkonto.

Refinanzierung

Die Refinanzierung ist die Mittelbeschaffung eines Kreditinstitutes, um Darlehen vergeben zu können. Hypothekenbanken geben zu diesem Zweck Pfandbriefe an Anleger aus und reicht das erhaltene Geld an Darlehensnehmer weiter.

Regelinsolvenzverfahren

Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht mehr abtragen kann, wird ein Regelinsolvenzverfahren eingesetzt. Dieses sichert die Befriedigung der Gläubiger am Ende des Verfahrens, indem das Vermögen des Schuldners verwertet wird. Dazu kann neben der Zwangsversteigerung des Hauses z.B. auch die Auflösung eines bestehenden Unternehmens durchgeführt werden.

Regelsparbeitrag

Die regelmäßig wiederkehrende und gleich bleibenden Sparbeiträge auf einen Bausparvertrag, nennt man Regelsparbeitrag. Dieser macht den Verlauf eines Bausparvertrags bis zur Zuteilung genau planbar.

Reinertrag

Die Summe der Einnahmen abzüglich der Summen der Aufwendungen (Ausgaben) ergeben den Reinertrag. Dieser wird oft auch als Jahresreinertrag bezeichnet.

Renovierung

Die Renteschuld ist eine Belastung des Grundstücks. Dabei ist zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen. Die Rentenschuld ist eine Sonderform der Grundschuld und heutzutage als Kreditsicherheit nicht von Bedeutung.

Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages

Wenn man eine Immobilienfinanzierung aufnimmt, ist es wichtig, dass die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages länger dauert als die voraussichtliche Laufzeit des abgeschlossenen Darlehens. Andernfalls ist kaum eine Kreditvergabe möglich.

Restschuld

Der Betrag vom Darlehen, der nach Abzug der bisher geleisteten Tilgungen vom Darlehensnehmer noch zurückzuführen ist.

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung dient dem Darlehensgeber als zusätzliche Sicherheit und wird im Darlehensvertrag an die Bank abgetreten. Bei der Restschuldversicherung wird der Darlehensnehmer bzw. dessen Hinterbleibene für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgesichert.

Revalutierung freier Grundschuldteile

Durch die Rückzahlung eines Darlehens enstehen freie Grundschuldteile. Wenn man nun ein neues Darlehen aufnimmt, dessen maximale Höhe den freien Grundschuldteilen entspricht, ist dies eine Revalutierung freier Grundschuldteile. Man muss dadurch keine neue Grundschuld eintragen lassen, sondern kann die freien Teile der bereits bestehenden Sicherheit nutzen.

Risikobegrenzungsgesetz

Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Gestaltung von Kredit- und Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen regelt.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie z.B. Hypotheken- oder Ratenazhlungen. Eine Kapitalbildung erfolgt bei dieser Versicherungsform nicht. Im Falle des Todes der versicherten Person wird den im Vertrag begünstigten Personen die vereinbarte Summe ausgezahlt.

Rohertrag

Die Immobilienwirtschaft benutzt bei der Wertermittlung von Gebäuden die Begriffe Rohertrag und Reinertrag. Der Rohertrag ergibt sich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträgen einer Immobilie. Zieht man von diesem Rohertrag die Bewirtschaftungskosten ab, erhält man den Reinertrag.

Rückauflassungsvormerkung

Die Rückauflassungsvormerkung sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag dieser Vormerkung im Grundbuch kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf solche eines Grundstücks ist mit best. Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.

Rückgewähransprüche

Die Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger (Darlehensgeber) auf Rückgabe der Grundschuld, sobald die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche (Darlehen) befriedigt sind.

Rücktritt (vom Darlehensvertrag)

Die einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages durch den Darlehensgeber nennt man Rücktritt. Wenn z.B. nachträglich Informationen gekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen, wird der Darlehensgeber vom Vertrag zurückreten. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Darlehensgeber zurückzutreten und eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.

Rückzahlung

Die Rückzahlung wird häufig als Tilgung bezeichnet. Sie stellt die Rückführung eines Darlehens dar.

Sachwert

Der Sachwert ist der Wert der Grundstücksfläche und der Wert der Aufbauten des Grundstücks (Substanzwert). Daraus erklärt sich auch die Ermittlung des tatsächlichen Wertes der Substanz im Sachwertverfahren, das bei der Beleihungswertermittlung beim eigengenutzten Objekt angewendet wird.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von eigengenutzten Immobilien. Der Wert der Immobilie bemisst sich nicht nach den zukünftig dauerhaft erzielbaren Reinerträgen, sondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert).

Schätzkosten

Schätzkosten können entstehen, wenn eine Schätzung des Wertes eines Grundstücks oder Bauwerkes erfolgt.

Schätzung

Der Darlehensgeber benötigt zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Berücksichtigt werden hierbei z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erwirtschaftete oder nachhaltig erzielbare Mietertrag wie auch die örtlichen Marktverhältnisse.

Schätzungsgebühren

Wenn ein Darlehen, z.B. für den Hauskauf, aufgenommen wird, muss ein Sachverständiger prüfen, wie viel das Gebäude Wert ist. Dies ist dann die Grundlage für die Errechnung des Beleihungswertes. Die für den Sachverständigen anfallenden Kosten werden Schätzungsgebühren genannt.

Schätzungskosten

Für die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen entstehen Schätzungskosten. Diese werden oft dem Darlehensnehmer belastet und sind diesem bei Abschluss des Darlehens mitzuteilen. Die Schätzkosten laufen nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes ein, da sie nicht unmittelbar zur Darlehenszusage benötigt werden.

Scheidungsfolgevereinbarung

Ein Vertrag zwischen Eheleuten, der für den Fall der Trennung oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens aufgesetzt wird, ist die Scheidungsfolgevereinbarung. In dieser werden die konkreten Scheidungsfolgen geregelt. Die Scheidungsfolgevereinbarung muss entweder bei einem Notar beurkundet werden oder im Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufgenommen werden.

Schlichtungsstelle

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht.

Schufa

Schufa ist die Kurzbezeichnung für die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die in ihr zusammengeschlossenen Kreditinstitute haben sich verpflichtet, die Eröffnung und Schließung von Girokonten, die Einräumung von Konsumentenkrediten und Bürgschaftsübernahmen, sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten der Schufa mitzuteilen.

Schuldanerkenntnis

Das Schuldanerkenntnis ist eine einseitige Erklärung, durch die das Bestehen eines Schulsdverhältnisses anerkannt wird. Das Schuldanerkenntnis dient zur Beweiserleichterung für den Gläubiger (Darlehensgeber).

Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses (Darlehensvertrag), bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer hinzutritt. Zusammen mit dem Schuldbeitritt erfolgt meistens eine Schuldhaftentlassung eines bestehenden Darlehensnehmers. Ein alleiniger Schuldbeitritt ohne gleichzeitige Schuldhaftentlassung kommt in der Regel nicht vor.

Schuldhaftentlassung

Wenn im Rahmen eines Schuldnerwechsels bei einem Geimeinschaftsdarlehen einer der Darlehensnehmer aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden soll, spricht man von einer Schuldhaftentlassung.

Schuldner

Die Person, die eine Leistung wegen einer Schuld zu erbringen hat, wird Schuldner genannt. Diese Leistung ist an den Gläubiger zu leisten. In der Regel liegen gegen den Schuldner Geldforderungen aus z.B. der Überlassung von Krediten, Darlehen oder Hypotheken vor.

Schuldnertausch

Beim Schuldnertausch tritt anstelle des bisherigen Schuldners ein anderer in den Kreditvertrag ein. Dies kann bei einem Immobilienverkauf beispielsweise der Käufer sein. Hier ist wesentlich, dass die Bonität des neuen Schuldners der des alten entspricht. Stimmt der Darlehensgeber einer derartigen Vertragsänderung zu, berechnet er keine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr.

Schuldnerwechsel

Um einen Schuldnerwechsel handelt es sich bei einer personellen Änderung der Darlehensnehmer. Alle bisherigen Vertragsbestandteile (auch die Darlehenssumme und die Konditionen) bleiben hierbei unverändert bestehen.

Schuldübernahme

Die Schuldübernahme bezeichnet eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die Zustimmung des Gläubigers ist zwingend erforderlich, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt wird.

Schuldzinsen

Das Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln wird Schuldzinsen genannt.

Schuldzinsenabzug

Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten und können von der Steuer abgesetzt werden.

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA, ist eine Institution der Kreditinstitute, die auch von Unternehmen getragen wird, die Kredite vergeben. Die angeschlossenen Unternehmen geben Bonitätsdaten einzelner Personen an die Schufa weiter. Diese Daten werden dort gesammelt und verarbeitet. Wenn ein Darlehen vergeben werden soll, stellen die Darlehensgeber eine Abfrage über die Daten des Antragstellers bei der Schufa. Dies ist nur möglich, wenn die Einwilligung des Antragstellers vorliegt. Daher muss bei jedem Darlehensvertrag die Schufa-Klausel unterschrieben werden, die diese Einwilligung beinhaltet. Ansonsten darf die Schufa die Daten nicht herausgeben.

Scoring

Um eine Risikoklassifizierung für standardisierte Kredite durchzuführen, wird Kreditscoring als ein statistisches Verfahren von Kreditinstituten angewendet. Das Scoring dient der Bonitätseinschätzung für die Kreditvergabe.

Selbst- und Nachbarhilfe

Die Selbst- und Nachbarhilfe wird auch Eigenleistung oder Muskelhypothek genannt. Sie beinhaltet Arbeiten durch Nachbarn, Familie und Freunde mit denen betreffende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können.

Selbstauskunft

Die Selbstauskunft ist eine vom Antragsteller abgegebene und dem Darlehensgeber zur Verfügung gestellte Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese ist in Form eines Fragebogend verfasst und wird von den Verwendern als Vordruck eingesetzt. Sie soll den Verwender in die Lage versetzen, auf Grundlage der Selbstauskunft eine finanzielle Entscheidung zu treffen. Die vom Antragsteller mitgeteilten Angaben müssen durch jew. Dokumente (Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Einkommensteuerbescheide, usw.) belegt werden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Das bedeutet, dass der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne dass vom Hauptschuldner die Zahlungsunfähigkeit feststehen muss. Der Bürge haftet somit wie der Haupschuldner.

Selbstständige

Berufliche Selbständigkeit ist eine Form einer Erwerbstätigkeit. Die Einordnung als Selbständiger folgt in verschiedenen Bereichen des Rechts (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht) unterschiedlichen Kriterien. Gemeinsames Merkmal ist die Unabhängigkeit von einem Arbeitgeber.

Sicherheiten

Im Rahmen einer Baufinanzierung werden vom Darlehensgeber Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten (Grundschulden) bestellt. Im Einzelfall können auch Zusatzsicherheiten wie Bürgschaften von Dritten oder ähnliches verlangt werden.

Sicherheitsleistung

Jeder Beteiligte im Zwangsversteigerungsverfahren, der aus dem Gebot einen Erlösanteil beanspruchen kann, ist berechtigt vom Bieter eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Verlangen muss diese sofort nach Abgabe des Gebotes in Höhe von 10% des festgesetzten Verkehrswertes erbracht werden.

Sicherungsabrede

Durch die Sicherungsabrede wird die vertragliche Verknüpfung zwischen dem Darlehen und der abstrakten Grundschuld hergestellt. Sie ist bestandteil der Zweckerklärung.

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek ist eine Unterart der Hypothek und stellt ein Grundpfandrecht dar. Die Sicherungshypothek ist zwingend an das bestehen einer Forderung gekoppelt (streng akzessorisch) und wird m Grundbuch eingetragen. Sobald die gesicherte Forderung erloschen ist (in der Regel durch Rückzahlung), erlischt auch die Sicherungshypothek kraft Gesetzes. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und gilt daher für Kreditinstitute nicht als geeignetes Kreditsicherungsmittel.

Sicherungsvereinbarung

Die Verbindung zwischen dem bewilligten Darlehen und der Grundschuld wird durch die Sicherungsvereinbarung (auch Sicherungsvertrag oder Zweckerklärung) dargestellt.

Sicherungszweckerklärung

Bei der Sicherungszweckerklärung wird nur ein bestimmtes Darlehen besichert, das Anlass der Sicherheitenbestellung gewesen ist. Das zugrunde liegende Darlehen beschränkt sich auf eine einzige, konkret bestimmbare Forderung nebst Darlehenszinsen hieraus.

Sofortkredit

Sofortkredite (auch Kleinkredite) sind eine andere Bezeichnung für Konsumentenkredite. Die Darlehenshöhe liegt hier zwischen 5.000 € und max. 10.000 € und die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen. Für diese Darlehen wir keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt.

Sollzins

Der Zinssatz, den der Darlehensnehmer jährlich auf sein Darlehen bzw. auf die Restschuld seines Darlehens zu zahlen hat, nennt man Sollzins. Die Kosten, die das Kreditinstitut dem Darlehensnehmer evtl. noch zusätzlich in Rechnung stellt, sind nicht enthalten.

Sollzinsbindung

Die Sollzinsbindung ist die Zeitspanne, für die der im Darlehensvertrag vereinbarte Sollzins festgeschrieben ist. Dadurch ist der Sollzins gebunden. Wenn die Sollzinsbindung abgelaufen ist kann das Kreditinstitut gewechselt oder der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt und festgeschrieben werden.

Sollzinsfestschreibungszeit

Der Zeitraum, in dem der Sollzinssatz des Darlehens fest zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart ist, wird Sollzinsfestschreibungszeit genannt.

Sollzinssatz

Der Sollzinssatz wird pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet. Er kann gebunden oder veränderlich sein und ist ein periodischer Prozentsatz.

Sondereigentum

Sondereigentum ist Wohneigentum, inklusive der dazu gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass hierdurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das in § 14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. Hierzu zählen unter anderem Fußbodenbelag, Deckenputz, Wandputz, Wandverkleidung, Innentüren, Einrichtungsgegenstände und -ausstattung, Versorgungsleitungen, Heizkörper, Briefkasten und Rollläden.

Sondernutzungsrecht

Im deutschen Wohnungseigentumsrecht ist das Sondernutzungsrecht die Befugnis, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Kfz-Stellplätze, Gartenanteile, Kellerräume) allein zu nutzen. Andere Wohnungseigentümer sind von der Mitnutzung ausgeschlossen.

Sondertilgung

Tilgungsleistungen durch den Darlehensnehmer, die über die im Darlehensvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgehen, werden Sondertilgung genannt. Diese führen bei einem Annuitätendarlehen zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit.

Sondertilgungspflicht

Bei der Sondertilgungspflicht ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet Sondertilgungen zu leisten. Im Gegensatz zum Sondertilgungsrecht hat er hier kein Wahlrecht.

Sondertilgungsrecht

Beim Sondertilgungsrecht besteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

Sparphase

Die Sparphase eines Bausparvertrages beschreibt den Zeitraum, in dem der Bausparer das vereinbarte Mindestsparguthaben anspart.

Sparzulage

Die Sparzulage ist auch als Arbeitnehmersparzulage bekannt. Sie stellt eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer dar.

Spezifischer Transmissionswärmeverlust

Der Spezifische Transmissionswärmeverlust liefert Hinweise auf die Qualität der (Gesamt-) Wärmedämmung eines Gebäudes. Es wird der Wärmestrom, der den beheizten Raum durch Transmission nach außen verlässt, und die Temperaturdifferenz zwischen dem Innenraum und der äußeren Umgebung betrachtet.

Staatliche Förderung

Zur staatlichen Förderung gibt es zahllose Maßnahmen von den unterschiedlichen Anbietern (KfW, Länder, Kommunen etc.). Die Angebote reichen von zinsgünstigen Darlehen über Zuschüsse bis Bürgschaften.

Staatliche Zuschüsse

Durch steuerliche Vergünstigungen, zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften fördert der Staat den Wohnungsbau. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

Steuerliche Förderung (des Eigenheims)

Zu den steuerlichen Förderungen gehören die Kinderzulage, die Grundförderung sowie die Förderungen für ökologische Baumaßnahmen.

Stillhalteerklärung

Die Stillhalteerklärung ist im Erbbaurecht eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger des Grundpfandrechts (Kreditinstitut) und dem Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer erklärt hier, dass im Falle einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts (Immobilie) der Erbbauzins in Abteilung II im Erbbaugrundbuch nach Zuschlagserteilung bestehen bleibt.

Taxe

Die Schätzung des Wertes einer Immobilie wird auch als Taxe bezeichnet. Die Schätzung erfolgt dabei in Form eines Wertgutachtens, das durch einen Bausachverständigen erstellt wird.

Taxkosten

Taxkosten werden auch als Schätzgebühren oder Wertermittlungsgebühren bezeichnet. Sie entstehen, wenn der Sachverständige ein Wertgutachten erstellen soll.

Teilauszahlung

Bei Bauvorhaben oder Renovierungen kann häufig nicht der gesamte Darlehensbetrag auf einmal abgerufen werden. Meist erfolgt die Auszahlung dann nach Bautenstand in mehreren Tranchen.

Teilauszahlungszuschlag

Wenn das Darlehen auf Wunsch des Darlehensnehmers in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird, lässt sich das Kreditinstitut den zustätzlichen Aufwand ausgleichen.

Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.

Teilungserklärung

Im §8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Teilungserklärung geregelt. Es handelt sich um eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen und/oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden sind. Die Teilungserklärung kann bestimmen, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche Gemeinschaftseigentum sind. Ferner sind in der Regel besondere Sondernutzungsrechte (z.B. an Stellplätzen) festgehalten. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher und muss notariell beglaubigt sein.

Teilungsversteigerung

Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich im ein besonderes Zwangsversteigerungsverfahren zur Auflösung einer Gemeinschaft an einem Grundstück (z.B. bei Eheleuten oder Erbengemeinschaften). Wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann, hat jeder der Beteiligten die Möglichkeit eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Das gerichtliche Versteigerungsverfahren entspricht im Grundsatz dem Grundstücksversteigerungsverfahren.

Teilvalutierungszuschlag

Anderer Begriff für "Teilauszahlungszuschlag".

Tilgung

Die regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens wird als Tilgung bezeichnet. Die Tilgungshöhe entscheidet über die Höhe der Rate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.

Tilgungsanrechnung

Die Tilgungsanrechnung erfolgt üblicherweise monatlich oder vierteljährlich. Hierbei geht es darum, wann der Darlehensgeber die eingehenden Tilgungsraten von der zu verzinsenden Schuld abzieht.

tilgungsausgesetztes Darlehen

Festdarlehen werden bei der privaten Wohnungsbaufinanzierung meistens im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Lebensversicherung Vereinbart. Für den Darlehensnehmer entfällt eine direkte Tilgung des Darlehens. Er zahlt während der Laufzeit der Lebensversicherung bzw. des Darlehens Versicherungsprämien und Zinsen für das Darlehen. Bei Fälligkeit des Darlehens erfolgt die Tilgung aus der Auszahlung der Versicherungssumme.

Tilgungsaussetzung

Gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen, einer Kapitallebensversicherung und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen erklärt sich der Darlehensgeber bereit, die vereinbarte Tilgung auszusetzen. In diesem Zeitraum erhält der Darlehensgeber nur die vereinbarten Zinsen.

Tilgungsbetrag

Anderer Begriff für "Tilgung".

Tilgungsdarlehen

Anderer Begriff für "Annuitätendarlehen".

Tilgungsersatz

Anderer Begriff für "Tilgungsaussetzung".

Tilgungsersatzdarlehen

Bei einem Tilgungsersatzdarlehen zahlt der Darlehensnehmer bis zum Vertragsende nur den Sollzins und tilgt das Darlehen nicht oder nur geringfügig. Stattdessen spart er den für die Tilgung des Darlehens erforderlichen Betrag in einem sogenannten Tilgungsersatzvertrag (z.B. Bausparvertrag) an. Die so angesparte Summe wird bei Fälligkeit mit dem Darlehen verrechnet.

Tilgungsersatzleistung

Beitrag, der zur Ansparung von Kapital in eine Lebens- oder Rentenversicherung, einen Bausparvertrag, einen Investmentsparvertrag oder eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt wird, wenn das angesammelte Guthaben zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden soll und die jeweiligen Ansprüche an den Darlehensgeber verpfändet/abgetreten werden.

Tilgungsfreijahre (Tilgungsfreie Jahre)

Tilgungsfreijahre können zwischen Darlehensnehmer und -geber vereinbart werden, so dass die Tilgung erst nach Ablauf eines festgelegten Zeitraumes nach Vollauszahlung des Darlehens beginnt.

Tilgungshypothek

Anderer Begriff für "Annuitätendarlehen".

Tilgungsplan

Unter einem Tilgungsplan versteht man im Bankwesen eine Liste in tabellarischer Form über die künftigen Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen nebst zugehörigen Fälligkeiten bei Annuitätendarlehen. Der Tilgungsplan zeigt den Verlauf und Stand der Tilgungen über die Laufzeit des Darlehens auf.

Tilgungssatz

Der Tilgungssatz bezeichnet die Höhe der anfänglichen Tilgung beim Annuitätendarlehen. Im Falle eines endfälligen Darlehens ist der Tilgungssatz die Höhe der Sparrate.

Tilgungsstreckung

Bei der Tilgungsstreckung handelt es sich nicht um die Aussetzung einer Tilgung. Vielmehr gibt es die Möglichkeit einer Tilgungsstreckung bei Darlehen, die ursprünglich unter Einbehalt eines Disagios ausgezahlt wurden. Die Tilgungsstreckung ermöglicht die Auszahlung des Disagios, sodass der gesamte Darlehensbetrag dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt werden kann. Banktechnisch werden dem Darlehensnehmer dabei zwei Darlehen eingeräumt, nämlich das Hauptdarlehen und das Tilgungsstreckungsdarlehen in Höhe des Disagios. Spätere Tilgungsleistungen werden zunächst auf das Streckungsdarlehen angerechnet, bevor die planmäßige Tilgung des Hauptdarlehens einsetzt. In der Regel hat die Tilgung des zusätzlich gewährten Streckungsdarlehens eine Verlängerung der Laufzeit des Hauptdarlehens zur Folge – dessen Laufzeit wird „gestreckt“.

Tilgungsstreckungskredit

Wird auch als Tilgungsstreckungsdarlehen bezeichnet. Darlehensnehmern, die ein Damnum (= Disagio) in Kauf nehmen, aber den vollen Darlehensbetrag benötigen, gewährt die Bank ein zusätzliches Darlehen (das Tilgungsstreckungsdarlehen) in Höhe des Damnums, das vor Tilgungsbeginn des Hauptdarlehens zurückzuzahlen ist.

Tilgungssurrogat

Anderer Begriff für "Tilgungsersatz".

Tilgungsverrechnung

Die Restschuld wird durch Tilgungsleistungen reduziert. Der Zeitpunkt der Verrechnung der Zahlungen wird in der Tilgungsverrechnung angegeben. Die Verrechnung kann taggenau, zu bestimmten Terminen (jährlich, vierteljährlich, monatlich) oder mit Zahlungstermin erfolgen.

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung wird im Versicherungsvertrag vereinbart und gibt die Leistung im Todesfall der versicherten Person an.

Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust ist eine der Verlustleistungen, welche bei einem beheizten Gebäude durch Energieabgabe an die Umgebung entsteht. Bei einer Berechnung nach EnEV werden durch den Gesetzgeber für Wohngebäude Maximalwerte für den umfassungsflächenbezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust festgelegt.

Treuhandauftrag

Treuhandaufträge können an Banken (bei Umschuldungen) oder Notare (z.B. Kauf einer Immobilie) bei Darlehensauszahlungen erteilt werden. Der Treuhänder darf nur gegen bestimmte Auflagen über das gezahlte Geld verfügen.

Treuhandauszahlung

Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn bestimmte Auflagen gegeben sind, werden als Treuhandzahlungen bezeichnet. Die bedeutendsten Treuhandzahlungen sind Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken.

Treuhändervermerk §70 VAG

Versicherungsgesellschaften nutzen Grundschulden oft als Sicherungsvermögen zur Refinanzierung. Laut Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) darf über solche Grundschulden nicht frei verfügt werden, weshalb bei solchen Grundschulden im Grundbuch ein Treuhändervermerk gemäß § 70 VAG eingetragen wird.

Treuhandkonto

Ein Treuhandkonto oder auch Anderkonto dient zur Verwaltung von Treuhandvermögen. Ein Treuhandkonto ist grundsätzlich ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto.

Treuhandzahlung

Durch eine Treuhandzahlung kann ein Darlehens bereits ausgezahlt werden, bevor alle Auflagen (z.B. Eintragung der Grundschuld, Eigentumsumschreibung) erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an den Treuhänder mit der Bedingung, dass das Geld an den endgültigen Empfänger weitergeleitet wird, wenn alle Auflagen erfüllt sind.

Umbauter Raum

Der umbaute Raum ist ein veraltetes Maß für die Kubatur (Volumen) von Gebäuden. Die Berechnung des umbauten Raumes gehört zu den Objektunterlagen, die ein Darlehensgeber zur Ermittlung des Beleihungswertes des zu finanzierenden Objektes benötigt.

Umschuldung

Die Umschuldung ist im Prinzip eine Prolongation. Bei der Umschuldung wird jedoch nach Ablauf der Zinsbindungsfrist oder nach Austritt mittels Vorfälligkeitsentschädigung ein Kreditvertrag mit einer neuen Bank über die verbliebene Restschuld geschlossen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Diese wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt.

Unverbindliche Preisempfehlung

Die in den Preislisten der Hersteller genannten Beträge sind unverbindliche Preisempfehlungen. Für die Autohäuser sind die Preise Richtwerte und nicht bindend.

Valutenbescheinigung

Die Auskunft über die Höhe eines Kontosaldos zu einem bestimmten Termin findet man in der Valutenbescheinigung. Bei einer Umschuldung sind hier zusätzliche Daten für die Ablösung enthalten. Die Valutenbescheinigung wird von der abzulösenden Bank ausgestellt.

Valutierung

Wenn ein Darlehen an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird, spricht man auch von Valutierung. Das kann aber nur dann erfolgen, wenn sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder wenn die Auszahlung auf ein Notaranderkonto erfolgt.

Variabler Zins

Ein variabler Zins ist ein sich an die aktuelle Marktlage anpassender Zins. Unzulässig sind bei Verträgen mit variablen Zinsen willkürliche Zinsgestaltungen. Es ist vielmehr vertraglich ein Referenzzinssatz festzulegen, der die individuelle Vertragsgestaltung berücksichtigt und in öffentlichen Medien zugänglich ist.

Variables Darlehen

Bei einem variablen Darlehen erfolgt keine konkrete Zinsfestschreibung. Der Sollzins richtet sich nach dem internationalen Geldmarkt und wird alle 3 Monate angepasst. Für die variable Führung wird ein moderater Zinsaufschlag erhoben. Das Darlehen ist jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar.

Verbindlichkeiten bei Antragstellung

Sämtliche Verbindlichkeiten, die der Antragsteller für ein Darlehne bei der Beantragung aufweist sind die Verbindlichkeiten bei Antragstellung. Wenn der Darlehensnehmer ein Darlehen beantragt, wird er nach seinen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gefragt. In Frage kommen hier aber nur die Vermögen und Verbindlichkeiten die bei der Antragstellung bestehen.

Verbraucherkreditrichtlinie

Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt für Kreditgeber und Kreditnehmer. Betroffen sind fast alle Arten von Verbraucherkrediten zwischen 200 und 75.000 €, also die klassischen Ratenkredite (Konsumentenkredite), aber auch Dispositionskredite. Voraussetzung ist, dass die Kredite befristet sind, also eine vertraglich vereinbarte Laufzeit haben. Ausdrücklich nicht von den Regelungen betroffen sind Baufinanzierungen (Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht wie Grundschuld oder Hypothek abgedeckt sind). Für diese gelten zwar die Vorschriften für die Zinsnennung, nicht aber für die neuen Kündigungsfristen. Zinsfreie Darlehen und Förderkredite sind ganz ausgenommen.

Verbundfinanzierung

Wenn sämtliche Darlehen (Förderdarlehen, Annuitätendarlehen, usw.) von einem Darlehensgeber gewährt werden, spricht man von einer Verbundfinanzierung.

Verfügbare Eigenmittel

Alle finanziellen Mittel, die einem Darlehensnehmer neben dem Darlehen zur Finanzierung zur Verfügung stehen, werden als verfügbare Eigenmittel bezeichnet. Eine andere Bezeichnung für verfügbare Eigenmittel ist Eigenkapital.

Vergleichswert

Der Vergleichswert dient zur Wertermittlung von Immobilien. Dabei wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen.

Verkehrshypothek

Die Verkehrshypothek ist die übliche Form einer Hypothek. Sie steht im Gegensatz zur Sicherungshypothek.

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufswert.

Vermessungskosten

Vermessungskosten sind Baunebenkosten, die anfallen, wenn in der Katastervermessung rechtmäßige Grenzen ermittelt oder nachgewiesen und die Bebauung der Grundstücke festgestellt werden. Die Vermessungskosten werden je nach Bundesland unterschiedlich berechnet. Auskunft hierüber gibt das Katasteramt.

Vermögen bei Antragstellung

Bei der Beantragung eines Darlehens wird das Vermögen abgefragt. Dabei sind alle Vermögenswerte, die bei Antragstellung bestehen, das Vermögen bei Antragstellung.

Vermögensbildungsgesetz

Mit diesem Gesetz sollen Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Dur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage werden diese je nach Anlageart öffentlich gefördert.

Vermögenswirksame Leistung

Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine, über die Gewährung einer Sparzulage, staatlich geförderte Sparform. Oftmals gewährt der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages eine vereinbarte Geldleistung.

Verpflichtungserklärung

Im Regelfall bezieht sich die Verpflichtungserklärung darauf, dass sich eine Bank als Gläubiger einer Grundschuld verpflichtet, eine grundbuchmäßige Erklärung z.B. ein Pfandfreigabeversprechen abzugeben. Diese Erklärung ist nur eine Absichtserklärung, die eigentliche Urkundenerstellung erfolgt später.

Vertragsänderungen

Bei einem Bausparvertrag gibt es nach Zuteilung, vor der ersten Auszahlung, die Möglichkeit, den Vertrag noch zu ändern und den geänderten Wünschen und Zielen des Bausparers angleichen zu lassen.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist die gesamte Dauer von der ersten Auszahlung aus dem Darlehen an den Darlehensnehmer bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens an den Darlehensgeber.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden. Sie reduzieren so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Klauselwerk für die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. Sie ist für Bauaufträge der öffentlichen Hand in Deutschland verpflichtend, wird aber auch bei privaten Bauverträgen vielfach angewandt. Sie enthält in Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (durch öffentliche Auftraggeber) (abgekürzt VOB/A), in Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie in Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) mit gewerkespezifischen technischen Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen. Die VOB ist ein paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bauwesen erarbeitetes Regelwerk, aber kein Gesetz und keine Rechtsverordnung.

Vollauszahlung

Wenn die vollständige Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer erfolgte, spricht man von Vollauszahlung.

Vollstreckungsunterwerfung

Bei der Grundschuldbestellung wird beurkundet, dass sich der Darlehensnehmer in Bezug auf die Grundschuldbestellung dem Darlehensgeber unterwirft. Die Kreditinstitute haben damit das Recht, ein Grundstück durch eine Zwangsversteigerung zu verkaufen, wenn ein Darlehen nicht läner zurück gezahlt wurde.

Volltilgung

Bei einer Volltilgung handelt es sich um die komplette Rückführung der gesamten Kreditschuld während der vereinbarten Zinsbindungsfrist.

Volltilgungsdarlehen

Ein Volltilgungsdarlehen entspricht in wesentlichen Bestandteilen einem Annuitätendarlehen. Auch hier erfolgt die Rückführung durch eine gleichbleibende Ratenzahlung (auch Annuität genannt) und setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen.

Vorausdarlehen

Ein Vorausdarlehen ist eine Kombination eines Darlehens mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Bausparvertrags als Tilgungsersatzleistung. Es handelt sich um ein tilgungsfreies Darlehen, das am Ende der Laufzeit durch das Bauspardarlehen abgezahlt wird. Während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt.

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist aus einem Vertrag entlassen werden möchten. (Ausnahme § 809a BGB)

Vorfälligkeitsschutz

Für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls kann man mit dem Vorfälligkeitsschutz eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Durch die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man, bei verkauf der Immobilie, bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Vorfinanzierung

Wenn aus Zeitgründen oder aus formellen Gründen eine endgültige Finanzierung noch nicht möglich war, wird eine Vorfinanzierung benötigt. Die Laufzeit von Vorfinanzierungskrediten beträgt üblicherweise 1 bis 2 Jahre und wird daher mit kurzfristigen Zinssätzen verzinst. Bei niegdrigen Zinsen kann das kurzfristige Darlehen in ein langfristiges gewandelt werden, so dass der Darlehensnehmer die niedrigen Zinssätze voll nutzen kann.

Vorfinanzierungskredit

Wenn man schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, kann man einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird, wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst.

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einer dritten Person durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen. Es wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen.

Vorlasten

Wenn bestehende Grundpfandrechte der neu einzutragenden Grundschuld im Rang vorgehen, spricht man von Vorlasten.

Vormundschaft

Vormundschaft bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person, der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person. Mit der Volljährigkeit des Mündels endet die Vormundschaft.

Vorrangseinräumungserklärung

Wenn ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger / Berechtigter einem im Rang danach eingetragenem Recht den Vorrang einräumt, spricht man von einer Vorrangseinräumungserklärung. In der selben Abteilung des Grundbuchs wird die Rangordnung durch die Reihenfolge der Eintragungen festgelegt. Bei Abteilungsübergreifenden Eintragungen wird die Rangordnung durch das Datum der Eintragung festgelegt. Die Erklärung wird auf einer notariell beglaubigten Urkunde abgegeben. Die Rangänderung wird im Grundbuch eingetragen.

Vorschaltdarlehen

Ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen mit Umschuldungsanspruch ist ein Vorschaltdarlehen. Während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens kann der Darlehensnehmer normalerweise durchweg die Umwandlung in eine langfristige Finanzierung durchführen. Es gelten die dann gültigen Marktkonditionen.

Vorsorgungsaufwendungen

Vorsorgungsaufwendungen sind Gelder, die der privaten Vorsorge fürs Alter dienen. Sie fallen z.B. für die Zahlung in Renten- oder Lebensversicherungen an.

Vorvertragliche Informationen

Darlehensgeber und Darlehensvermittler haben dem Darlehensnehmer rechtzeitig vor Vertagsabschluss die vorvertraglichen Informationen auszuhändigen. Dies passiert als Europäisches Standardisiertes Merkblatt. Es dient als Überblick und Vergleichsgrundlage.

Vorzeitige Rückzahlung

Eine vorzeitige Rückzahlung ist nur bei Bauspardarlehen ohne weitere Kosten möglich. Bei Bankdarlehen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, um die dadurch entgangenen Zinsen auszugleichen.

Wegerecht

Das Recht, einen Weg zum Durchgang oder Durchfahrt über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um zum öffentlichen Straßennetz zu gelangen, ist ein Wegerecht. Ein Wegerecht wird im Grundbuch eingetragen und kann sich unter Umständen wertmindernd auf ein Objekt auswirken.

Werbungskosten

Werbungskosten sind Auswendungen bzw. Ausgaben, die der Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen dienen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind einige Aufwendungen steuerlich absetzbare Webungskosten. Hierzu zählen z.B. Disagio, Darlehenszinsen, Bewirtschaftungskosten.

Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Bewertung einer Immobilie nach festgelegten Kriterien. Hierbei werden verschiedene Werte, wie z.B. Verkehrswert und Beleihungswert, unterschieden. Der aktuelle Gebäudezustand, Lage und Beschaffenheit des Grundstücks und / oder die nachhaltig erzielbaren Erträge (Ertragswert) sowie die Drittverwendbarkeit sind z.B. Grundlagen der Bewertung.

Wertermittlungsverfahren

Als Wertermittlungsverfahren gelten das Sachwertverfahren, das Verkehrswertverfahren und das Ertragswertverfahren.

Wertgutachten

Das Ergebnis der Wertermittlung einer Immobilie wird im Wertgutachten ausgegeben.

Wertschutzbrief

Wenn eine Immobilie überstürzt verkauft werden muss, steigt das Risiko, dass sie zu einem günstigeren Preis hergegeben werden muss als beim damaligen Kauf gezahlt wurde. In solch einem Fall kann ein Wertschutzbrief den entstandenen Schaden mindern. Er springt auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit- oder Pflegebedürftigkeit ein.

Widerrufsrecht

Grundsätzlich kann der Darlehensnehmer seine Willenserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages widerrufen. Dieser Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist innerhalb der Widerrufsfrist dem Darlehensgeber gegenüber zu erklären.

Windkraftanlagen

Eine moderne Form der Energiegewinnung stellen Windkraftanlagen dar. Hierbei handelt es sich um regenerative Endergien, die staatlich gefördert werden.

Wirksamkeitsvermerk

Wenn ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, wird üblicherweise zuerst eine Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen. Dadurch sind alle späteren Eintragungen, die das Grundstück betreffen, dem Käufer gegenüber relativ unwirksam sind. Der Käufer, der den Kaufpreis finanziert und dafür der Bank eine Grundschuld bestellt, will im Verhältnis zu seiner Vormerkung und seiner Grundschuld diese Unwirksamkeit in Wirklichkeit nicht. Damit gegenüber Dritten im Grundbuch klar wird, dass diese Grundschuld nicht vormerkungswidrig, also dem Vormerkungsberechtigten gegenüber nicht unwirksam ist, wird dann bei der Vormerkung und der Grundschuld ein Wirksamkeitsvermerk eingetragen.

Wirtschaftsgebäude

Gebäude in einem Anwesen, die nicht zum Bewohnen, sondern für Zwecke des Wirtschaftens gedacht sind, sind Wirtschaftsgebäude. Gewerbe-Bauten zählen nicht dazu.

Wohnfläche

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sogenannten Zubehörräumen wie Kellern oder Dachräumen, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.

Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ist, wie der Name vermuten lässt, die Berechnung der Wohnfläche. Wichtig hierbei ist, dass z.B. Balkone oder nicht beheizbare Wintergärten grundsätzlich nur mit max. 50% der Wohnfläche zugerechnet werden können. Bei Räumen zwischen 1 und 2 Metern Höhe kann die Wohnfläche ebenfalls nur mit 50% angesetzt werden. Wenn Räume unter 1 Meter hoch sind, kann die Fläche nicht mehr mit eingerechnet werden.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer. Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm oder Hagel werden von ihr ersetzt.

Wohngeld

Wohngeld ist die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wohnkredit

Eine synonyme Bezeichnung für Konsumentenkredite sind Wohnkredite. Diese Kredite zwischen 5.000 € und 50.000 € werden zu einem festen Zinssatz für einer Laufzeit von max. 10 Jahren vereinbart. Es wird hier zwar keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt, aber diese Kredite werden speziell an Immobilienbesitzer vergeben.

Wohnraum Modernisieren

"Wohnraum Modernisieren" ist ein Programm der KfW. Damit sollen Sanierungen oder Modernisierungen von Eigenheimen durch günstige Darlehenskonditionen gefördert werden. Weiterhin können Darlehensnehmer einen besseren Zinssatz erhalten, wenn durch die Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt wird.

Wohnrecht

Als Wohnrecht, auch Wohnungsrecht, bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentl. Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

Wohnungsbauförderung

Die staatliche Wohnungsbauförderung erfolgt z.B. durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften von Landesbanken oder der KfW. Das Ziel ist die Förderung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraumes. Zur Wohnungsbauförderung zählen die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

Wohnungsbauprämie (WOP)

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung zum Wohnungsbau. Sie ist gemeinsam mit der Arbeitnehmersparzulage ein wesentliches Element der Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung.

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Der übergeordnete Begriff des Wohneigentums erfasst über Eigentumswohnungen hinaus auch das Eigentum an einem von dem Eigentümer selbst genutzten Grundstück („Eigenheim“).

Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Wohnungsgrundbuch

Das Wohnungsgrundbuch ist eine spezielle Form des Grundbuchs, in welchem nicht Grundstücke, sondern Eigentumswohnungen verzeichnet sind. Das Wohnungsgrundbuch ist ein eigenes Grundbuch. Es ist nicht Bestandteil des Grundstücksgrundbuchs. Bei der Aufteilung eines Grundstücks (Stammgrundstück) in Wohnungseigentum wird das Grundbuchblatt des Grundstücks von Amts wegen geschlossen. Im Falle von Teileigentum werden die entsprechenden Grundbuchblätter mit „Teileigentumsgrundbuch“ bezeichnet.

Wohnwirtschaftliche Zwecke

Zu den wohnwirtschaftlichen Zwecken zählen der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien, Erwerb von Bauland oder Erbbaurechten, Sicherung von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z.B. in einem Seniorenstift). Bauspardarlehen dürfen nur vergeben werden, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck verwendet werden. Die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung ist mit den Mitteln ebenfalls möglich.

Zahlungsart

Die vereinbarten Termine für die Ratenzahlung, ist die Zahlungsart. Dies bedeutet für eine monatliche Ratenzahlung: vorschüssig zum Monatsanfang, mittelschüssig zur Monatsmitte und nachschüssig zum Ende des Monats.

Zahlungsfähigkeit

Die Fähigkeit eines Darlehensnehmers, in Zukunft Zins- und Tilgung in Form von Ratenzahlungen zu leisten, wird als Zahlungsfähigkeit bezeichnet.

Zession

Eine Zession bzw. Abtretung bezeichnet eine Übertragung von Forderungen und Rechten von dem ursprünglichen Gläubiger (Zedent) durch Vertrag auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung einer Grundschuld ist eine typische Zession und ist besonders im Zusammenhang einer Umschuldung von Bedeutung.

Zinsänderungsrisiko

Bei einem Gleitzinsdarlehen mit einem variablen Zinssatz ist ein Zinsänderungsrisiko gegeben. Das bedeutet, dass der Zinssatz während der Laufzeit des Darlehens sinken oder steigen könnte.

Zinsanpassung

Anderer Begriff für "Konditionenanpassung".

Zinsbelastung

Die Zinsbelastung ist die Höhe der durch den Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen.

Zinsbindung

Veralteter Begriff für "Sollzinsbindung".

Zinsbindungsfrist

Veralteter Begriff für "Sollzinsbindung".

Zinscap

Der Zinscap wird bei Darlehen mit variabler Verzinsung genutzt. Dabei wird eine Ober- und Untergrenze der Zinsen festgelegt.

Zinsen

Der Preis für eine finanzielle Leihgabe in Form eines Kredits oder eines Darlehens. Als Zins wird sowohl der Zinssatz in Prozent als auch der Zinsbetrag in Geldeinheiten bezeichnet.

Zinsertrag

Aus den Zinsen, die ein Darlehensnehmer an den Darlehensgeber für ein Darlehen zahlt, entsteht ein Zinsertrag für den Darlehensgeber.

Zinsfestschreibung

Veralteter Begriff für "Sollzinsbindung".

Zinsfestschreibungsdauer

Veralteter Begriff für "Sollzinsbindung".

Zinsfestschreibungszeit

Veralteter Begriff für "Sollzinsbindung".

Zinsobergrenze

Anderer Begriff für "Cap".

Zinssatz

Anderer Begriff für "Sollzins".

Zinszahlungsdarlehen

Anderer Begriff für "Endfälliges Darlehen" oder "Festdarlehen". Bei dieser Darlehensart werden während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt. Lebensversicherungen, Bausparverträge und Fondssparpläne kommen als Tilgungsersatz infrage.

Zusammenlegung

Wenn auf einzelte Bausparverträge verteilte Bausparsummen für einen Immobilienerwerb zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen sollen, kann es sinnvoll sein, die einzelnen Bausparverträge zu einem kompletten Bausparvertrag zusammen zu legen. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Bausparverträge einheitliche Tarifvarianten haben.

Zusatzsicherheiten

Wenn die Beleihungsgrenze oder Bonität nicht reicht, werden Zusatzsicherheiten gefordert. Die häufigsten sind z.B. Zusatzobjekte, Bürgschaften, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Risiko- und Kapital-Lebensversicherungen oder aus Bausparverträgen und auch die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

Zustellungsvollmacht

Der Vollmachtgeber berechtigt den Bevollmächtigten, rechtsverbindlich alle Mitteilungen eines bestimmten Kreditinstitutes in Empfang zu nehmen. Eine Zustellungsvollmacht muss in der Regel durch einen Notar beglaubigt werden.

Zustimmungserklärung § 1365 BGB

Wenn ein Ehepaar gesetzlichen Güterstand vereinbart hat, jedoch nur ein Ehepartner ein Darlehen aufnehmen möchte, muss der andere Ehepartner der Darlehensaufnahme und der Belastung mit einem Grundpfandrecht zustimmen.

Zuteilung

Die grundsätzliche Freigabe seitens der Bausparkasse zur Auszahlung des Bausparvertrags ist die Zuteilung. Zum Zeitpunkt der Zuteilung kann der Bausparer sich das Guthaben und – nach Stellung einer ausreichenden Sicherheit – das Darlehen auszahlen lassen. Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.

Zuteilungsmasse

Die Zahlungen aus den z.B. Sparbeiträge von Bausparern, Guthabenzinsen der Bausparkasse, staatliche Wohnungsbauprämien und Tilgungen der Darlehensnehmer fließen in die Zuteilungsmasse eines Bausparkollektivs. Auszahlungen nach der Zuteilung eines Bausparvertrages erfolgen aus den Geldern der Zuteilungsmasse.

Zuteilungstermin

Da die Zuteilung eines Bausparvertrages von bestimmten Kriterien abhängt ist es nicht möglich einen verbindlichen Termin für die Zuteilung zu nennen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind ist die Zuteilungsreife erreicht und es kommt zum Zuteilungstermin.

Zwangssicherungshypothek

Die Zwangssicherungshypothek (auch Zwangshypothek) ist, im Unterschied zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen, für den Gläubiger in erster Linie ein Sicherungsmittel. Damit kann der Gläubiger seine Aussichten auf Realisierung seiner Forderung bei künftigen Vollstreckungsmaßnahmen verbessern. Nach der Eintragung der Zwangssicherungshypothek kann auch die Zwangsversteigerung betrieben werden.

Zwangsversteigerung

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Diese ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. In der Regel wird das Verfahren beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.

Zwangsverwaltung

Ein Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigern gegenüber dem Schuldner ist die Zwangserwaltung. Sie unterliegt den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Die Zwangsvollstreckung hat das Ziel, den Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (Miete, Pacht) zu befriedigen. Eigentümer des Grundstücks bleibt der Schuldner.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegen einen Schuldner.

Zweckbestimmungserklärung

Durch eine Vereinbahrung (Sicherungsvertrag) zwischen Darlehensgeber und -nehmer wird eine Verbindung zwischen der Darlehensforderung und des als Sicherheit eingetragenen Grundpfandrechts hergestellt.

Zweckerklärung

Anderer Begriff für "Zweckbestimmungserklärung".

Zwischenfinanzierung

Die Zwischenfinanzierung dient der kurzfristigen Überbrückung von Finanzierungslücken. Sie wird später durch die Einbringung von Eigenkapital (z.B. durch den Verkauf von Wohneigentum) oder die Auszahlung von langfristigen Finanzierungsmitteln abgelöst.

Zwischenkredit

Anderer Begriff für "Zwischenfinanzierung".

Zwischenverfügung

Das Grundbuchamt stellt einen Eintragungsantrag zurück. Dies kann passieren, wenn gegen die Eintragung Hindernisse, wie z.B. dass bei einer Grundschuldabtretung das Grundbuchamt die Gläubigerbezeichnung der abtretenden Bank nicht nachvollziehen kann, bestehen. Dem Antragsteller wird zur Behebung der Hindernisse eine Frist eingeräumt. Zur Sicherung des Antrags wird mit der Zwischenverfügung von Amts wegen eine Vormerkung oder ein Widerspruch eingetragen. Wird der Antrag endgültig abgelehnt, wird dieser Eintrag wieder gelöscht. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischenzeitlich ein weiterer Eintragungsantrag beim Grundbuchamt eingegangen ist.

Zwischenzins

Wenn ein Darlehen in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird, wird ein Aufschlag in Form eines Zwischenzinses, oft auch als Teilauszahlungszuschlag bezeichnet, berechnet. Dieser stimmt oft noch nicht mit dem endgültigen, vereinbarten Sollzinssatz überein und ist fast ausschließlich bei Baufinanzierungen zu finden, bei denen auch Teilauszahlungen vorkommen.