Wenn die Beleihungsgrenze oder Bonität nicht reicht, werden Zusatzsicherheiten gefordert. Die häufigsten sind z.B. Zusatzobjekte, Bürgschaften, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Risiko- und Kapital-Lebensversicherungen oder aus Bausparverträgen und auch die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
Lexikon
- Name des Begriffes: Zusatzsicherheiten
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