FAQ

Häufig gestellte Fragen

Unsere Leistungen
Welche Art von Finanzierung bietet MKIB genau an?

MKIB bietet Finanzierungen für Immobilien innerhalb Deutschlands an, die wohnwirtschaftlich, aber auch gewerblich, oder teilgewerblich genutzt werden.

Welche Kosten fallen durch einen Abschluss eines Darlehens über MKIB an?

Unsere Tätigkeit ist für Sie kostenfrei. MKIB stellt Ihnen keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung. Unsere Vergütung erhalten wir durch die Kreditinstitute.

Wie kann die MKIB eine objektive Bearbeitung meiner Darlehensanfrage gewährleisten?

Wir haben für die Zusammenarbeit mit all unseren Finanzierungspartnern, soweit wie möglich, gleiche Rahmenbedingungen vereinbart. Diese geben die Basis für eine objektive Bearbeitung. Wir gestalten Ihre Finanzierung nach Ihrer individuellen Situation. Nicht nur die Zinskondition ist entscheidend. Es werden zusätzliche Bedingungen berücksichtigt, wie z.B. Sondertilgungsoptionen, die Möglichkeit der Anpassung der Tilgungshöhe, eventuelle steuerliche Aspekte, Tilgungsaussetzung gegen Tilgungssuggorat, eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Schätzgebühren usw.

Unser Finanzberater wird mit Ihnen alle Möglichkeiten genau besprechen, damit Sie Ihre individuelle Finanzierung mit allen Bedingungen selbst bestens beurteilen können und danach gestalten.

Wer außer MKIB bekommt sonst noch meine Daten zu sehen?

Ihre Antragsdaten werden lediglich an den Finanzierungspartner weitergeleitet, den wir nach Rücksprache mit Ihnen auswählen. Unsere Partner unterliegen alle dem Bankgeheimnis und haben sich uns gegenüber verpflichtet, Informationen ausschließlich zum Zweck der Beurteilung des vorliegenden Kredits zu nutzen.

Wer sind die Kreditgeber?

Die MKIB arbeitet nur mit namhaften Kreditinstituten zusammen.

Eine vollständige Auflistung der Kreditinstitute würde hier den Rahmen übersteigen. Die genauen Angaben, über die für Sie in Frage kommende Bank, erhalten Sie von Ihrem Finanzierungsberater.

Bietet MKIB auch Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an?

Selbstverständlich können im Rahmen einer Gesamtfinanzierung auch Förderdarlehen der KfW über MKIB abgewickelt werden, allerdings hängt das von der Auswahl des endgültigen Finanzierungspartners ab.

Besonderheiten bei Finanzierungen mit KfW-Anteilen:

  • Die Zinssätze der KfW-Mittel können nicht garantiert werden, weil diese erst bei Bearbeitung durch die KfW festgelegt werden.
  • Die Dauer der Bearbeitung bei der KfW kann durch MKIB nicht beeinflusst werden. Sie beträgt i.d.R. 1 bis zu 4 Wochen.
Kann ich Sondertilgungen über MKIB beantragen?

Selbstverständlich bietet MKIB Ihnen die Möglichkeit, Sondertilgungen zu vereinbaren. Vermerken Sie einfach die gewünschte Höhe der Sondertilgung im Antrag unter dem Punkt "Hinweise zur Finanzierung".

Ihr Finanzierungsberater wird Ihre Angaben bei der Ermittlung des günstigsten Angebotes berücksichtigen. Gern informieren wir Sie auch über Alternativen.

Gehen Sie bei der Angabe von Sondertilgungen von realistischen Werten aus. Sie erzielen den gewünschten positiven Effekt nur dann, wenn die Sondertilgungen wirklich getätigt werden. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Immobile gerade in der ersten Zeit sicher mit weiteren Anschaffungen wie Möbeln und Einrichtungen verschönern wollen.

Werden auch gewerbliche Finanzierungen übernommen?

Wir unterscheiden bei den Immobilien wohnwirtschaftlich nutzbare Immobilien und teilgewerblich nutzbare Immobilien. Hier hängt die Darstellbarkeit von dem jeweiligen Finanzierungspartner ab. Rein gewerblich genutzte Immobilien, wie zum Beispiel Lagerhallen, werden von unseren Finanzierungspartnern leider nicht als Sicherheit akzeptiert.

Kann ich bei MKIB auch meine Ferienimmobilie finanzieren?

Ihre Ferienimmobilie können Sie über MKIB finanzieren, wenn das Darlehen durch eine Grundschuld auf eine inländische Immobilie abgesichert werden kann. Ebenso gibt es unter Umständen die Möglichkeit, diese zu finanzieren, wenn eine Nutzung für dauerhafte Wohnzwecke ohne weitere Umbaumaßnahmen geeignet ist. Ihr Finanzierungsberater hilft Ihnen hierzu gern persönlich weiter.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail: fragen(at)mkib.de oder per Telefon: 030 / 640 88 10.

Wir sind gern für Sie da.

Nach Eingang Ihres unterschriebenen Originalantrages und Ihrer Unterlagen - auch wenn diese noch nicht ganz vollständig sind - wird Ihnen Ihr persönlicher Finanzierungsberater benannt, welcher Sie während Ihrer Finanzierung begleitet. Ihr Berater wird Ihnen helfen, die Unterlagen zu vervollständigen und Ihnen dann das günstigste und für Sie passende Angebot vorstellen.

Angebote und Informationen
Worauf muss ich achten, wenn ich Angebote vergleiche?

Wenn Sie verschiedene Angebote vergleichen wollen, müssen Sie Angebote mit identischen Eckwerten einholen.

Die wichtigsten Eckwerte sind unter anderem:

  • die genaue Höhe des Finanzierungsbetrages,
  • die Höhe der Tilgung,
  • die bereitstellungsfreie Zeit,
  • Sondertilgungswünsche,
  • die Möglichkeit der Tilgungsanpassung während der Laufzeit
  • und die gewünschte Sollzinsbindung.

Außerdem sollten Sie sich alle Kosten und Gebühren der Vertragsabwicklung benennen lassen. Wenn Sie die Angebote erhalten, vergleichen Sie den angebotenen Effektivzinssatz und die Restschuld am Ende der Sollzinsbindung.

Was ist die Laufzeit eines Darlehens?

Die Laufzeit ist der Zeitraum, in dem Sie Ihr Darlehen durch regelmäßige Zins- und Tilgungsleistungen zurückführen. Die Tilgung gibt an, in welcher Höhe Sie Ihr Darlehen zurückzahlen werden. Je höher Sie Ihr Darlehen tilgen, desto kürzer wird die Laufzeit.

Bei einer Tilgung von 1% beträgt die Laufzeit Ihres Darlehens derzeit zwischen 50 und 60 Jahren, während Sie sich bei einer Tilgung von 2% derzeit auf 40 bis 50 Jahre verkürzt.

Wie errechnet sich die monatliche Teilzahlung?

Die mtl. Teilzahlung setzt sich aus Darlehensbetrag, Sollzins und Tilgungssatz zusammen. Sie können die Rate nach den folgenden Formeln errechnen:
jährl. Teilzahlung = Darlehensbetrag x (Sollzins + Tilgungssatz) / 100
mtl. Teilzahlung = Darlehensbetrag x (Sollzins + Tilgungssatz) / 1200

Beispiel:
Darlehensbetrag: 200.000 €
Sollzins: 5,00%
Tilgungssatz: 1,00%
Jährliche Teilzahlung: 200.000 € x (5,00 + 1,00) / 100 = 12.000 €
Monatliche Teilzahlung: 200.000 € x (5,00 + 1,00) / 1200 = 1.000 €

Soll- und Effektivzins. Wo liegt der Unterschied?

Der Sollzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der von Ihnen an den Darlehensgeber zu zahlenden Zinsrate.
Im Gegensatz zum Sollzins berücksichtigt der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins Kosten und Zinsen aus dem regelmäßigen Kreditverlauf. Kosten und Zinsen sind der Sollzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie der Auszahlungskurs. Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Sollzinsfestschreibungszeit verteilt.
Das Ergebnis ist der Effektivzins, der die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und Ihnen als theoretische Vergleichsgröße dient. Sie können nun mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit gleicher Sollzinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen Angeboten allerdings alle Zinsen und Kosten bis auf den Sollzins identisch sein.
Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich. Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind, wie z.B. die Kosten für ein Wertgutachten, Bereitstellungszinsen, Teilvalutierungs- und Kontoführungsgebühren.
Wir empfehlen Ihnen daher, neben dem Effektivzins auch die weiteren Kosten für das von Ihnen gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.

Welche Anforderungen werden an die Einkommensverhältnisse gestellt?

Hier wird zwischen Angestellten und Selbstständigen bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern unterschieden. Die Finanzierung von Vereinen, Firmen und ähnlichem ist nicht möglich.
Bei Angestellten ist ein unbefristetes Angestelltenverhältnis wünschenswert.

Außerdem gilt:

  • keine laufende Probezeit bzw. die Auszahlung erst nach Ablauf der Probezeit;
  • Steuerfreibeträge werden entsprechend der Steuerklasse vom Gehalt abgezogen;
  • Pflege/ Erziehungsgeld, Unterhalt, 400-Euro-Jobs, etc. werden nur zum Teil berücksichtigt.

Bei Selbstständigen sollte die Firma seit mindestens 2 Kalenderjahren bestehen und über positives Eigenkapital verfügen. Die Gewinn- und Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre sollte stabil oder steigend sein. Das Einkommen ermittelt sich aus der Gewinnentwicklung der letzten 2 Jahre.

Was ist der Beleihungsauslauf?

Der Beleihungsauslauf beschreibt das Verhältnis vom Darlehen, zuzüglich eventuell bestehender Vorlasten, zum Beleihungswert. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto besser sind die Konditionen. Der Beleihungsauslauf lässt sich durch den Einsatz von Eigenkapital und die Erbringung von Eigenleistungen verbessern.
Sie können Ihren Beleihungslauf mit der folgenden Formel berechnen:
Beleihungsauslauf = (Gesamtdarlehen + ggf. KfW-Darlehen + ggf. bestehende Vorlasten) / (Beleihungswert x 100)

Beispiel:
Der Beleihungswert Ihres Objektes beträgt 300.000 €. Ihr Gesamtdarlehen soll 130.000 € betragen. Außerdem soll ein KfW-Darlehen über 50.000 € in die Finanzierung eingebunden werden. Es bestehen keine Vorlasten. Dann ist der Beleihungsauslauf:

Beleihungsauslauf = (130.000 + 50.000 + 0) / (300.000 x 100 ) = 60,0 %
Folgende Grenzen werden unterschieden:
60% ca. 51% - 54%
70% ca. 60% - 63%
80% ca. 68% - 72%
90% ca. 75% - 78%
100% ca. 81% - 84%

Die günstigsten Konditionen bekommen Sie, wenn die von Ihnen gewünschte Darlehenssumme den 60%-igen Beleihungsauslauf nicht übersteigt. In der Regel geht man von einem max. Beleihungsauslauf von 100% aus.

Was ist ein KfW-Darlehen?

Mit dem KfW-Darlehen können Sie staatliche Fördermittel in die Immobilienfinanzierung integrieren. Mehr unter Fördermittel.

Was ist ein Forwarddarlehen?

Das Forwarddarlehen ist ein Instrument für die Anschlussfinanzierung. Es werden dabei neue Rahmenbedingungen für die Anschlussfinanzierung vereinbart. Es sichert Ihnen den Zinssatz für bis zu 60 Monaten im Voraus.
Mehr unter Forwarddarlehen.

Was ist ein Versicherungsdarlehen?

Ein Versicherungsdarlehen wird von einem Versicherungsunternehmen vergeben. Hierfür muss entweder eine Kapitallebensversicherung bestehen oder neu abgeschlossen werden.

Auf der einen Seite besteht ein Darlehen, welches der Immobilienfinanzierung dient und auf der anderen Seite eine Lebensversicherung,  in die regelmäßige Sparbeiträge einfließen und so Kapital bildet.

Es erfolgt keine Tilgung. Lediglich die laufende Zinszahlung wird bedient. Mit der Auszahlung aus der Kapitallebensversicherung wird später das Darlehen getilgt. Ein Versicherungsdarlehen macht in der Regel lediglich 40 bis 60 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie aus.

Aufgrund verschiedener Steueränderungen ist ein Versicherungsdarlehen nicht mehr ganz so attraktiv, wie es einmal war. Des Weiteren wurde die garantierte Verzinsung dieser Form der Kapitalanlage in den letzten Jahren stufenweise herabgesetzt. Durch diese Reduktion haben sich auch die Überschüsse des Versicherungsdarlehens geschmälert.

Angebotsgestaltung
Wie wird der Beleihungswert ermittelt?

Der Beleihungswert wird, bei eigen genutzten Immobilien, durch das finanzierende Kreditinstitut über das Sachwertverfahren berechnet. In die Ermittlung des zu bestimmenden Wertes fließt ebenso das besondere Sicherheitsbedürfnis des Kreditinstitutes mit ein. Dies hat zur Folge, dass der Beleihungswert Ihrer Immobilie ca. 10 bis 15% unter den Baukosten bzw. dem Kaufpreis liegen kann.

Wertsteigernde Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden in der Regel mit 50% berücksichtigt.

Zur Ermittlung des Beleihungswertes von vermieteten Immobilien wenden unsere Finanzierungspartner ggf. das Ertragswertverfahren an. Hierbei wird die jährlich nachhaltig erzielbare Kaltmiete abzüglich 25% Bewirtschaftungskosten, in Abhängigkeit der Restnutzungsdauer der Immobilie, mit einem Zins von derzeit 5% kapitalisiert, bei einem Neubau sind das 80 Jahre.

Wie viel Eigenkapital soll ich beim Erwerb einer Immobilie einsetzen?

Als Eigennutzer sollten Sie vorhandene Mittel so weit wie möglich als Eigenkapital einsetzen, da Sie sonst einen unnötig hohen Kredit aufnehmen müssen. Lösen Sie die Sparanlagen auf, die eine niedrigere Rendite erwirtschaften als der Zinssatz für das Immobiliendarlehen kostet. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach einem günstigen Arbeitgeberdarlehen oder sprechen Sie Ihre Eltern, Großeltern oder Geschwister hinsichtlich eines Verwandtendarlehen an. Ein hoher Eigenkapitalanteil reduziert Ihre monatliche Belastung.
Denken Sie dabei auch an die Nebenkosten und behalten Sie auf jeden Fall eine angemessene Reserve in der Hinterhand. Denn Sie werden auch Gelder für den Umzug, für eine neue Einrichtung oder eventuelle unvorhersehbare Ereignisse und Verzögerungen benötigen.
Für einen Kapitalanleger spielt neben dem Motiv für den Erwerb der Immobilie auch der steuerliche Aspekt eine Rolle. Unter Umständen ist es für ihn günstiger, weniger Eigenkapital einzubringen. Bitte schalten Sie Ihren Steuerberater ein, da dieser Ihnen individuelle Ratschläge geben kann. Wir empfehlen Ihnen, mindestens die Kaufnebenkosten aus dem Eigenkapital zu bedienen.

Für welche Sollzinsbindungsfrist soll ich mich entscheiden?

Die Dauer der Zinsbindung entscheidet mit darüber, ob die Baufinanzierung eher günstig oder teuer, eher sicher oder mit Risiken behaftet ist. Welche Sollzinsbindung am Ende die richtige für Sie ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich

Die Auswahl einer kürzeren Laufzeit kann aber auch dann günstig sein, wenn Sie glauben, dass die Zinsen bis zum Ende der Laufzeit sinken werden. Denn die Zinsen für kürzere Laufzeiten sind derzeit niedriger als für lange Laufzeiten. Sie kompensieren sogar einen geringen Zinsanstieg ohne Verluste, während sie ihre Restschuld bei günstigen Zinsen effektiv verringern.
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, macht eine Sollzinsbindung von mehr als 10 Jahren beim derzeit niedrigen Zinsniveau am meisten Sinn.
Mehr Transparenz gibt Ihnen unser Zinsbindungsrechner. Vergleichen Sie bei identischen Teilzahlungen eine 10-jährige Sollzinsbindung mit den Konditionen von längeren Fristen.

Welchen Tilgungssatz soll ich wählen?

Zur Bestimmung Ihres optimalen Tilgungssatzes sollten Sie sich vergegenwärtigen, bis wann Sie schuldenfrei sein wollen - zum Beispiel bis zum Ruhestand. Als weitere Größen fließen in die Überlegung Ihre Liquidität und Ihre Lebensgewohnheiten mit ein. Unsere Berater helfen Ihnen gern, den passenden Tilgungssatz für Ihre Situation beim aktuellen Zinsniveau zu finden.
Übrigens, bei den meisten unserer Bankpartner haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Sollzinsbindung den Tilgungssatz zu ändern.

Was passiert, nachdem ich meinen Finanzierungsantrag für ein konkretes Angebot erhalten habe?

Drucken Sie den Antrag samt Unterlagenliste aus und unterzeichen Sie diesen. Stellen Sie Ihre Dokumente gemäß der Unterlagenliste zusammen. Bitte achten Sie hier besonders auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, da die Bearbeitungszeit in der Regel davon abhängt.

Schicken Sie den unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an MKIB.
Unmittelbar nach Eingang Ihrer Unterlagen, wird sich Ihr persönlicher Finanzierungsberater bei Ihnen melden und Sie während der gesamten Finanzierungsphase kompetent betreuen.
Mit ihm können Sie Ihre genaue Finanzierungskonstellation besprechen und Ihre Wünsche mit einbinden.

Lesen Sie mehr zum Ablauf des Finanzierungsantrages.

In welcher Höhe kann ich Sondertilgungen vereinbaren?

Grundsätzlich sind Sondertilgungen in jeder Höhe möglich. Teilen Sie MKIB einfach Ihren Wunsch mit, indem Sie den Betrag im Antrag unter dem Punkt Finanzierungssumme vermerken. Sinnvoll sind Sondertilgungen, wenn Sie in bestimmten Abständen zusätzliche Gelder erwarten, die zur Rückführung Ihres Darlehens zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungsmöglichkeiten, je nach Größenordnung und Finanzierungspartner, zum Teil kostenfrei, aber auch mit Zinszuschlägen angeboten werden.

Bereitstellungszinsen – wann und in welcher Höhe fallen sie an?

Bereitstellungszinsen werden für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung Ihres Darlehens berechnet. Die Zinsen hierfür betragen in der Regel 0,2% bis 0,3% pro Monat. Bei Teilauszahlungen fallen die Bereitstellungszinsen lediglich für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an.
Je nach Finanzierungspartner beträgt der Bereitstellungsfreie Zeitraum 2 - 12 Monate. Auf Ihren Wunsch hin ist eine Verlängerung dieser Frist gegen einen Zinsaufschlag möglich.
Dies lohnt sich aber nur, wenn der Zinsaufschlag geringer als der sonst von Ihnen zu zahlenden Bereitstellungszins ist. Bei der Findung der richtigen bereitstellungsfreien Zeit ist Ihnen gern Ihr Finanzierungsberater behilflich.

Wozu brauche ich veränderliche Zinsen bzw. ein Darlehen mit Zinsgleitklauseln?

Bei einer Konditionsart mit Zinsanpassung wird üblicherweise vereinbart, dass im Falle einer künftig eintretenden Veränderung der Sollzins für das ausgeliehene Darlehen durch einseitige Erklärung des Gläubigers gesenkt oder erhöht werden kann. Diese Form ist in Zeiten hoher Darlehenszinsen häufig sinnvoll. Das ist aber nur von Vorteil, wenn man gleichzeitig eine Vereinbarung abgeschlossen wird, dass der Schuldner das Darlehen unter Einhaltung einer kürzeren Kündigungsfrist beenden und umschulden kann.

Wie kann ich die Zinsen meines derzeit ungünstigen veränderlichen Darlehens verbessern?

Wenn Sie während einer früheren Hochzinsphase ein Darlehen mit variablem Zinssatz vereinbart haben, und Ihre Bank die heutigen veränderlichen Zinsen voll an Sie weitergibt, können Sie dennoch vom aktuellen Zinsniveau profitieren. Denn aus einem veränderlichen Darlehen können Sie jederzeit aussteigen.
Nutzen Sie diesen Vorteil jetzt, um sich die attraktiven Zinsen langfristig zu sichern. Besonders empfehlenswert ist diese Variante, wenn Sie größere Beträge erwarten, mit welchen Sie das Darlehen in kürzerer Zeit teilweise oder ganz ablösen können.

Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen?

Die Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung eines grundpfandrechtlich besicherten Darlehens sind gesetzlich relativ begrenzt auf die folgenden Fälle:

  • Nach 10 Jahren Sollzinsbindung: Im BGB ist geregelt, dass Sie ein Darlehen ab dem zehnten Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jederzeit ablösen können, wenn es mit einer Sollzinsfestschreibung von länger als 10 Jahren abgeschlossen ist. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
  • Verkauf der Immobilie: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie das Darlehen kündigen können. Der Beweggrund für den Verkauf spielt dabei keine Rolle. Die Bank ist in diesem Fall jedoch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.
  • Beleihung der Immobilie: Ein weiteres BGH-Urteil besagt, dass eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages möglich ist, wenn Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für einen weiteren Kredit verwenden möchten, der Ihnen von Ihrem bisherigen Institut nicht gewährt wird. Allerdings hat die Bank auch hier das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ich mein Darlehen vorzeitig ablösen will?

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung soll die Bank für den Zinsverlust entschädigt werden, der ihr aus der vorzeitigen Kündigung des laufenden Darlehens entsteht. Diese Entschädigung gleicht die Differenz zwischen dem mit Ihnen vertraglich vereinbarten Sollzinssatz und der aktuellen Wiederanlagemöglichkeit der Bank aus. Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hat der Bundesgerichtshof 2000 die Rendite für Pfandbriefe angesetzt.

Kann die Tilgung ausgesetzt werden?

Generell werden grundpfandrechtlich besicherte Darlehen mit mindestens 1% Tilgung pro Jahr ausgestattet. Sie können aber z.B. eine Kapitallebensversicherung als Anlageform für Ihr Geld wählen und diese an die Bank abtreten. In diesem Fall ist eine Tilgungsaussetzung des Darlehensvertrages möglich.

Abläufe
Welche Angaben und Unterlagen sind notwendig, um ein Darlehen zu beantragen?

Die benötigten Unterlagen können Sie dem Anhang unserer Selbstauskunft oder, falls Sie schon Kontakt mit einem unserer Berater hatten, dem Angebot und der beiliegenden Unterlagenanforderung, entnehmen. Die Selbstauskunft selbst erhebt grundlegende Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Füllen Sie diese bitte sorgfältig aus und senden Sie uns den Antrag, unterschrieben mit den angeforderten Unterlagen, zu.
Sollten Sie weitere Anmerkungen oder Wünsche haben, z.B. zur Vertragsgestaltung, legen Sie bitte ein kurzes Anschreiben bei.

Wichtige Informationen sind:

  • Objektart (z.B. Einfamilienhaus, Reihenhäuser, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung )
  • Objektnutzung (Vermietet oder Eigennutzung)
  • Alt- oder Neubau / Baujahr
  • Objektlage
  • Kaufpreis (exklusive Notargebühren, Grunderwerbsteuer , Maklergebühren und sonstiger nicht beleihungsfähiger Kosten);
  • gewünschtes Darlehen (Darlehenshöhe, Sollzinsfestschreibungszeit, Tilgungshöhe , Sondertilgungswünsche , eventuell KfW-Kreditprogramme, Tilgungsaussetzungen, Bausparverträge usw.)
  • Angaben über Ihre persönliche Situation (Einkommensverhältnisse, Kinder, Familienstand, Ansprüche auf Eigenheimzulage oder Baukindergeld, andere Kredite, andere Immobilien, wann soll finanziert werden)

Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser können wir Sie beraten und desto passender wird Finanzierungsangebot.

Warum muss ich so umfangreiche Unterlagen für einen Darlehensantrag einreichen?

Ihre Unterlagen dienen als Nachweise für die Informationen, die Sie im Online-Antrag eingegeben haben, und geben dem Kreditgeber die Möglichkeit, Vertrauen zu Ihnen aufzubauen. Schließlich überweist er Ihnen bei Zustandekommen des Vertrages eine hohe Geldsumme, die Sie über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zurückzahlen werden.
Außerdem wird anhand Ihrer Unterlagen die Beleihbarkeit Ihrer Immobilie geprüft. Das wiederum hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob der Preis, den Sie für Ihre Immobilie bezahlt haben, wertgerecht ist. Eine ordentliche Kreditprüfung dient nicht nur zum Schutz des Kreditgebers, sondern bewahrt auch Sie vor Schaden. Eine detaillierte Objektbewertung und Bonitätsprüfung ist letztlich auch ausschlaggebend für den Sollzinssatz.

Übrigens: Ab einer bestimmten Kredithöhe sind Kreditinstitute laut Gesetz verpflichtet, umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers zu nehmen (§18 Kreditwesengesetz).

Wie lange dauert es, bis ich ein Angebot erhalte?

Nach dem Eingang Ihrer Unterlagen bei uns wird eine Objekteinbewertung durchgeführt. Der Finanzierungsberater führt eine Analyse durch und wird umgehend ein unverbindliches Konditionsangebot für Sie erstellen und Ihnen zukommen lassen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Ihre Unterlagen werden bei uns sorgfältig geprüft. Ihre Bonität und das Objekt werden bewertet. Nach Abschluss unserer Prüfung und Vorliegen der benötigten Unterlagen, erstellen wir Ihnen binnen 2 Tage ein konkretes Angebot. Das bedeutet, je genauer die Angaben und Unterlagen, desto schneller kann Ihr Kredit gewährt werden.

Das Angebot bestätigen Sie uns kurz per E-Mail und der Zusendung evtl. noch fehlender Nachweise. Anschließend werden wir die uns vorliegenden Unterlagen an den betreffenden Darlehensgeber weiterreichen. Von ihm erhalten Sie nach kurzer Zeit die endgültige Zusage in Form eines Darlehensvertrages.

In besonderen Fällen kann die Vertragserstellung auch etwas länger dauern. Wenn Sie uns in Ihrem Antrag den gewünschten Empfangstermin nennen, setzen wir uns für eine fristgerechte Abwicklung ein.
Bitte beachten Sie, dass immer das jeweilige Kreditinstitut die Kreditentscheidung trifft.

Wie lange dauert es bis zum Empfang des Darlehens?

Wenn Sie den Kreditvertrag unterzeichnet haben, müssen noch notarielle Formalitäten erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Bestellung des Grundpfandrechtes und die Legitimation per Notar oder Post-Ident. Hierfür sollten Sie mit 4 bis 6 Wochen rechnen. Planen Sie diese in die Zeit bis zum Empfang mit ein und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig!

Die Abwicklung über ein Notaranderkonto oder eine Umschuldung kann die benötigte Zeit auf ca. 14 Tage verkürzen. Ihr Notar vor Ort kann Ihnen hierzu Genaueres sagen.

Ein Empfang in kürzerer Zeit als 3 Wochen nach der Antragstellung und Ablauf der Widerrufsfrist können wir nicht gewährleisten. Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto entspannter läuft Ihre Immobilienfinanzierung ab.

Sicherheit des Kreditgebers. Kann mein Kreditgeber in finanzielle Schwierigkeiten geraten?

Die Kreditinstitute unterliegen strengen Vorschriften, die für die Sicherheit sorgen sollen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung von Geld- und Kreditgeschäften. Sollte ein einzelner Kreditgeber trotzdem einmal in Schwierigkeiten geraten, ist Ihre laufende Finanzierung dadurch nicht berührt.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail fragen(at)mkib.de oder per Telefon 030 / 640 88 10.

Wir sind gern für Sie da.

Übrigens: Nach Eingang Ihres unterschriebenen Originalantrages und Ihrer Unterlagen - auch wenn diese noch nicht ganz vollständig sind - wird Ihnen Ihr persönlicher Finanzierungsberater benannt, welcher Sie während Ihrer Finanzierung begleitet. Ihr Berater wird Ihnen helfen, die Unterlagen zu vervollständigen und Ihnen dann das günstigste und für Sie passende Angebot vorstellen.

Kosten
Warum kann MKIB den Zins günstiger anbieten als meine Bank?

MKIB bündelt viele Finanzierungen bei den Bankpartnern und kennt die Kriterien. Eine qualifizierte Vorprüfung und Vorbereitung bringt Zinsvorteile. So kann die Bank effizient den Kredit weiterverarbeiten. MKIB arbeitet ebenso mit modernster Methodik und effizientesten technischen Hilfsmitteln. Es ist ein Teil unserer Philosophie, die gesamten Transaktionskosten so gering wie möglich zu halten. Da wir ein insgesamt sehr hohes Baufinanzierungsvolumen erreichen, erhalten wir zudem von zahlreichen Kreditinstituten sehr günstige Konditionen, die wir wiederum direkt an Sie weitergeben.

Welche Kosten fallen durch einen Abschluss eines Darlehens über MKIB an?

Wir verlangen von Ihnen als Darlehensnehmer weder eine Vergütung noch Nebenentgelte. Bei erfolgreicher Vermittlung Ihrer Finanzierung erhalten wir eine Vermittlungsprovision von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie den Vertrag abschließen. Mit dieser Provision werden unsere Betriebskosten und die Beratungstätigkeit gedeckt. Die Höhe der Provision variiert je nach Art und Umfang Ihres Finanzierungs- oder Zusatzproduktes.

Welche Gebühren werden fällig?

Die Kreditinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten, berechnen in der Regel keine Kontoführungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten . Ausnahmen können bei Liebhaberobjekten, Mehrfamilienhäusern und Gewerbefinanzierungen oder Darlehen von über 300.000 Euro auftreten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten vorab mit Ihnen abgestimmt.

An welche Kosten außer dem Kaufpreis muss ich bei dem Erwerb einer Immobilie denken?

Die Kaufpreisnebenkosten dürfen Sie in keinem Fall unterschätzen, da schnell einige Prozent des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten zusammen kommen.

Hier einige Ansatzpunkte für Sie:

  • die Grunderwerbsteuer ist abhänging vom Bundesland:
  • 3,50% - Bayern, Sachsen
  • 4,50% - Hamburg
  • 5,00% - Baden Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 6,00% - Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 6,50% - Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2,00%
  • Maklerprovision: frei verhandelbar, bis zu 6% zuzüglich Mehrwertsteuer
  • Unter Umständen auch Finanzierungskosten , Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen, Bauzeitzinsen etc.
Welche Kosten entstehen beim Wechsel zu einem anderen Kreditgeber, z.B. bei einer Umschuldung?

Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld. Sie entstehen hauptsächlich durch die notwendige Übertragung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten (Grundschuld) und der damit verbundenen Grundbuchänderung. Die Notar- und Grundbuchkosten werden in der Kostenordnung (KostenO) festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der Notar geben.
Im Einzelnen ist die Eintragung der Grundschulden in Ihrem Grundbuch entscheidend. Unter Umständen ist eine Abtretung nicht möglich. Dieses Detail kann Ihr Finanzierungsberater dann im Gespräch klären. Wichtige Informationen enthalten die Kopie der Grundschuldbestellungsurkunde und der aktuelle Grundbuchauszug, die Sie mit Ihren Unterlagen einsenden.